MONITOR vom 11.01.2018

Ersatzfreiheitsstrafen: ungerecht, sinnlos und teuer

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Bericht: Ralph Hötte, Achim Pollmeier

Ersatzfreiheitsstrafen: ungerecht, sinnlos und teuer

Monitor 11.01.2018 06:39 Min. UT Verfügbar bis 30.12.2099 Das Erste

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Georg Restle: „Acht Monate Haft wegen Schwarzfahrens. Das ist kein Witz, das kommt vor in Deutschland, und das sogar immer häufiger. Wer in Deutschland eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, dem droht nämlich Gefängnis. Jeder zehnte Gefangene sitzt mittlerweile wegen einer solchen Ersatzfreiheitsstrafe im Knast, zum Beispiel weil er ohne Führerschein unterwegs war oder weil er eben schwarzgefahren ist. Für die Betroffenen ist das eine Katastrophe, die den Staat zudem jährlich auch noch Hunderte Millionen kostet. Dabei sind viele Gefängnisse ohnehin völlig überfüllt, und Personal fehlt an allen Ecken und Enden. Ralph Hötte über eine der wohl absurdesten Vorschriften im deutschen Strafrecht.“

Schon mehrere Monate sitzt er im Knast, im geschlossenen Vollzug der JVA Dortmund. Nennen wir ihn Markus Hallberg. Dass er hier mal landen könnte, hätte er nie gedacht. Denn er sitzt hier, weil er schwarzgefahren ist.

Markus Hallberg: „Ist schon hart, also das kann man sich glaube ich draußen, wenn man draußen ist und noch nie längere Zeit in Haft war, kann man sich das glaub ich auch gar nicht vorstellen.“

Knastalltag, das Essen gibt es auf der Zelle. Gespräche mit anderen Häftlingen laufen oft nur über Fensterschächte. Und immer wieder ist er allein. Kontakt zur Außenwelt hat Markus Hallberg kaum, nicht einmal zu seiner Familie. Die Peinlichkeit eines Besuchs will er ihr ersparen, vor allem seiner Mutter.

Markus Hallberg: „Sie wird ja wahrscheinlich auch von Freunden oder Bekannten gefragt, was macht der gerade und so. Dann muss meine Mutter auch sagen, ja, mein Sohn sitzt im Knast. Ob es jetzt nur wegen Schwarzfahren ist oder was anderem: Knast ist Knast, und bleibt halt immer noch Knast. Man ist eingesperrt und es ist - Haft!“

Im Knast nur wegen Schwarzfahrens. Wie kann das sein? Weil er immer wieder ohne Ticket unterwegs war, bekam Hallberg Geldstrafen. Die hat der Hartz-IV-Empfänger nicht bezahlt. Und musste daher ins Gefängnis. Eine sogenannte „Ersatz-Freiheitstrafe“. Fälle wie ihn gibt es viele - auch hier in der JVA Dortmund.

Ralf Bothge, Leiter JVA Dortmund: „Es sind alles Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlt haben. Das kann also durchaus Schwarzfahren sein, das kann Fahren ohne Führerschein sein, es können aber auch Diebstähle sein, das ist jetzt nicht speziell an Schwarzfahren gebunden.“

Reporter: „Aber alles kleine Geschichten?“

Ralf Bothge, Leiter JVA Dortmund: „So ist das, ja.“

Theoretisch hätte Markus Hallberg die Haft abwenden können, wenn er sich darum gekümmert hätte, eine gemeinnützige Arbeit aufzunehmen. Aber das hat er nicht geschafft. Hallberg war alkoholabhängig, hatte sein Leben nicht im Griff, war zeitweise wegen psychischer Probleme in Behandlung. Ein typischer Fall, weiß die Kriminologin Nicole Bögelein von der Universität Köln.

Nicole Bögelein, Institut für Kriminologie, Universität Köln: „Wir inhaftieren Personen, die nicht bezahlen können. Das ist sichergestellt. Die sind arm, die haben kein Geld, und in der Regel haben sie sehr viele soziale Probleme. Und als Gesellschaft leben wir damit, dass wir denen mit Strafe begegnen, anstatt verstärkt mit einer Hilfe.“

Das Problem ist in den letzten Jahren immer größer geworden. Die Belegung von „Haftplätzen durch Ersatzfreiheitsstrafler ist seit 2007 um 24 Prozent gestiegen. Von den regulären Haftplätzen in Deutschland wird inzwischen jeder Zehnte durch Ersatzfreiheitsstrafen belegt. Dabei ist der Strafvollzug ohnehin überlastet. Bundesweit fehlen hunderte Vollzugsbeamte, viele Gefängnisse sind überbelegt, auch in Nordrhein-Westfalen.

