Tank und Einkaufswagen voll: Können sich das nur noch die Reichen leisten?

Der Faktencheck zur Sendung vom 23.05.2022

Ob Supermarkt oder Tankstelle: Die Inflation schockt die Deutschen. Werden alltägliche Lebensmittel bald zu Luxuswaren? Sind die Entlastungspakete vom Staat mehr als nur Strohfeuer? Und treiben saftige Lohnerhöhungen demnächst die Preise weiter in die Höhe?

Eine Talkshow ist turbulent. Oft bleibt während der Sendung keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt hartaberfair nach und lässt einige Aussagen bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.

Anja Kohl über Spitzensteuer früher und heute

Anja Kohl sagt, heute reiche es schon aus, das 1,4-fache des durchschnittlichen Bruttogehalts zu verdienen, um den Spitzensteuersatz zahlen zu müssen. 1965 hätte man hierfür noch das 18-fache eines Durchschnittseinkommens verdienen müssen.

Zu diesem Ergebnis kamen im vergangenen Jahr auch die Wirtschafts- und Steuerexperten des IW Köln. Demnach rutschen Arbeitnehmer bereits in den Spitzensteuersatz, wenn sie das 1,4-fache des bundesweiten Durchschnittsbruttogehalts (Voll- und Teilzeit) verdienen. In einer vergleichbaren Untersuchung für das Jahr 2016 war es noch das 1,9-fache. Im Jahr 1965 musste ein Arbeitnehmer noch das 15-fache des Durchschnittlohns verdienen, um in den Spitzensteuersatz zu rutschen, so die Forscher. Das 18-fache war demnach im Jahr 1960 nötig. Laut statistischem Bundesamt lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen im vergangenen Jahr bei 4.100 Euro. Rein rechnerisch wurde der Spitzensteuersatz also schon bei einem monatlichen Bruttogehalt von 5.741 Euro relevant. Zum Vergleich: 1960 lag das monatliche durchschnittliche Bruttoeinkommen in Westdeutschland für einen Vollzeitbeschäftigten bei 263 DM. Ein Arbeitnehmer hätte 4.735 DM verdienen müssen, um den Spitzensteuersatz zu erreichen.

Anja Kohl über Spitzensteuersatz und mittlere Einkommen

Anja Kohl sagt, heute reiche bereits ein Bruttoeinkommen von 57.000 Euro aus, um in den Spitzensteuersatz zu kommen.

Der Spitzensteuersatz in Deutschland liegt bei 42 Prozent. In diesem Jahr wird er fällig, wenn das Einkommen höher als 58.597 Euro liegt (2021: 57.918 Euro). Es handelt sich hierbei allerdings nicht um das Bruttoeinkommen, sondern um das zu versteuernde Einkommen. Da vom Bruttoeinkommen beispielsweise noch Steuerfreibeträge abgezogen werden, liegt das zu versteuernde Einkommen niedriger als das Bruttoeinkommen. Es kann also sein, dass das zu versteuernde Einkommen dann unter der Grenze liegt, ab der der Spitzensteuersatz gezahlt werden muss. Die Aussage, der Spitzensteuersatz wird schon ab einer bestimmten Summe fällig, suggeriert allerdings häufig, dass dieser Steuersatz für das gesamte Einkommen fällig sei. Dem ist aber nicht so. Der Spitzensteuersatz fällt nur für den Teil des Einkommens an, der über der Bemessungsgrenze liegt. Zur Einordnung: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird in diesem Jahr ab einem Einkommen von 58.597 Euro (für Ehepaare das Doppelte) fällig. Das bedeutet aber nicht, dass dann der gesamte Verdienst eines Arbeitnehmers mit 42 Prozent besteuert wird. Es zahlt nur für den Teil seines Einkommens den Spitzensteuersatz, der über dieser Grenze von 58.597 Euro liegt. Seine durchschnittliche Steuerbelastung liegt deutlich darunter. Laut einer Berechnung der Uni Duisburg-Essen lag dieser Durchschnittssatz im vergangenen Jahr für Einkommen von 60.000 Euro bei 27 Prozent, Arbeitnehmer, die 100.000 Euro versteuern mussten, zahlten durchschnittlich 33,1 Prozent Einkommensteuer. Laut IW Köln zahlen schätzungsweise mehr als vier Millionen Menschen - und damit etwa jeder Elfte Einkommensteuerzahler - auf einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz.

Jens Diezinger über Große Koalition und Kindergeld

Jens Diezinger wünscht sich echte dauerhafte Entlastungen. Die unter der Großen Koalition beschlossene Kindergelderhöhung von vier Euro bringe ihm allerdings so gut wie gar nichts.

Die letzte Kindergelderhöhung unter der Ägide der Großen Koalition trat im vergangenen Jahr in Kraft. Pro Kind stieg das Kindergeld um 15 Euro. Seit dem 01. Januar 2021 gibt es für das erste und zweite Kind 219 Euro. Für das dritte Kind erhalten Eltern 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Neben der Kindergelderhöhung wurden auch die Kinderfreibeträge sowie die Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungsbedarf erhöht. Betrachtet man die von Jens Diezinger angesprochene Regierungszeit der Großen Koalition zwischen 2013 und 2021, stieg das Kindergeld in diesem Zeitraum für das erste und zweite Kind von 184 Euro auf 219 Euro. Für das dritte Kind stieg es von 190 Euro auf 225 Euro und für jedes weitere Kind steigerte sich das Kindergeld von 215 auf 250 Euro.

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Stand: 24.05.2022, 09:44 Uhr