WDR-Kunstverkauf: Fakten und Hintergrundinfos

Stand: 11.04.2016, 17:52 Uhr

Der WDR wird einen ausgewählten Teil seiner Kunstwerke über das Auktionshaus Sotheby’s verkaufen. Die Landesregierung NRW hatte für einen Verkauf ins Ausland grünes Licht gegeben. Die Presse diskutiert das Thema kontrovers. Ein Überblick über Hintergründe und Fakten zum Thema.  

Die WDR-Geschäftsleitung hatte 2014 beschlossen, vor dem Hintergrund notwendiger Haushaltskonsolidierung einen Teil seiner Kunstwerke zu verkaufen. In der Folge prüfte ein externer Gutachter die Werke auf ihren Wert.

Der WDR-Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 11. März 2016 dem Verkauf der Kunstwerke durch Sotheby's zugestimmt. Zuvor hatte die Landesregierung entschieden, zwei der bedeutendsten Werke nicht in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes aufzunehmen und somit den Weg für den Verkauf freigemacht.

Der WDR besitzt knapp 600 Kunstwerke. Den größten Teil erwarb er in den Jahren 1956 bis 1965. Sie dienten der Ausstattung des Senders, zum Teil auch der Dekoration der Studios.

Buhrow: "auf Kernauftrag konzentrieren"

"Angesichts unserer schwierigen Haushaltslage wollen wir uns ganz auf unseren Kernauftrag konzentrieren: ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Programm anzubieten“, so WDR-Intendant Tom Buhrow zur geplanten Auktion. "Wir werden die Werke nun wie geplant unter professionellen Bedingungen und zu einem angemessenen Preis verkaufen."

Die Auktionsserie beginnt mit den Versteigerungen "Impressionist & Modern Art" am 21. und 22. Juni 2016 in London, in  denen zunächst 37 Werke zum Aufruf kommen werden. Darunter sind  Ölgemälde von Max Beckmann, Ernst-Ludwig Kirchner, Max Pechstein, sowie Papierarbeiten von Erich Heckel, Christian Rohlfs und  Ernst-Wilhelm Nay. Die gesamte Offerte beläuft sich auf 48 Werke, die im Laufe dieses Jahres in London und in Paris versteigert werden.

Fakten zum Kunstverkauf

Behauptung: In Köln ansässige Auktionshäuser seien nicht gefragt worden.

Korrekt ist: Vor dem Hintergrund der Wettbewerbsneutralität und Wirtschaftlichkeit hat der WDR in einem transparenten und unabhängigen Wettbewerb die Konditionen von sechs renommierten Auktionshäusern abgefragt: Darunter waren zwei Häuser aus Köln, zwei bundesweit vertretende Auktionatoren sowie zwei international tätige Häuser.

Nach sorgfältiger Prüfung der Angebote unter den Maßgaben, sowohl einen breiten nationalen und internationalen Interessentenkreis zu erreichen als auch ein bestmögliches wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen, hat die WDR-Geschäftsleitung entschieden, die Versteigerung in die Hände des Auktionshauses Sotheby’s zu legen.

Die Werke müssen zum einen zu einem marktkonformen Preis verkauft werden. Zum anderen muss jeder Interessent - ob aus NRW oder dem Ausland - im Sinne eines freien Marktes die Chance haben, die Kunstobjekte erwerben zu können. Aus diesen Gründen hat sich der WDR für eine Versteigerung der Werke als die bestmögliche Variante einer Veräußerung entschieden.

Behauptung: Der WDR versteigere seine Kunstwerke im Ausland, um die deutsche Mehrwertsteuer zu umgehen.

Das ist falsch. Denn als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt der WDR nicht der Steuerpflicht. Das gilt für alle Wirtschaftsgüter, die der WDR anschafft und nutzt, um seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag der Programmerstellung zu erfüllen, zum Beispiel Produktionsmittel

Ausgenommen von der Steuerbefreiung sind Tätigkeiten gewerblicher Art, also etwa der Betrieb der Kantine oder die Lizensierung von Programmangeboten. Da die Kunstwerke nicht zum Vermögen eines solchen Betriebs gewerblicher Art gehören, fällt für ihren Verkauf keine Steuer an.

Behauptung: Es handele sich um viele Arbeiten im mittleren bis unteren Preisbereich, darunter auch solche von Künstlern, die über den deutschen Sprachraum hinaus kaum bekannt seien. In London würden diese Werke vermutlich eher nebenher angeboten; bei einer Versteigerung in Köln oder Düsseldorf hätte ihre Herkunft eine prominentere Rolle gespielt.

Korrekt ist: Wie wir mitgeteilt haben, versteigern wir nur Bilder, die einen Schätzwert von über 5.000 Euro haben. Darunter sind natürlich auch Bilder von Künstlern aus dem deutschen Sprachraum. Diese Bilder stoßen durchaus auf internationales Interesse und haben einen internationalen Markt, wie uns durch unabhängige Experten bestätigt wurde.

Behauptung: Nicht alle Bewerber seien über den Ausgang des Wettbewerbsverfahrens informiert gewesen.

Das ist falsch. Selbstverständlich haben alle Bewerber eine entsprechende Information erhalten.