Tarifliche Regelung über alle Betriebe: Mindestlohn in Hotels und Gaststätten
Mitarbeiter des nordrhein-westfälischen Hotel- und Gaststättengewerbes erhalten rückwirkend zum 4. September 2012 einen Mindestlohn. Das hat NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) am Dienstag (20.11.2012) mitgeteilt.

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Der Mindestlohn gilt für alle Mitarbeiter im Hotel- und Gaststättengewerbe
Für die mehr als 300.000 Beschäftigten der Branche in NRW bedeutet dies, dass ungelernte Mitarbeiter statt 6,76 Euro pro Stunde bis zum September 2013 stufenweise 8,50 Euro erhalten. "Es freut mich ganz besonders, dass die Beschäftigten dieser Gehaltsgruppe jetzt deutlich mehr verdienen", sagte Schneider am Dienstag (20.11.2012) in Düsseldorf. Anja Weber von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) begrüßt diese Entscheidung: "Der tarifliche Mindestlohn ist ganz wichtig, damit nicht die Betriebe, die anständig zahlen durch Billigkonkonkurrenz von denen, die das nicht tun unter Druck gesetzt werden. Tariflicher Mindestlohn ist ein Weg aus der Dumpingspirale nach unten."
Tariflicher Mindestlohn
Möglich macht dies die so genannte Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags, den im Mai 2012 der Arbeitgeberverband Dehoga und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) ausgehandelt hatten. Der Vertrag ist eigentlich nur für die dem Verband angeschlossenen Betriebe bindend - es sei denn, dass Gründe für die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags sprechen. Die Voraussetzungen dafür: Die tarifgebundenen Arbeitgeber müssen mehr als die Hälfte der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und es muss ein öffentliches Interesse bestehen. Beides ist in NRW der Fall.
Dass beide Kriterien zutreffen, bestätigte am Dienstag auch das Oberverwaltungsgericht Münster. Dort hatte ein Pizza-Lieferant gegen die bereits zwischen 2008 und 2010 geltende Allgemeinverbindlichkeit des damals geltenden tariflichen Mindestlohns von 6,30 Euro geklagt. Das Gericht wies die Klage wegen Unzulässigkeit ab. Unabhängig davon bestätigte es aber auch das Vorliegen der Kriterien für die Allgemeinverbindlichkeit.
Zustimmung bei den Arbeitgebern
Auch beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband in Nordrhein-Westfalen wurde die Entscheidung begrüßt. "Wir haben den Mindestlohn in Verhandlungen mit unserem Tarifpartner ausgehandelt und unterstützen daher auch die Allgemeinverbindlichkeit", so Sprecher Thorsten Hellwig. Einer gesetzlichen Mindestlohnregelung erteile der Verband aber weiterhin eine Absage. Das sieht die Gewerkschaft allerdings anders: "Es fehlt weiterhin der gesetzliche Mindestlohn als allgemeingültige unterste Lohngrenze, auf der dann die Tarifparteien mit ihren Tarifverträgen aufsetzen könnten."
Stand: 21.11.2012, 10.04 Uhr
Kommentare zum Thema (20)
letzter Kommentar: 26.11.2012, 11:16 Uhr
- Johanna schrieb am 26.11.2012, 11:16 Uhr:
- Gerade im Gastrobereich werden gerne Minijobs vergeben. Diese werden wohl von der Regelung ausgeschlossen sein. Denn wer die Bedingungen, bzw. Niedrigstlöhne nicht akzeptiert, kann gehen da Minijobber reichlich zur Verfügung stehen. Hier besteht dringend Regelungsbedarf.
- Anonym schrieb am 22.11.2012, 19:18 Uhr:
- Das Problem ist nur Gewerkschaften sind ein Zusammenschluss von Arbeitnehmer und keine staatliche Einrichtung. Daraus ergeben sich da dort wo es nur wenige organisierte Arbeitnehmer sind hat die Gewerkschaft schlechte Karten.
- Nichts ist unmöglich, außer heuchelnde Politik schrieb am 22.11.2012, 14:29 Uhr:
- Wenn man bedenkt was die Vorstände in Eigenbetrieben der Kommunen wie Bochum verdienen und der gleichen Partei angehören wie ihre honorigen Vorredner mit 2Stundengahlt in Größe eines Jahresgehaltes gutverdienender Bettenmacherinen mit anständigem Stundenlohn, dann wird hoffentlich dem letzten Leser des Artikels klar, woran es in BRD krankt. !.An guter Gewerkschaft für Menschen außerhalb ÖD und DBB. Ver.di als Einheitsgewerkschaft hat seit Gründung H4 begünstigt, die Alimentationsexplosionen des DBB unterstützt, den Schlecker und Karstadtmitgliedsbeitragzahlern keinen Schutz bieten können usw. Der Staat ist also gefordert Mindestlöhne zu garantieren und den Abstand zu den Beamten schleunigsat schrumpfen zu lassen! Steuerfinazierte GKV und Renten könnten schon mal billiger kommen als Eurorettung und Durchschnittspensionen von 4300 Euro netto. Es muss Schluss sein dass wir zum Einwanderungsland der Billigkräfte werden die die Betten für diese Politik machen.
- der Eulenspiegel schrieb am 22.11.2012, 13:55 Uhr:
- Eins ist auf jeden Fall klar ein guter Mindestlohn reduziert reduziert die Anzahl der Aufstocker. Das heißt die indirekten Subventionen für die Wirtschaft reduzieren sich und gleichzeitig kommen mehr Steuern und Sozialabgaben herein.
- schwarzer Martin schrieb am 21.11.2012, 19:28 Uhr:
- Lupo -Nein, im Thema Rente ist die CDU auch nicht besser, weil die auch keine Antwort auf die Rentenproblematik hat. Die wird keiner wirklich haben.
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