Crash der Lebensversicherungen: Panikmache oder echte Gefahr?

Der Faktencheck zur Sendung vom 22.01.2018

Ein finanziell sicherer Lebensabend: Dafür haben viele Deutsche eine Lebensversicherung. Aber lohnen sich diese Verträge noch in Zeiten von Nullzinsen? Haben Insider Recht, die vor einem Crash der Versicherungen warnen? Und was wäre eine sichere Alternative?

Eine Talkshow ist turbulent. Oft bleibt keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt "hart aber fair" nach und lässt einige Aussagen bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.

Peter Schwark über Anlagen der Versicherungen

Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sagt, die Lebensversicherungen haben ausreichend Kapital, um ihre Leistungen sicher zu stellen. Derzeit hätten die Lebensversicherer eine Billion Euro angespart.

Diese Zahlen stehen so in einer Marktübersicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Demnach lag der Kapitalanlagebestand der Lebensversicherungen im Jahr 2016 bei 923 Milliarden Euro. Hinzu kamen noch 102 Milliarden an fondsgebundenen Policen. Die Zahlen klingen plausibel, denn auch die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) kommt zu vergleichbaren Ergebnissen. Nach Angaben der BaFin lag der Kapitalanlagebestand der Lebensversicherer Ende 2016 bei 885 Milliarden Euro. Das sind zwar über 40 Milliarden weniger als die GDV für 2016 angibt, allerdings hatten die Zahlen im BaFin-Bericht nach eigenen Angaben nur vorläufigen Charakter, da sie auf der quartalsweisen Berichterstattung der Versicherer beruhen und noch nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.

Peter Schwark über Kapitaldeckung von Versicherungen

Peter Schwark sagt, von den Versicherern werde verlangt, mehr Kapital vorzuhalten als nötig ist, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Diese Anforderungen hätten die Versicherungen zu über 300 Prozent erfüllt.

Die Europäische Union hat mit "Solvency II" ein Aufsichtsinstrument etabliert, das im Kern die Eigenmittel von Versicherern im Blick hat, um das Risiko einer Insolvenz und damit des Verlusts eines Versicherungsnehmers zu minimieren. Die BaFin kommt in ihrer ersten Bewertung seit Einführung zu dem Ergebnis, dass alle Versicherungsunternehmen die Anforderungen erfüllt haben. Über alle Versicherungssparten hinweg liegen die so genannten Solvenzkapitalanforderungen der Versicherer im Durchschnitt bei 330 Prozent. Betrachtet man nur die Branche der Lebensversicherungen, erfüllten alle 84 Unternehmen die Auflagen mit durchschnittlich etwa 340 Prozent.

Allerdings muss berücksichtigt werden, dass einige Lebensversicherer nur durch bestimmte Übergangsmaßnahmen die erforderliche Quote von 100 Prozent erreichen konnten. Diese Maßnahmen regelt das Versicherungsanlagegesetz und beinhaltet etwa die Anpassung von Erwartungen bei Zins- und Anlageentwicklung. Laut BaFin mussten bis Ende 2016 29 der 84 Lebensversicherer einen Maßnahmenplan vorlegen, da sie ohne ihn keine ausreichende Kaptaldeckung gewährleisten konnten. Diese Unternehmen stehen unter besonderer Beobachtung. Sie haben bis Ende 2031 Zeit, die nötigen Eigenmittel auch ohne Übergangsmaßnahmen sicherzustellen.

Ulrich Schneider über Grundsicherung im Alter

Der Hauptgeschäftsführer des Sozialverbands "Der Paritätische", Ulrich Schneider, sagt, derzeit sind in Deutschland 500.000 Menschen auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen.

Das ist richtig. Im Dezember 2016 lag die Zahl der Bezieher von Grundsicherung im Alter nach Angaben des statistischen Bundesamtes bei rund 526.000. Das ist im Vergleich zu 2015 ein leichter Rückgang. Ein Jahr zuvor waren noch etwa 536.000 Ältere auf eine Grundsicherung angewiesen. Neben Menschen, die diese Hilfe im Alter bekommen, hatten 2016 weitere 500.000 Menschen aufgrund von Erwerbsminderung Anspruch auf eine Grundsicherung. Insgesamt waren 2016 also über eine Million Menschen auf eine Grundsicherung angewiesen.

Beiträge zur GKV

Im Zuge einer Zuschauerzuschrift kam in der Sendung die Frage auf, ob und was bei einer kapitalgedeckten Lebensversicherung, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde, vom Arbeitnehmer gezahlt werden muss.

Seit 2004 müssen alle, die in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind und über den Betrieb in eine Direktversicherung eingezahlt haben, auf den ausgezahlten Betrag Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – und zwar sowohl den eigenen, als auch den Arbeitgeberanteil. Bis zum Jahr 2010 galt dies auch noch für die Menschen, die ihre Versicherung privat weitergezahlt haben. Dem aber schob das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 einen Riegel vor. Die Richter befanden, dass sobald der Arbeitnehmer selbst zahle und der alleinige Versicherungsnehmer ist, jegliche Verbindung zum Arbeitgeber entfalle. Somit müsse diese Versicherung genauso behandelt werden wie jede andere private Kapitallebensversicherung auch. Die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenkassen entfällt also ab dem Zeitpunkt, ab dem die Police auf den Arbeitnehmer läuft.

Die Verbraucherzentrale weist daher darauf hin, dass pflichtversicherte Versicherungsnehmer ihren Vertrag auf sich umschreiben lassen können und von da an keine Beitragspflicht an die GKV besteht.

Anfragen von Zuschauern zu Verträgen

Uns haben viele Anfragen zu Verträgen von Lebensversicherungen erreicht. Zahlreiche Zuschauer fragten nach Rat. Leider können wir keine Einzelberatung anbieten. Wir empfehlen, sich mit den Verbraucherzentralen vor Ort in Verbindung zu setzen.

Stand: 23.01.2018, 11:16 Uhr