Gericht gibt Netzbetreibern recht Strom und Gas könnten teurer werden

Den Strom- und Gaskunden in Deutschland drohen zusätzliche Preisaufschläge. Fast 300 Gas- und Stromnetzbetreiber klagten höhere Netzentgelte ein und wandten sich damit gegen die Kalkulation der Bundesnetzagentur. Die Richter beim OLG in Düsseldorf gaben den Netzbetreibern recht.

Steckdosen und Gasflamme Video Oberlandesgericht verlangt neue Kalkulation der Netzentgelte (01:40 Min.) WDR aktuell vom 06.06.2012

Oberlandesgericht verlangt neue Kalkulation der Netzentgelte

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte die Klagen in 19 Pilotverfahren gebündelt. Es hob am Mittwoch (06.06.2012) die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Entgelte für die Nutzung der Strom- und Gasnetze auf. Die Richter stießen sich an der Kalkulation der Netzagentur. Sie müsse höhere Ansätze berücksichtigen. In der Vergangenheit habe die Bundesnetzagentur Fehler bei der Berechnung gemacht: Sie habe die Produktivitätsfortschritte beim Netzausbau zu hoch und die Lohnsteigerungen zu niedrig angesetzt. Mit diesem Urteil konnten sich fast 300 Gas- und Stromnetzbetreiber, darunter sehr viele Stadtwerke, durchsetzen. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Bundesnetzagentur kann dagegen Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Vor einer Entscheidung will die Behörde aber zunächst die Urteilsbegründung prüfen, wie ein Sprecher WDR.de am Mittwoch mitteilte.

Verbraucher müssen zahlen

Kurz nach dem Urteil sagte Frauke Rogalla, Referentin für Energiewirtschaft bei der Verbraucherzentrale in Berlin, WDR.de: "Die Obergrenzen für die Netzentgelte werden jedes Jahr im Oktober von der Bundesnetzagentur festgelegt." Das Urteil bedeute, dass die Netzbetreiber wahrscheinlich Ansprüche auf Rückzahlungen geltend machen können, die in die Berechnung dieser Obergrenze einfließen werden. "Und die kann sich dadurch unter Umständen erhöhen", so Rogalla. Die Netzbetreiber hatten in dem Verfahren die Kalkulation der Bundesnetzagentur zu den Entgelten angegriffen.


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Schätzungen zur Höhe der komplexen Forderungen bewegen sich zwischen einer dreistelligen Millionensumme bis hin zu einem Milliardenbetrag. Weder die Bundesnetzagentur noch die Betreiber wollten diese Zahlen jedoch bestätigen. Geplant ist, dass die Netzbetreiber den Energieversorgern verteilt über mehrere Jahre ihre Forderungen als höhere Netzentgelte in Rechnung stellen. "Wie viel die Verbraucher dann letztendlich zahlen müssen, kann man jedoch noch gar nicht sagen", so Rogalla. "Das wird je nach Strom- oder Gasanbieter ganz unterschiedlich sein."

Bedeutung für die Zukunft

Der Vorsitzende Richter des OLG Düsseldorf, Wiegand Laubenstein, betonte, das Urteil habe "erhebliche Bedeutung". Es betreffe schließlich alle Gas- und Stromnetzbetreiber in Deutschland. Nach Angaben des Richters hat es auch Auswirkungen für kommende Festlegungen. Das könne also auch die Umlagen des Ausbaus der Stromnetze im Rahmen der Energiewende gelten. Deren Kosten werden auf 30 Milliarden Euro geschätzt.

Beratung bei den Verbraucherzentralen

Für die Verbraucher sei die Zusammensetzung der Strom- und Gaspreise allgemein sehr intransparent, erklärt Rogalla weiter. Bei einer Preiserhöhung würde es sich aber lohnen, sich von der zuständigen Verbraucherzentrale beraten zu lassen. "Wir können in den meisten Fällen zumindest feststellen, ob es bei dem jeweiligen Anbieter tatsächlich eine Erhöhung der Netzentgelte gegeben hat."


Stand: 06.06.2012, 16.10 Uhr


Kommentare zum Thema (89)

letzter Kommentar: 11.06.2012, 18:33 Uhr

wer hätte das gedacht? schrieb am 11.06.2012, 18:33 Uhr:
Allianzversicherung scheut offshorepark-Risiken, ist aber onshore und in Solar gut investiert mit Renditen von 7%. Man sieht also wie stark die Lobby mittlerweile ist. Für Offshore verlangen sie aber auch Garantien vom Staat.Privatinvestment scheut alles Risiko sucht aber die staatl verbrieften Gewinne!? Dann kann Staat alles selbst machen? Nein aber mehr steuern und v. a. mehr Steuren bei den kapitalen Akteuren einsammeln?
Roger schrieb am 11.06.2012, 13:29 Uhr:
Bei den höhreren Strompreisen und der Öko-Politik fällt mir nur ein: Jedes Volk erhällt die Regierung, die es verdient.
Piraten helfen vielleich besser schrieb am 10.06.2012, 13:56 Uhr:
@der Eulenspiegel: lassen sie mal lieber paar fundierte Meinungen unkommentiert, denn ver.di ist als Einheitsgewerkschaft der Dienstleister eine Fehlgeburt (gewesen). Rückabwicklung in Sparten käme vielen aus privaten Pflege Putz-und Handelsbereichen besser als diese ÖD-Manier alles schlecht zu reden. Bei Schlecker gab es Bertriebsrat, aber auf der Arbeitgeberseite sitzt eben kein ver.di oder DBB-Mitglied, oder wie bei Banken und Versicherung gut bediente Lobbyarbeiter! Liefern sie mal lieber Fakten statt ihr..... Seit verdi DGB dominiert haben wir erst H4 und ausgedehnte Leiharbeit, Eurojobber und Aufstocker. Vielleicht sollte manver.di- Sommer dort mal wieder von einem aus der IGM oder Chemie ablösen? Weiter so ist nicht mehr im Sinne der meisten unteren Einkommen in dieser Gesellschaft! Am besten regelte der Staat mehr als diese Tarifautonomen Pseudoveranstaltungen, die nur noch für 53% der Arbeitnehmer zutreffen. Also Mindestlohn staatl finanzierte GKV oder Grundeinkommen sind ...
der Eulenspiegel schrieb am 09.06.2012, 14:34 Uhr:
Schlecker zeigt den Unterschied von ver.di im ÖD und ver.di in knallharter Privatwirtschaft! Aber Hallo ein größeren Blödsinn kann man wohl kaum schreiben. Im ÖD gibt es einen Organisationsgerat von über 90% und bei Schlecker? Eins ist doch wohl klar in einem Unternehmen, in dem über 90% er Angestellten Gewerkschaftsmitglied sind würde der Chef niemals wagen zu bestimmen in meinem Betrieb gibt es keinen Betriebsrat.
Werner schrieb am 09.06.2012, 08:49 Uhr:
Dann muss die Regierung die Netzentgelte für Verbraucher senken.

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