EU-Postengeschacher: Kungelei statt Wählerwille?

Der Faktencheck zur Sendung vom 08.07.2019

Echte Spitzenkandidaten, hohe Wahlbeteiligung – die Europawahl war ein Erfolg. Doch was zählt der Wählerwille, wenn jetzt das Spitzen-Personal im Hinterzimmer ausgekungelt wird? Zerbricht so das Vertrauen in Europa und ganz nebenbei auch noch die Koalition in Berlin?

Eine Talkshow ist turbulent. Oft bleibt während der Sendung keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt hartaberfair nach und lässt einige Aussagen bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.

Michael Roth über den Verteidigungshaushalt

Michael Roth (SPD) sagt, noch nie habe Deutschland so viel Geld für Verteidigung ausgegeben wie heute.

Der Bundeshaushalt sieht in diesem Jahr Ausgaben für den Wehretat in Höhe von 43,2 Mrd. Euro vor. In absoluten Zahlen wird für die Verteidigung also tatsächlich so viel Geld ausgegeben wie nie zuvor. Allerdings ist dies nur die eine Seite der Medaille. Betrachtet man nämlich die Ausgaben für Verteidigung vor dem Hintergrund ihres Anteils am Bruttoinlandsprodukt, erhält man ein differenzierteres Bild. Derzeit liegen die Verteidigungsausgaben bei rund 1,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. In der Vergangenheit war dieser Anteil schon häufig deutlich höher. Das geht unter anderem aus einer Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2017 hervor. Demnach zeigen Daten des unabhängigen internationalen Instituts für Konfliktforschung (SIPRI), dass besonders in den ersten Jahrzehnten seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland der Anteil für Militärausgaben im Vergleich zu BIP regelmäßig über drei Prozent gelegen hatte - teilweise sogar über vier Prozent. Den bislang höchsten Anteil am BIP wies der Verteidigungsetat mit 5,2 Prozent im Jahr 1963 auf.

Für dieses Jahr meldet die Bundesregierung der Nato Ausgaben von rund 47 Mrd. Euro. Die Zahl liegt um rund vier Milliarden Euro höher als im Bundeshaushalt ausgewiesen. Die Differenz ergibt sich, weil in der Nato-Berechnung zusätzlich zum Verteidigungsetat auch Gelder für friedenserhaltende Maßnahmen, Ausgaben für den zivilen Bereich der Nato oder Mittel zur Beseitigung von Streumunition eingerechnet werden. Legt man die der Nato gemeldeten Ausgaben zugrunde, liegt der Anteil des Verteidigungsetats bei 1,35 Prozent des BIP. Die deutschen Verteidigungsausgaben sorgen beim US-amerikanischen Nato-Partner für Unmut, weil Deutschland das innerhalb der Nato vereinbarte Zwei-Prozent-Ziel seit vielen Jahren nicht erfüllt. Die Bundesregierung betont allerdings dieses Ziel erreichen zu wollen. Bis 2024 will Deutschland seine Verteidigungsausgaben auf 1,5 Prozent des BIP erhöhen.

Matthias Krupa über Frauen in Spitzenpositionen

Matthias Krupa blickt zurück auf die Geschichte der europäischen Spitzenposten. Fast alle Schlüsselpositionen der EU seien bisher von Männern besetzt worden.

Das stimmt. Nahezu alle Spitzenposten in der EU wurden bislang von Männern besetzt. Alle Kommissionspräsidenten waren Männer. Auch die Vorgängerorganisationen, aus denen später die Europäische Union hervorgegangen ist (europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die europäische Atomgemeinschaft und die europäische Wirtschaftsgemeinschaft), wurden ausschließlich von Männern angeführt. Männlich war bisher auch das Bild der Europäischen Zentralbank. Mit Christine Lagarde wird erstmals eine Frau an der Spitze der Währungshüter stehen. Vor ihr saßen mit Wim Duisenberg, Jean-Claude Trichet und Mario Draghi nur Männer an der Spitze. Das Gleiche gilt für die Posten der vier Vize-Präsidenten. Nur zweimal in der Geschichte der Europäischen Union standen Frauen an der Spitze einer wichtigen europäischen Institution: Die Französinnen Simone Veil (1979 bis 1982) und Nicole Fontaine (1999 bis 2002) saßen als Präsidentinnen dem Europäischen Parlament vor.

Lissabon-Vertrag und die Wahl des Kommissionspräsidenten

Die Abkehr des Europäischen Rates vom “Spitzenkandidaten-Modell“ stößt nicht nur im EU-Parlament auf Kritik. Verstößt der Rat gegen EU-Recht? Was sehen die EU-Verträge eigentlich vor?

Der Vertrag von Lissabon legt das Verfahren zur Wahl eines neuen Kommissionspräsidenten fest. In Artikel 17 (Absatz 7) heißt es: “Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor.“ Das EU-Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Erhält der Kandidat keine Mehrheit, sehen die Lissabonner Verträge vor, dass der Europäische Rat binnen eines Monats einen neuen Kandidaten vorschlägt.

In Bezug auf das Recht, dem EU-Parlament einen Kandidaten vorzuschlagen, hat sich der Europäische Rat streng genommen an den Lissabon-Vertrag gehalten. Kritiker aber werfen dem Rat vor, eine weitere Regelung im Lissabon-Vertrag missachtet zu haben. Denn der Vertrag sieht neben dem Vorschlagsrecht des Europäischen Rates ebenso vor, dass der Rat das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament zu berücksichtigen hat. Über den Ermessensspielraum der Berücksichtigung des Wahlergebnisses wird gestritten. Zwar wird das Modell des “Spitzenkandidaten“ in den EU-Verträgen nicht erwähnt, viele EU-Parlamentarier aber verweisen darauf, dass sich die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat und das Europäische Parlament bereits 2014 darauf geeinigt hatten, das Wahlergebnis zur EU-Wahl in der Form zu berücksichtigen, dass der Spitzenkandidat der Fraktion Kommissionspräsident wird, die die meisten Sitze im Parlament erhält - 2014 wurde es nach diesem Verfahren Jean-Claude Juncker.

An diesem Prinzip wollte das EU-Parlament auch nach der diesjährigen EU-Wahl festhalten. Der europäische Rat aber rückte vom Spitzenkandidaten-Verfahren ab und betont, dennoch das Ergebnis der Wahl berücksichtigt zu haben. Schließlich habe er mit Ursula von der Leyen eine Kandidatin vorgeschlagen hat, die als CDU-Politikerin der Parteienfamilie (EVP) angehört, die im EU-Parlament die meisten Sitze gewinnen konnte. Diese Auslegung stößt im EU-Parlament und in der Bevölkerung auf viel Kritik. Ein Gutachten des juristischen Dienstes des EU-Ministerrates sieht hierin aber keine gravierenden Verstöße. Das Gutachten stellte bereits 2016 fest, dass die Verfasser der Verträge dem Europäischen Rat einen weiten Ermessensspielraum bei der Berücksichtigung des Wahlergebnisses einräumten. Die Juristen kommen zu dem Schluss: “Unter diesen Umständen scheint die Möglichkeit für den Europäischen Rat, einen Kandidaten zu benennen, der nicht der direkte Ausdruck einer politischen Kraft ist, nicht nur mit dem Wortlaut der Bestimmung übereinzustimmen, sondern auch mit dem Ziel, eine wirksame Wahl des Präsidenten der Kommission zu gewährleisten.“

Stand: 09.07.2019, 12:41 Uhr