Ralf Bothge, Leiter JVA Dortmund: „Und da ist es natürlich schon ein Thema in allen Anstalten

zu sagen, wenn die Ersatzfreiheitsstrafler nicht in unseren Anstalten wären, dann hätten wir eine Normalbelegung, vielleicht sogar ein wenig unter Normalbelegung - das würden wir alle begrüßen.“

Anstaltsleiter Ralf Botghe findet, dass Häftlinge wie Hallberg gar nicht ins Gefängnis gehören. Aber Hallberg muss hier 260 Tage absitzen.

Reporter: „Das kostet dann am Ende wie viel?“

Ralf Bothge, Leiter JVA Dortmund: „Sie können das hochrechnen: Ein Hafttag in einer geschlossenen Vollzugsanstalt kostet 130,- Euro und wenn Sie die 260 Tage mal 130 nehmen, dann liegen wir bei ziemlich genau 33.800,- Euro.“

Reporter: „Für einen Schwarzfahrer?“

Ralf Bothge, Leiter JVA Dortmund: „Ja, so ist das.“

MONITOR wollte wissen, was die Ersatzfreiheitsstrafen den Steuerzahler bundesweit kosten - auf Grundlage offizieller Statistiken und einer Umfrage unter allen Bundesländern. Ergebnis: Deutschlandweit kosten die Ersatzfreiheitsstrafen rund 200 Millionen Euro - pro Jahr. Millionen, die mehr schaden als nutzen, sagen Fachleute und fordern, die Ersatzfreiheitsstrafen abzuschaffen. Und was sagt die Politik? Aktuell berät eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, wie man die Zahl dieser Strafen reduzieren kann. Unter Federführung des nordrhein-westfälischen Justizministers. Er will Schwarzfahren als Straftatbestand abschaffen. Bei anderen Delikten setzt er weiterhin auf Ersatzfreiheitsstrafen als mögliche Sanktion.

Peter Biesenbach (CDU), Justizminister NRW: „Wenn wir Geldstrafen verhängen und jeder weiß, wenn ich nicht zahle, passiert nichts mehr, brauch ich kein Verfahren, brauch ich keine Geldstrafe.“

Reporter: „Aber man könnte doch statt „nichts mehr“ die soziale, gemeinnützige Arbeit als Sanktion nehmen.“

Peter Biesenbach (CDU), Justizminister NRW: „Die soziale gemeinnützige Arbeit ist im Aufwand zu groß, weil diejenigen ja gar nicht bereit sind, sie zu tun, ständig der Kontrolle bedürfen und Sie auch als Beobachter, als Kontrolle so viel Manpower reinstecken müssen, dass sich hier auch wieder das Verhältnis nicht rechnet, deswegen ist das kein wirklicher Weg.“

Für ihn war es der Weg. Oliver Pilar stand schon mit einem Bein im Gefängnis, aber hier bekam er Hilfe. Das Berliner Projekt „Arbeit statt Strafe“ unterstützt Betroffene schon im Strafverfahren und stellt für sie den Antrag auf soziale Arbeit.

Oliver Pilar: „Ja, das hat die Freie Hilfe alles für mich gemacht. Und ich brauchte dann bloß noch zu meinem Vorarbeiter gehen, mich vorstellen und der hat dann gesagt, ja, machen wir, wir können dich gebrauchen und dann konnte ich hier anfangen zu arbeiten.“

Und so sieht seine Strafe aus: Er renoviert Wohnungen für Obdachlose, muss hier jeden Morgen antreten. Das Berliner Projekt ist sehr erfolgreich. Solche Maßnahmen sind aufwendig - aber in jedem Fall besser als die Betroffenen wegzusperren, sagen Experten.

Nicole Bögelein, Institut für Kriminologie, Universität Köln: „In Haft passiert nichts oder wenig mit den Verurteilten. Es werden keine Suchtprobleme bearbeitet, es wird sonst nichts passieren, und wenn sie dann rauskommen aus der Haft, dann stehen sie im schlimmsten Fall vor noch größeren Problemen, weil zusätzlich noch die Wohnung weg ist, oder - falls noch ein Arbeitsplatz bestanden hat - der auch noch weg ist.“

Markus Hallberg wird noch einige Wochen im Gefängnis sitzen. Ob das irgendjemandem nützt, spielt dabei keine Rolle.

Sendungsübersicht

Stand: 09.01.2018, 15:41 Uhr

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15 Kommentare

  • 15 shole kakhaz 17.04.2018, 18:32 Uhr

    Wenn ein Kunde dankbar ist. Lies ihr Zeugnis ..... Am Shole Kakhaz, ich möchte mein wundervolles Zeugnis davon erzählen, wie ich meinen Ehemann meines Lebens zurückbekommen habe, ich möchte den Menschen in der Welt sagen, dass es einen echten Zauberer online gibt und kraftvoll und aufrichtig ist. Sein Name ist Dr. Akobe Okakagbe Zauberer, Er half mir vor kurzem, meine Beziehung mit meinem Ehemann wieder zu vereinen, der mich fallen ließ. Als ich Dr. Akobe Okakagbe kontaktierte, warf er einen Liebeszauber für mich und meinen Ehemann, der sagte, dass er nichts mehr mit mir zu tun hat rief mich an und fing an, mich zu betteln. Jedem, der diesen Artikel liest und Hilfe braucht, kann Dr. Akobe Okakagbe auch jede Art von Hilfe anbieten, wie Wiedervereinigung von Ehe und Beziehung, Heilung aller Arten von Krankheiten, Gerichtsfälle, Schwangerschaftszauber jetzt sehr glücklich mit uns selbst. Akobe Okakagbe lässt ihn erkennen, wie sehr wir uns lieben und brauchen. Dieser Mann ist echt und für

  • 14 Mensch 22.02.2018, 01:29 Uhr

    Mir fällt es schwer gewisse Standpunkte nachzuvollziehen. So argumentiert Peter (Justizminister NRW) "[...] und jeder weiß, wenn ich nichts bezahle, passiert nichts mehr [...]". Vor der Ersatzfreiheitsstrafe steht der Vollstreckungsauftrag. D.h. wenn Geld vorhanden ist, wird dieses eingezogen. Ist aber nichts zu holen, womit habe ich es dann zu tun? In der Regel mit einem "Sozialfall"; es liegt also mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Erkrankung vor (z.B. Drogenabhängigkeit oder eine psychische Störung). Und so sollte es auch nicht verwunderlich sein, wie es zu der Geldstrafe überhaupt kam. Ursachen für derartige Situationen sind vielfältig und eine davon ist Armut! Ich denke, wir sollten an dieser Stelle andere Fragen stellen: Wie wollen miteinander Leben? Der Anstieg von Ersatzfreiheitsstrafen kommt nicht von ungefähr! Arm bleibt "Asi" und privilegiert bestimmt die Moral? Bitte denkt mit, wir leben nicht mehr im Mittelalter!

  • 13 JK 23.01.2018, 15:24 Uhr

    Ihre Darstellung ist m.E. überwiegend auf Verurteilte gemünzt, die weder zur Ratenzahlung noch gemeinnütziger Arbeit bereit sind. Als Gerichtshelfer kann ich recht gut beurteilen, dass es für jeden betroffenen Verurteilten durchaus eine 2. oder auch 3.Chance gibt, wenn es auch mit der Ratenzahlung oder gemeinnütziger Arbeit anfangs hakt. Selbst eine Reduzierung der täglichen Arbeitsstunden ist möglich, sofern nur bedingte Arbeitsfähigkeit vorliegt. Alternativ kann auch eine Geldverwaltung bei Problemen mit pünktlicher Ratenzahlung durch örtliche Einrichtungen angeregt werden. Leider ist es Ihnen in Ihrem Bericht nicht gelungen, die Ersatzfreiheitsstrafe objektiv darzustellen, da Sie die genannten Aspekte kaum berücksichtigt bzw. recherchiert haben.

  • 12 Acquis 19.01.2018, 20:05 Uhr

    Ersatzfreiheitsstrafen sind sinnlos und teuer. Soziale Arbeit oder 1-Eurojobs sind bei nicht motivierten Leuten auch eher sinnbefreit. Effektiver wäre es, wenn unser Staat das Geld bei Verwandten in gerader Linie eintreiben würde. Die sind laut BGB immer unterhaltspflichtig. So läuft es beim Elternunterhalt und so sollte es auch hier laufen.

  • 11 Glück 14.01.2018, 17:12 Uhr

    Ich fand diesen Bericht sehr informativ, kurz und knapp wird alles gesagt, was es Schlechtes dazu zu sagen gibt. Das Benutzen des ÖPNV sollte in den Städten kostenlos sein. Meine Frage, kann man mit einer Spende diesem Schwarzfahrer unter die Arme greifen? Und wie?

