Organisation

Justiziariat

Das Justiziariat wird von Dr. Katrin Neukamm und Prof. Dr. Caroline Volkmann im Topsharing-Tandem geleitet. Es nimmt die Aufgaben wahr, die auch in anderen Unternehmen in der Regel der Rechtsabteilung obliegen. Hierzu gehört vor allem die Bearbeitung aller Rechtsangelegenheiten des WDR.

Der Direktionsbereich ist als Stabsstelle dem Intendanten zugeordnet und berät diesen in unternehmenspolitischen und medienrechtlichen Fragen. Breiten Raum nimmt die konzeptionelle Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union ein, die Auswirkung auf den Rundfunk haben. Zum Aufgabenbereich des Justiziariats gehören ferner organisationsrechtliche Fragen des Unternehmens auf der Grundlage von Gesetz, Satzung und Dienstanweisungen sowie bei Zusammenwirken der Organe der Anstalt.

Von besonderer Bedeutung ist die laufende rechtliche Beratung aller Programmbereiche bei der Konzeption und Produktion von Sendungen sowie die Bearbeitung rundfunk- und presserechtlicher Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Gewährung von Rechtsschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WDR.

Der Aufgabenstellung des Senders entspricht die Vielfalt der Rechtsgebiete, die im Justiziariat zu bearbeiten sind: So etwa Verfassungs- und Verwaltungsrecht, nationales und europäisches Medienrecht, Rundfunk- und Presserecht, Telekommunikationsrecht, Zivilrechtsangelegenheiten und Arbeitsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz – um nur einen Ausschnitt zu nennen.