Laumann und Lindner

Opposition zieht vors Verfassungsgericht

CDU und FDP klagen gegen Nullrunde für höhere Beamte

Stand: 09.07.2013, 16:19 Uhr

Wenn der Landtag am Mittwoch (10.07.2013) mit rot-grüner Mehrheit dem Besoldungsgesetz zustimmt, wird die Opposition klagen. Das haben die Fraktionen von CDU und FDP am Dienstag (09.07.2013) beschlossen. Die geplante Nullrunde für höhere Beamte halten sie für verfassungswidrig.

Von Rainer Kellers

CDU und FDP haben ihre stärkste Waffe enthüllt. Die Fraktionen der beiden Parteien haben beschlossen, gegen das geplante Besoldungsgesetz juristisch vorzugehen. Mit einer Normenkontrollklage wollen sie vor den Verfassungsgerichtshof in Münster ziehen. Das gaben die Vorsitzenden der Fraktionen, Karl-Josef Laumann (CDU) und Christian Lindner (FDP), am Dienstag bekannt. Das einzige, was eine Klage noch verhindern könnte, wären grundsätzliche Änderungen am Gesetz. Das allerdings soll schon am Mittwoch im Landtag verabschiedet werden. Rot-Grün hat zudem keine Absicht erkennen lassen, an der Besoldungsregelung noch etwas zu ändern.

Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, erklärte am Dienstag: "Wir sind überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält." Damit ist klar: Die Nullrunde für höhere Beamte wird vor Gericht entschieden.

Drei Gründe für die Klage

"Als Opposition haben wir ein Wächteramt", sagt FDP-Chef Lindner. Wenn ein Gesetz offensichtlich gegen die Verfassung verstoße, müsse die Opposition handeln. CDU-Justiziar Wilhelm Droste nennt drei Gründe, warum das Gesetz aus Sicht der CDU verfassungswidrig ist. Erstens würden die besser bezahlten Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Das verstoße gegen das Alimentationsprinzip. Zweitens verstoße die gestaffelte Übertragung des Tarifbeschlusses gegen das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Und drittens verstoße die Landesregierung gegen den Leistungsgrundsatz. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Beamte bis zur Besoldungsgruppen A10 den Tarifabschluss komplett, höhere Gruppen hingegen nur einen Teil oder gar nichts bekommen.

"Das ist leistungsfeindlich", meint CDU-Fraktionschef Laumann. Ohne mit den Beamten zu reden, sei "nach Gutsherrenart" entschieden worden. Das setze die Grundsätze der sozialen Partnerschaft außer Kraft.

Von Stiefelknechten und knappen Fachkräften

FDP-Chef Lindner hat auch eine Metapher aus der Zeit der Gutsherren parat. Rot-Grün behandele ihre Beamten schlechter als "ostelbische Junker ihre Stiefelknechte". Auch Beamte hätten ein Recht darauf, am Aufschwung teilzuhaben. Das müsse keine volle Übertragung des Tarifergebnisses sein, wohl aber ein "angemessener Anteil". Das Land laufe Gefahr, einer der unattraktivsten Arbeitgeber zu werden. Und das sei wegen des kommenden Fachkräftemangels fatal.

Beamte sollen Widerspruch einlegen

Mit einer Entscheidung vor Gericht rechnet CDU-Justiziar Droste innerhalb eines Jahres. Die Klage werde vorbereitet und vermutlich nach den Sommerferien in Münster eingereicht. Vermutlich tritt als weiterer Kläger auch die Piratenfraktion auf. Sollte das Gericht den Klägern Recht geben, müsste Rot-Grün ein neues Besoldungsgesetz auf den Weg bringen. Ob in diesem Fall die Landesregierung den Beamten rückwirkend Geld ausbezahlen muss, ist unklar. Droste rät den Beamten, schon jetzt Widerspruch gegen die Besoldungsbescheide einzureichen.