Ex-Postchef wegen Steuerhinterziehung verurteilt Bewährungsstrafe für Zumwinkel

Von Johannes Nitschmann

Der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel muss nicht ins Gefängnis: Wegen Steuerhinterziehung verurteilte ihn das Bochumer Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Zudem muss Zumwinkel eine Million Euro Geldbuße zahlen.


Klaus Zumwinkel im Gerichtssaal des Landgerichts
Bild 1 vergrößern +

Eine Million Geldbuße, zwei Jahre auf Bewährung: Das Urteil für Zumwinkel

Äußerlich regungslos nimmt Klaus Zumwinkel den Urteilsspruch auf. Doch das Getuschel mit seinem Verteidiger verrät, dass der Ex-Postchef wohl mit einem milderen Urteil gerechnet hatte. Nach nur zwei Verhandlungstagen - mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten und einer Beweisaufnahme ohne einen einzigen Zeugen - verkünden die Richter der Zwölften Großen Strafkammer am Montag (26.01.2009) im Bochumer Schwurgerichtssaal C240 ihr Urteil: Wegen Steuerhinterziehung wird Zumwinkel zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss der 65-jährige Angeklagte eine Bewährungsauflage in Höhe von einer Million Euro zahlen.

Fast eine Million Euro Steuern hinterzogen

Für das Gericht steht demnach fest, dass Zumwinkel in dem strafbewährten Zeitraum zwischen 2002 und 2006 über geheime Konten in Liechtenstein ingesamt 967.815 Euro Steuern hinterzogen hat. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für den geständigen Angeklagten eine deutlich mildere Strafe gefordert. Dennoch nimmt Zumwinkel das Urteil - für manche Prozessbeobachter durchaus überraschend - noch im Gerichtssaal an und erklärt ebenso wie die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelverzicht. Damit ist das Urteil bereits rechtskräftig. Der gegen den Ex-Postchef noch bestehende Haftbefehl wird mit der Urteilsverkündung aufgehoben. Seine Kaution in Höhe von vier Millionen Euro wird umgehend freigegeben.

Von seiner als Bewährungsauflage zu zahlenden Geldbuße muss der Ex-Postchef 800.000 Euro an die Staatskasse zahlen, weitere 200.000 Euro sollen an gemeinnützige Organisationen wie die Deutsche Krebshilfe und die Kindernothilfe fließen.

Richter: "Mit krimineller Energie"

Eine knappe halbe Stunde dauert die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Wolfgang Mittrup: Die bereits im Jahre 1986 erfolgte Transferierung von Zumwinkels Vermögen auf die Konten der Stiftung "Devotion Family Foundation", auf denen im Dezember 2006 insgesamt 11,8 Millionen Euro angelegt waren, sei "unter einem Höchstgrad der Anonymisierung erfolgt". Das komplizierte Konstrukt der Stiftung habe "ausschließlich der Verschleierung" des Zumwinkel-Vermögens gedient. Der 65-Jährige habe über den langen Zeitraum von 21 Jahren "bewusst, akribisch, mithin mit krimineller Energie" Steuern hinterzogen, sagte Mittrup.

"Fehlverhalten eingeräumt"

Andererseits erkannte das Gericht an, dass Zumwinkel bis zum Auffliegen seiner Schwarzgeld-Konten in Liechtenstein im Februar vergangenen Jahres ein tadelfreies Leben geführt habe. Zudem rechneten ihm die Richter "sein von Reue getragenes Geständnis" an. "Das war nicht taktischer Gestalt, sondern der Angeklagte hat sein tatsächliches Fehlverhalten eingeräumt." Außerdem habe er mittlerweile seine durch die Liechtenstein-Transaktionen angefallenen Gesamtsteuern in Höhe von 3,9 Millionen Euro beim Fiskus beglichen.

Zu der jüngsten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der eine härtere Bestrafung für Steuersünder verlangt hatte, erklärte Mittrup, Strafzumessung könne "nicht einfach mittels Rechenschieber" erfolgen. Durch das zuständige Gericht sei "immer die individuelle Schuld" eines Angeklagten festzustellen. Die zweijährige Bewährungsstrafe für Zumwinkel entspreche der seit Jahren gängigen Praxis am Bochumer Landgericht.

Staatsanwalt: Zumwinkel hatte kooperiert

Auch die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem nur 25-minütigen Plädoyer zahlreiche Strafmilderungsgründe zugunsten Zumwinkels angeführt. Unmittelbar nach der Durchsuchung seiner Kölner Villa am 14. Februar 2008 und seiner vorübergehenden Festnahme habe Zumwinkel ein "umfassendes, von Reue getragenes Geständnis" abgelegt und fortan eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert.

Anwalt beklagt Vorverurteilung

Demgegenüber hatten die Anwälte die Vorverurteilung ihres Mandanten beklagt und darauf hingewiesen, dass Zumwinkel im Verhältnis zur Summe der von ihm gezahlten Steuern nur einen kleinen Anteil Steuern hinterzogen habe. Zudem habe Zumwinkel mit den Behörden kooperiert und rasch "reinen Tisch machen" wollen.


Stand: 26.01.2009, 18.07 Uhr