Monitor . 20.03.2019. 01:40 Min.. Verfügbar bis 30.12.2099. Das Erste.
Seit Jahren gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Staat und den Kirchen. Sie besagt, dass Kirchen Geflüchteten Schutz vor Abschiebung oder Rückführung gewähren dürfen. In „begründeten Ausnahmefällen“, und um „besondere humanitäre Härten“ zu vermeiden. Die Fälle können so noch einmal geprüft werden. Dieses „Kirchenasyl“ kommt nur selten vor - trotzdem ist es dem Staat offenbar ein Dorn im Auge. Im Sommer wurde das Verfahren zum Kirchenasyl massiv verschärft – und jetzt haben Ermittler zum ersten Mal Durchsuchungen in Kirchengemeinden und Pfarrhäusern durchgeführt. Der Vorwurf: Beilhilfe zum illegalen Aufenthalt.