Geflohen vor Russlands Bomben: Wie gut kann Deutschland helfen?

Der Faktencheck zur Sendung vom 28.03.2022

Hunderttausende sind aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. Und es kommen noch viel mehr: Mütter, Kinder, Großeltern. Finden sie hier die nötige Geborgenheit? Sind Gemeinden und der Staat diesmal besser vorbereitet? Und wie lange trägt die private Hilfsbereitschaft?

Eine Talkshow ist turbulent. Oft bleibt während der Sendung keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt hartaberfair nach und lässt einige Aussagen bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.

Vielen Geflüchteten aus der Ukraine stellen sich nach ihrer Ankunft in Deutschland zahlreichen Fragen. Daher haben wir heute statt eines Faktenchecks Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengestellt.

Infos für geflüchtete Ukrainer

Über 3,7 Millionen Menschen mussten nach Angaben des UNHCR bereits aus Ukraine fliehen, um sich vor dem Krieg in Sicherheit zu bringen. Mehr als 270.000 dieser Kriegsflüchtlinge sind bislang nach Deutschland geflohen – die Zahl dürfte aber höher liegen, denn es sind bereits viele Ukrainer gekommen, die sich noch nicht registriert haben. Alle Geflüchteten stehen vor vielen Fragen. Wie lange darf ich bleiben? Darf ich arbeiten? Können meine Kinder in die Schule oder in die Kita? Bin ich krankenversichert? Wir geben einen Überblick über einige wichtige Fragen und Antworten:

Wer darf einreisen?

Alle Menschen, die sich am 24. Februar und danach in der Ukraine aufgehalten haben, dürfen ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis einreisen. Diese Regelung (UkraineAufenthÜV) gilt zunächst bis zum 23. Mai 2022. Ukrainer mit einem biometrischen Pass dürfen sich ohne Visum 90 Tage frei innerhalb der EU bewegen. Danach müssten sie sich bei der Ausländerbehörde vor Ort einen Aufenthaltstitel erteilen lassen.

Wo finde ich eine Unterkunft?

Nicht alle Kriegsflüchtlinge kommen bei Freunden oder Verwandten unter. Es gibt aber viele hilfsbereite Privatleute, die Unterkünfte bereit stellen. Auf zahlreichen Portalen können Flüchtlinge nach solchen privaten Unterkünften suchen. Wer eine Unterkunft sucht, die vom Land oder der Stadt angeboten wird, kann sich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge helfen lassen oder sollte sich direkt an die Kommune vor Ort wenden.

Wann muss ich mich registrieren?

Eine Registrierung ist dann erforderlich, wenn Menschen aus der Ukraine staatliche Unterstützung benötigen. Hierzu zählen Unterbringung, finanzielle Unterstützung oder medizinische Versorgung. Sozialleistungen können beim örtlichen Sozialamt beantragt werden. Eine Pflicht zur Registrierung besteht allerdings nicht.

Darf ich arbeiten?

Ukrainer, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben, sind automatisch berechtigt, einer Beschäftigung nachzugehen. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nicht nötig.

Kann mein Kind eine Schule besuchen?

Ja. Die Regelungen für einen Zugang zur Schule sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung empfiehlt, sich an das Schulamt ihres Aufenthaltsortes zu wenden. Darüber hinaus bieten Beratungsstellen wie zum Beispiel die Jugendmigrationsdienste Hilfestellung. Für einen Kita-Platz sollten sie einen Antrag beim Jugendamt ihres Aufenthaltsortes stellen.

Infos für ehrenamtliche Helfer

Wie schon im Jahr 2015 sind auch in diesem Jahr viele Menschen bereit, Hilfe zu leisten. Egal ob durch Spenden, Hilfe vor Ort oder durch die Bereitstellung einer Unterkunft – die Zivilgesellschaft erweist sich erneut als wichtiger Stützpfeiler bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen rund um die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen. Auch den freiwilligen Helfern stellen sich viele Fragen – insbesondere bei der Unterbringung von Geflüchteten. Auch für sie haben wir einige wichtige Informationen zusammengefasst.

Kann ich ohne Weiteres Geflüchtete beherbergen?

Ja. Da sich ukrainische Flüchtlinge bis zum 23. Mai 22 auch ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalten dürfen, können sie auch wohnen, wo sie möchten – also auch in Wohnungen und Häusern, die von Privatleuten angeboten werden.

Wie lange kann ich Geflüchtete beherbergen?

Für Privatleute, die zur Miete wohnen, gelten – unabhängig davon, ob es sich um ukrainische Geflüchtete oder andere Gäste handelt – kleinere Einschränkungen. Zwar dürfen sie laut Mieterbund auch ohne Zustimmung des Vermieters Gäste beherbergen. Dies aber nur für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen. Bleiben die Gäste länger, rät der Mieterbund, den Vermieter zu informieren und sein Einverständnis einzuholen.

Wo kann ich privaten Wohnraum anbieten?

Auf zahlreichen Portalen im Internet können Helfer ihren Wohnraum, den sie zur Verfügung stellen möchten, anbieten. Darunter sind kostenfreie Angebote ebenso zu finden wie Unterkünfte zur Miete. Darüber hinaus bieten Länder, Städte und Kommunen entsprechende Plattformen an, auf denen Wohnraum angeboten werden kann.

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Stand: 29.03.2022, 11:28 Uhr