Finanzierung über Crowdfunding

Geld von der Masse

Stand: 30.09.2014, 06:00 Uhr

Das Problem kennen viele Start-up-Unternehmen: Sie haben ein neues Produkt, aber es fehlt das Geld, um die Geschäftsidee zu verwirklichen. Das Crowdfunding ist auf dem Weg, eine Alternative zur Finanzierung über Banken zu werden.

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Den Anfang mit Crowdfunding machten Non-Profit-Organisationen, die Kampagnen oder Aktionen von Unterstützern im Netz finanzieren ließen. Ihnen folgten Kreative – Autoren, Musiker, Künstler – die ihre Werke vom Publikum finanzieren ließen. Der Erfolg macht nun auch Unternehmen und Gründer hellhörig.

Denn das Prinzip des Crowdfundings ist denkbar einfach: Der Unternehmer stellt im Netz seine Idee vor, sagt, wie viel Geld er benötigt und bietet potenziellen Geldgebern in der Regel eine Gegenleistung für ihr Investment. Dabei kann man zwischen vier unterschiedlichen Beteiligungsformen unterscheiden: klassisches Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending und Spenden-Crowdfunding. Die Investition selbst erfolgt über so genannte Crowdfunding-Plattformen. Sie stellen den Unternehmen die Möglichkeit zur Verfügung, sich und ihr Produkt zu präsentieren. Zudem wickeln sie – meist gegen Provision – die Zahlungen an den Unternehmer ab. Das Angebot besteht meist für einen festgelegten Zeitraum, der vom Projektinitiator bestimmt wird. In diesem Zeitraum muss eine vorher festgelegte Summe eingegangen sein. Klappt dies nicht, erhalten die Unterstützer ihr Geld zurück und der Unternehmer geht leer aus.

Gute Perspektive für die Branche

2013 wurden nach Informationen des Crowdfunding-Monitors auf deutschen Plattformen mehr als fünf Millionen Euro eingesammelt. Tendenz steigend: In den ersten sechs Monaten 2014 waren es demnach bereits 4,1 Millionen Euro über klassisches Crowdfunding und mehr als acht Millionen Euro über Crowdinvesting. Einen Trend, den das Crowdfunding-Kompetenzcenter der Universität St. Gallen bestätigt. In einer Studie wurden dort Anfang des Jahres Experten aus der Wissenschaft, der Bank- und Finanzwirtschaft sowie Unternehmensberater zum Crowdfunding befragt. Das Ergebnis: Es wird damit gerechnet, dass das Crowdfunding-Volumen bis 2020 pro Jahr um etwa 30 Prozent ansteigen wird. Der Grund für die wachsende Beliebtheit ist dabei nicht allein, dass die Banken den Gründern kein Geld geben würden. Im Gegenteil: Es sind viel mehr die Unternehmer, die nach den jüngsten Finanzkrisen den Banken gegenüber skeptisch sind und nach Finanzierungsalternativen Ausschau halten. Zudem bietet Crowdfunding nach Ansicht der Schweizer Experten einen deutlichen Mehrwert: Denn neben der finanziellen Unterstützung ergeben sich Marketingeffekte, die durch soziale Netzwerke und die breite Streuung der Investoren begründet sind. Im Idealfall können sich Kunden und Anleger schon mit dem Produkt identifizieren, bevor es überhaupt auf dem Markt ist.

Totalverlust des Investments ist möglich

Welche Form des Crowdfunding ist für den Verbraucher interessant? Verbraucherschützer empfehlen, das Crowdfunding grundsätzlich so zu betrachten wie andere Anlageprodukte auch. Noch könne man allerdings "keine fundierten Tipps geben", welche Portale als seriös angesehen werden können, heißt es. Die Empfehlung: Erfahrungsberichte im Internet prüfen und genau hinschauen. Denn der Totalverlust des investierten Geldes ist auch bei dieser Form der Geldanlage durchaus möglich.

Reformen durch den Gesetzgeber

Eine so genannte Prospektpflicht, die den Anbieter einer Geldanlage verpflichtet, detaillierte Angaben zur Anlage und ihren Risiken zu machen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorzulegen, besteht nur in Ausnahmefällen. Die BaFin prüft dann die Prospekte auf Vollständigkeit und Plausibilität. Ein Garant für den Erfolg der Anlage ist dies aber nicht. Die Veränderung dieser Prospektpflicht ist auch Teil einer Reform des Kleinanlegerschutzgesetzes, mit dem die Bundesregierung den boomenden Crowdfunding-Markt regulieren und den Anlegerschutz verbessern will. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Crowdfunding-Investments grundsätzlich der Prospektpflicht unterliegen sollen. Ausnahme: Sie stammen von Start-ups, deren angepeilte Investitionssumme eine Million Euro nicht überschreitet. Zudem sollen Anleger, die mehr als 250 Euro investieren, ein Vermögensanlagen-Informationsblatt ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an die Crowdfunding-Plattform zurückschicken.

Skepsis bei Plattform-Betreibern

Grundsätzlich begrüßen die Betreiber der Plattformen eine Regulierung des Marktes. Sie sehen aber auch mehr bürokratischen Aufwand auf sich zukommen. Gerade die 250-Euro-Grenze sei kontraproduktiv, teilt beispielsweise der Betreiber "Indiegogo" mit, da dadurch Anleger dazu bewegt werden könnten, weniger einzuzahlen, um sich den Aufwand zu sparen.

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