Oben verantwortungslos, unten chancenlos – ist Schlecker heute überall?

Der Faktencheck zur Sendung vom 06.03.2017

Ob Schlecker-Pleite oder VW-Skandal: Wenn Manager versagen, trifft das erst einmal Belegschaft und Kunden. Schont unser Recht verantwortungslose Bosse? Wächst oben die Gier nach Boni-Millionen und unten das Risiko, die Armut?

Eine Talkshow ist turbulent. Auch in 75 Minuten bleibt oft keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt "hart aber fair" nach und überprüft einige Aussagen. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.

Wolfgang Kubicki über Unternehmer und Insolvenzen

Wolfgang Kubicki sieht eine Diskrepanz in der juristischen Bewertung von üblichem unternehmerischem Handeln zur Rettung eines Unternehmens. Hat ein Unternehmer mit seinem Handeln Erfolg und rettet die Firma, sei dies straflos, so der FDP-Politiker. Scheitert er jedoch und er muss Insolvenz anmelden, wird er für die gleiche unternehmerische Maßnahme bestraft. Um seine These zu verdeutlichen, führt Kubicki ein Beispiel an: Ein Unternehmer braucht Liquidität, bekommt von der Bank aber kein Geld mehr. Um aber an Geldmittel zu gelangen, verkauft er seine Produkte mit Rabatt. Funktioniert diese Maßnahme und dem Unternehmer gelingt es, seine Firma zu retten, müsse er keine Konsequenzen fürchten. Scheitere er jedoch mit diesem Schritt und der Unternehmer muss Insolvenz anmelden, werde er für dieses Vorgehen belangt, sagt Kubicki. Hat er Recht?

Nach Ansicht von Stephan Madaus, Professor für Insolvenzrecht an der Universität Halle-Wittenberg, spricht Kubicki ein grundlegendes Problem scheiternder Unternehmer an. Kubickis Fallbeispiel betrachtet Madaus differenziert: "Richtig ist, dass der Unternehmer, der ein Krisenunternehmen durch riskante Handlungen aus der Krise führen kann - vielleicht auch mit Glück - keine Haftung fürchten muss. Warum auch? Er kann ja alle Gläubiger bezahlen", sagt der Insolvenzrechtler. Richtig sei auch, dass der Unternehmer, dessen Rettungsaktion nicht funktioniert, sein Unternehmen in die Insolvenz führt, wenn ihm die Mittel fehlen, alle Gläubiger zu bezahlen. Die Folge ist, dass nun Gläubigerschäden entstehen und Insolvenzgerichte für eine gerechte Verteilung der Restmasse sorgen, so Madaus. Darüber hinaus prüfe der Insolvenzverwalter, was der Unternehmer alles unternommen hat. Gegebenenfalls komme es dann – wie bei den Schleckers – zu einem Strafverfahren wegen Bankrotts oder Untreue. "Dieselbe Handlung kann also im Erfolgsfall richtig, im Misserfolgsfall aber haftungserzeugend oder gar kriminell sein, da Gläubiger geschädigt werden. Soweit hat Herr Kubicki recht“, sagt der Experte.

Madaus schränkt jedoch ein: "Ob eine Handlung erfolgversprechend ist oder schlicht allein von der Hoffnung lebt – wie etwa bei der Rabattaktion in Kubickis Beispiel - liegt ja nicht in der Hand Gottes. Folgerichtig verlangt jedes Unternehmens- und Insolvenzrecht, dass Sanierungsmaßnahmen nicht planlos erfolgen, sondern auf einem plausiblen Konzept beruhen." Handelt der Unternehmer in der Krise umsichtig und sind seine Rettungshandlungen plangemäß, so haftet er auch nicht im Misserfolgsfall, erklärt der Jurist.

Günter Wallraff über schlecht bezahlte Jobs

Der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff sagt, 30 Prozent der Beschäftigten arbeiten in schlecht bezahlten Jobs - zum Beispiel als Leih- oder Werksarbeiter.

Zur so genannten atypischen Beschäftigung gibt es unterschiedliche Zahlen. Atypische Beschäftigung beinhaltet Teilzeitarbeit, Leiharbeit oder Minijobs. Das Statistische Bundesamt zählte im Jahr 2015 insgesamt 7,5 Millionen Beschäftigte, die in einem atypischen Arbeitsverhältnis standen. Dies entspricht einem Anteil von 20,8 Prozent aller Erwerbstätiger.

Zu wesentlich höheren Zahlen kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Demnach waren 2015 sogar 39,3 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Teilzeit, Leiharbeit oder Minijobs tätig. Die große Differenz zu den Zahlen des Statistischen Bundesamtes erklärt das WSI mit der unterschiedlichen Definition von Teilzeitarbeit. Während die Bundesstatistiker lediglich die Arbeitnehmer als Teilzeitkräfte zählen, die auf 20 oder weniger Wochenarbeitsstunden kommen, rechnet das WSI mit den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). “Demnach liegt Teilzeitbeschäftigung dann vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft“, heißt es in der WSI-Datenbank zur atypischen Beschäftigung.

Wolfgang Kubicki über befristete Beschäftigung

Wolfgang Kubicki (FDP) sagt, im öffentlichen Dienst – etwa an den Hochschulen - gebe es die meisten befristeten Arbeitsverträge.

Der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst lag nach Angaben des so genannten Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2014 bei 7,4 Prozent. Bezieht man zusätzlich die Beschäftigten der Wissenschaft (Hochschulen etc.) ein, steigt der Anteil auf 10,4 Prozent. Der Anteil in der Privatwirtschaft lag zum selben Zeitpunkt bei 6,7 Prozent. Den weitaus größten Anteil an befristeten Beschäftigten weist jedoch der Dienstleistungssektor mit 14,4 Prozent auf.

Richtig ist, dass besonders häufig in der Wissenschaft (Hochschulen, wissenschaftliche Einrichtungen etc.) Mitarbeiter befristet beschäftigt werden. 2014 lag ihr Anteil bei 37 Prozent. Bei Neueinstellungen, deren Arbeitsverhältnis befristet wird, liegt der öffentliche Dienst deutlich vor der Privatwirtschaft. Im ersten Halbjahr 2014 erhielten laut IAB knapp 60 Prozent der neu angestellten Arbeitnehmer im ÖD befristete Arbeitsverträge. In der Privatwirtschaft waren es lediglich 40 Prozent. Allerdings war dieser Anteil im öffentlichen Dienst schon einmal wesentlich höher. 2004 waren noch 74,9 Prozent der Neueinstellungen befristet.

Auch bei den Übernahmequoten befristet Beschäftigter schneidet die Privatwirtschaft besser ab. Während im öffentlichen Dienst im ersten Halbjahr 2014 32 Prozent der befristet Beschäftigten einen dauerhaften Arbeitsplatz erhielten, waren es in der Wirtschaft 41,5 Prozent.

Stand: 07.03.2017, 11:39 Uhr