Hinter den Kulissen beim Tatort Köln

Programmbeschaffungsordnung Fernsehen

Fairer Wettbewerb um die besten Ideen

Im Westdeutschen Rundfunk gilt seit dem 1. Januar 2014 eine neue Ordnung zur Beschaffung von Fernsehprogramm. Sie regelt, wie der WDR Produktionen in Auftrag gibt, sich an Koproduktionen beteiligt oder an fertig gestellten Programmen Lizenzen erwirbt.

Grund für die neue Regelung ist, dass die Bedeutung von Auftrags- und Koproduktionen für den WDR immer weiter zunimmt. Gleichzeitig wird die Rechtslage angesichts zunehmender digitaler Vernetzung deutlich komplizierter. Auch im Sinne der Korruptionsprävention müssen Beschaffungsprozesse sicher und praxistauglich geregelt werden. Nicht zuletzt erhofft sich der WDR, durch faire Wettbewerbe um die besten Ideen und das beste Preis-Leistungsverhältnis das kreative Potential der Branche möglichst gut auszuschöpfen.

Dies alles war Grund genug, die bestehenden hausinternen Regelungen zu bündeln und kritisch zu überprüfen, sie zu ergänzen und in einer einheitlichen Ordnung zusammenzufassen. Diese soll nach einem Jahr Geltungsdauer evaluiert werden.