Datenschutzbeauftragter

Datenschutz für Rundfunkteilnehmer

Der WDR ist nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag berechtigt, personenbezogene Daten der Beitragsschuldner für Zwecke des Beitragseinzugs zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Dabei gilt eine strenge Zweckbindung. Eine Nutzung dieser Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig.

Diese Aufgabe haben die Landesrundfunkanstalten dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln übertragen. Es handelt sich dabei um eine nicht-rechtsfähige unselbständige Verwaltungseinrichtung, die jeweils für die einzelne Landesrundfunkanstalt tätig wird.

Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Einzug des Rundfunkbeitrags und der Verwaltung der Teilnehmerkonten ist für den Bereich des Westdeutschen Rundfunks der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des WDR zuständig.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rundfunkbeitragsrecht

Der Datenschutzbeauftragte des WDR ist auch für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Einzug des Rundfunkbeitrags und der Verwaltung der Teilnehmerkonten zuständig. Dabei stellen sich häufiger Fragen zu den Auskunfts- und Anzeigepflichten sowie zur Verarbeitung der übermittelten Daten. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).