  • 10 Perspektive 13.01.2018, 22:20 Uhr

    Ersatzfreiheitsstrafen für geringe Beträge sind logisch nicht begründet. Freiheitsstrafen sollten in Relation zum Vergehen sein. Die Bestrafung in Fällen von körperlicher und sexueller Gewalt, und Millionenbetrug muss immer schwerer wiegen, als die Strafe für ungedeckte Schecks, unbezahlte Rechnungen im bis zu vierstelligen Bereich. In einigen Fällen von Diebstahl liegt ja der Grund in einer nicht fristgerechten Kostenerstattung, Kostenvorschussgewährung, Kostenübernahme durch Behörden. Um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, sind aber Mindeststandards der Ernährung, Hygiene, Schulmittelversorgung u.ä. zu erbringen. Auch dazu sind die Eltern verpflichtet. Wenn also die Behörden Schlamperei in der Kostenerstattung und Beratung betreiben, sollten die Eltern deswegen nicht in Ersatzhaft geraten. Der weitere Zuzug neuer Anspruchsgruppen wird den Wohnraummangel und damit die Preisspirale auf ein neues für viele existenzbedrohendes Niveau anheben.Gemeinn. Arbei ...

  • 9 Cornelia Winter 12.01.2018, 14:04 Uhr

    Ihre Reportage zu Ersatzfreiheitsstrafen möchte ich mitteilen, dass sie nicht ganz korrekt ist. Diese Ersatzfreiheitstrafen können verhindert werden, wenn der Beschuldigte bereit ist, seine Geldstrafe in Raten zu zahlen bereit ist. Dieses wird mit der jeweiligen Staatsanwaltschaft vereinbart. Also, dieses hätte doch mal erwähnt werden können.

  • 8 Bayernvollstrecker 12.01.2018, 12:46 Uhr

    Der Beitrag bewegt sich fernab jeglicher Realität. Alleine der Begriff ERSATZfreiheitsstrafe ist selbsterklärend. Jedem zu einer Geldstrafe Verurteilten (zumindest in Bayern), der nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, die verhängte Geldstrafe sofort durch Zahlung des Gesamtbetrages zu begleichen, wird gewährt, die Geldstrafe durch eine angemessene Ratenzahlung oder durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen. Diese Optionen werden den Verurteilten zumeist nicht nur ein einziges Mal angeboten. Erst nach erfolgloser Beitreibung erfolgt als ultima ratio die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Es liegt alleine in der Hand der Verurteilten, die Ersatzfreiheitsstrafe durch die, seitens der Justiz angebotenen Alternativen, abzuwenden. Alleine die Verhängung einer Geldstrafe (auch wegen Leistungserschleichung) impliziert nicht die Inhaftierung.

  • 7 Otte 11.01.2018, 23:49 Uhr

    Ersatzstrafe ist ultima ratio und wird sicher aber zu recht als letzes Mittel eingesetzt. Unverantwortlich und falsch ist Ihre Bemühen, der Wirkunghalber Delikte im Bereich von Vergehen oder Ordungswidrigkeiten sarkastisch als Verbrechen zu titulieren. Wie der Kommentar des NRW- Ministers völlig richtig zum Ausdruck bringt, kann es nicht angehen, dass letztendlich der Unbelehr- und Unbekehrbare bei hartnäckiger Weigerung keinerlei Konsequenzen zu fürchten hätte. Zu denken geben sollte Ihnen aber m.E. vielmehr eigentlich die hohe Zahl der Probanden, die meinen, die Gesetzte gelten nur für die Dummen dieser Gesellschaft. Ihr Bedauern ist unangebracht und der von Ihnen bezifferte Aufwand für den Steuerzahler relativiert sich sicher ungemein, wenn man zu den (leider nur) gefassten und verurteilten die ungezählten zusätzlichen notorischen oder Gelegenheits-Preispreller rechnet.

  • 6 Peter 11.01.2018, 22:43 Uhr

    Hallo, das ist totaler Schwachsinn. Viele die die Möglichkeit haben freie Arbeit zu leisten sind zu faul zu arbeiten. Die Personen sind arbeitslos und hätten Zeit zu arbeiten, da die hiesige Staatsanwaltschaft vorgibt täglich 6 Stunden zu leisten. Meiner Meinung bleibt dann noch genug Zeit sein Leben zu strukturieren. Ich bin seit 17 Jahren in einer Einrichtung beschäftigt die in gemeinnützige Arbeit vermittelt. Ich weiss wovon ich spreche, die meisten lungern nur zuhause rum und zahlen lieber in geringen Raten von ihrem Hartz 4 eine monatliche Rate, anstatt zu arbeiten. Meine Aufgabe in eine Einrichtung zu vermitteln und den Ablauf der freien Arbeit zu überwachen kostet meinen Arbeitgeber bei weitem nicht soviel, was die Hafttage den Steuerzahler kosten. Meiner Meinung nach müsste die freie Arbeit für die Betroffenen als Möglickkeit die Ersatzfreiheitsstrafe zu umgehen, attraktiver gestaltet werden

  • 5 Maria 11.01.2018, 17:03 Uhr

    Viele Obdachlose ( mehrere hunderttausend in D) haben im Gefängnis wenigstens ein Dach über dem Kopf und genug zum Essen, während sie sonst draußen oft sogar erfrieren müssten. Schwarzfahrerei ist oft das Ergebnis würdeloser Behandlung armer Menschen, oft durch Krankheit z. B. Sucht, Scheidung und Arbeitslosigkeit verursacht: Keine Wohnung, keine Arbeit und umgekehrt. D ist ein reiches Land und die Würde des Menschen ist unantastbar, sagt Merkel und scheint nur die Flüchtlinge zu meinen.Ein Wohn- u- Landschaftsbau -Ministerium schaffen, das Obdachlosigkeit abschafft und Deiche baut. Kostenlos Fahren in der Stadt schützt das Klima.Man spart am falschen Ende auch bei Sanitätern und Pflegern, die ihre Ausbildung selbst bezahlen müssen, wodurch viele vom Beruf abgehalten werden. Politiker müssen handeln statt fordern durch Notstandsgesetze.D ist ein reiches Land nur für Reiche. Solange man die Obdachlosen nicht unterbringt, keinen Familiennachzug fordern u. Kinder samt Familien locken

  • 4 Judith Dick 11.01.2018, 11:54 Uhr

    Ersatzfeiheitsstrafe als generalpräventives Mittel ist sicherlich schwierig abzuschaffen. Aber abarbeiten ist möglich. Das Abarbeiten sollte stärker aktivierend gestaltet werden und auch nach Antritt der Haft praktiziert werden. Das gilt übrigens auch für die Erzwingungshaft beim Bußgeld.

  • 3 Andy 09.01.2018, 22:46 Uhr

    Es wäre möglich die Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr, zumindest innerhalb der Stadt, kostenlos anzubieten. Daher sollten die jenen belangt werden, die zu lassen das Deutschland zwar auf dem fünften Platz in der Wirtschadtsrangliste steht, jedoch die Bevölkerung nur zu wenig am Profit teilhaben lässt. P.S. @ Holger Voss, ein Gefangener kostet ca. 70 € den Tag, dazu kommt das Juristen zusätzlich belastet werden, obwohl es genügend Fälle gibt die die Allgemeinheit angeht und nicht nur einem Privatunternehmen.

  • 2 Klaus Keller 09.01.2018, 22:41 Uhr

    Im Kittchen ist kein Zimmer frei. Ich stimme zu, wer wirklich nicht zahlen kann, sollte durch Soziale Arbeit die Schuld abarbeiten können. Es ist auch nicht vermittelbar, dass Schwarzfahren zu Gefängnis führt aber Mörder frei in Deutschland rumlaufen können. Dazu die Empfehlung aus der ARD-Mediathek: "Wenn sich Asylbewerber schlimmster Straftaten selbst bezichtigen", weil sie dann nicht abgeschoben werden können; es könnte ja mehr oder weniger theoretisch Folter oder Todesstrafe drohen. Aus Mangel an Beweisen werden die aber auch nicht eingesperrt. (Report München vom 18.7.2017). So einfach kann unsere "wehrhafte Demokratie" ausgehebelt werden.

  • 1 Holger Voss 09.01.2018, 16:29 Uhr

    Wenn ein mehrfacher Schwarzfahrer die angefallenen Kosten nicht bezahlen kann, sollte er ein Angebot erhalten, diese mittels einer gemeinnützigen Arbeit abarbeiten zu können. Kommt der Schuldige dieser Arbeit jedoch nicht entsprechend nach, muß er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden. Somit muß Schwarzfahren auch weiterhin ein Straftatbestand bleiben.