"Sehen statt Hören" vom 26.01.13: Der neue Rundfunkbeitrag

15:30 Min. Verfügbar bis 30.01.2222

Mehr Programm für Menschen mit Behinderung

Stand: 19.02.2016, 15:24 Uhr

Seit 2013 hat der Rundfunkbeitrag die frühere geräteabhängige Rundfunkgebühr abgelöst. Seitdem gilt für alle: Eine Wohnung – ein Beitrag. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer es in einer Wohnung gibt, spielt keine Rolle mehr. Auch Menschen mit Behinderung müssen sich nun mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung beteiligen.

Damit folgte der Gesetzgeber einem Urteil des Bundessozialgerichtes. Dieses hatte entschieden, dass für eine vollständige Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten dürfen. ARD, ZDF und Deutschlandradio engagieren sich dafür, den barrierefreien Zugang zu ihren Programmangeboten für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.

Die ARD baut ihre barrierefreien Angebote nach und nach weiter aus. Alle Erstsendungen im Ersten gibt es inzwischen in einer barrierefreien Fassung für gehörlose und schwerhörige Menschen. Insgesamt sind 95 Prozent des Angebots im Ersten mit Untertiteln für Menschen mit einer Hörbehinderung versehen.

Ein weiterer Schwerpunkt beim Ausbau der Barrierefreiheit ist – neben der Untertitelung – die Audiodeskription. Viele Sendungen werden als Hörfilmfassung für blinde und sehbehinderte Menschen angeboten. Für knapp 41 Prozent des Hauptabendprogramms im Ersten gab es 2015 eine Audiodeskription, vor drei Jahren waren es knapp 21 Prozent.

Screenshot: Sendung ''Fisch..'' und Gebärdendolmetscher links

In ihren Mediatheken bietet die ARD verstärkt Videos mit Gebärdensprachdolmetschern an. Dazu gehört die Tagesschau um 20 Uhr, die Phoenix mit Gebärdensprachdolmetscher-Einblendungen sendet, und wöchentlich eine Sendung des Ersten Programms, zum Beispiel ein politisches Magazin.

Die Onlineangebote gestaltet die ARD weiterhin weitgehend barrierefrei.

Barrierefreie Sendungen im WDR

Der WDR untertitelt bereits alle seine Sendungen, die im Ersten ausgestrahlt werden. Im WDR Fernsehen wird inzwischen mehr als die Hälfte des Programms untertitelt ausgestrahlt, abends ab 18 Uhr sogar mehr als 90 Prozent. Ein großer Teil der untertitelten Sendungen ist in den Mediatheken abrufbar. Zudem wird ein Teil der Sendungen in der WDR Mediathek mit Gebärdensprache angeboten.

Der WDR hat zudem sein Angebot an Hörfilmen in den vergangenen Jahren stetig erweitert. Im WDR Fernsehen liegt der Anteil der ausgestrahlten Hörfilmproduktionen bei einem Drittel des Abendprogramms. Neben fiktionalen Angeboten und Naturfilmen werden auch zeitgeschichtliche Dokumentationen mit Fokus auf NRW als Hörfilme für Blinde und sehbehinderte Zuschauer angeboten.

Befreiungsmöglichkeiten und weitere Informationen

Wer früher aus gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wurde 2013 automatisch auf den ermäßigten Beitrag umgestellt. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.

Erhalten Menschen mit Behinderung bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG, können sie mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Die Antragsformulare sind bei Städten und Gemeinden, bei zuständigen Behörden sowie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de erhältlich. Sie können per Post direkt an den Beitragsservice geschickt werden (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln).