Ende des Kaminkehrer-Monopols Kommt der Schornsteinfeger auch im nächsten Jahr?

Ab 2013 müssen sich Hausbesitzer selbst darum kümmern, dass Schornsteine und Feuerstätten gereinigt werden. Tun sie das nicht, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Viele Hausbesitzer sind verunsichert. Welche Auswirkungen hat das neue Schornsteinfeger-Gesetz?


Ein Schornsteinfeger hockt neben Kamin auf einem Dach
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Im Januar tritt das neue Schornsteinfegergesetz in Kraft

Ab dem 1. Januar 2013 wird das Schornsteinfeger-Monopol aufgehoben. Was bedeutet das für Hausbesitzer?


Hauseigentümer können sich künftig aussuchen, welcher Schornsteinfeger zu ihnen kommt. Bisher hat sich der Bezirksschornsteinfegermeister von allein um alles gekümmert. Jetzt kann der Hauseigentümer frei wählen, hat aber auch mehr Eigenverantwortung. Er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bestimmte Reinigungsarbeiten durchgeführt und bestimmte Fristen eingehalten werden, sagt Manfred Flore, stellvertretender Obermeister der Schornsteinfeger-Innung des Regierungsbezirks Düsseldorf.

Hier finden Sie den Beitrag aus der Aktuellen Stunde

Woher wissen Haus- oder Wohnungsbesitzer, welche Fristen einzuhalten sind und welche Reinigungsarbeiten erledigt werden müssen?

Das steht im so genannten Feuerstättenbescheid, den alle Hauseigentümer von ihrem Bezirksschornsteinfeger bereits bekommen haben. Darin sind die Feuerstätten, also Heizungsanlagen, Öfen etc., aufgeführt, und es werden die Fristen genannt, in denen die Feuerstätten überprüft und gereinigt werden müssen. Der Hauseigentümer muss den Auftrag dazu selbst vergeben.

Muss sich der Hausbesitzer auch dann selbst um alles kümmern, wenn er den alten Schornsteinfeger behalten will?


Schornsteinfeger auf dem Dach
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Freier Markt für Schornsteinfeger

Im Prinzip ja. Gerade im Umstellungsjahr gehen aber die Bezirksschornsteinfegermeister davon aus, dass sie, wenn sie vom Kunden nichts hören, ihre Tätigkeiten weiter durchführen sollen, sagt Obermeister Flore.

Worauf müssen Eigentümer achten, wenn sie einen neuen Schornsteinfeger beauftragen?

Sie sollten darauf achten, dass die im Feuerstätten-Bescheid vorgegebenen Aufgaben fristgerecht erledigt werden. Und zwar von einem Handwerker, der die entsprechende Qualifikation besitzt. Ganz wichtig: Man muss sich die durchgeführten Arbeiten bestätigen lassen und dies dann dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mitteilen. Falls dies versäumt wird, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Wird die Schornsteinfeger-Rechnung billiger?

Bislang gibt es noch keinen nennenswerten Wettbewerb, denn die Konkurrenz unter den Schornsteinfegern muss sich erst noch entwickeln. Künftig werden Schornsteinfeger vermutlich intensiver für sich werben, zum Beispiel durch Zeitungsanzeigen oder Hauswurfsendungen. Es ist davon auszugehen, dass bei mehr Wettbewerb auf Dauer auch die Preise sinken. Allerdings hat das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, im kommenden Jahr die Gebühren für Schornsteinfegerleistungen zu erhöhen.

Können Eigenheim-Besitzer einen günstigen Schornsteinfeger aus dem Ausland beauftragen?


Das Gesetz lässt das zu. Allerdings müssen die Schornsteinfeger geeignete Nachweise bringen, dass sie ihr Handwerk in Deutschland ausführen dürfen. Wer in Deutschland Schornsteinfegertätigkeiten ausführen darf, können Hausbesitzer im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachlesen. Es wird im Internet veröffentlicht.

Kann ich als Kunde für alle Aufgaben einen anderen Schornsteinfeger frei wählen?

Nein. Bestimmte Aufgaben muss weiter der Bezirksschornsteinfeger übernehmen. Das gilt beispielsweise dann, wenn eine neue Heizungsanlage angeschlossen oder ein neuer Kamin in Betrieb genommen wird. Außerdem muss der Bezirksschornsteinfeger zwei Mal in sieben Jahren die so genannte Feuerstättenschau durchführen - also alle Feuerstätten auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit überprüfen.


Stand: 28.12.2012, 00.01 Uhr


Kommentare zum Thema (38)

letzter Kommentar: 01.01.2013, 10:23 Uhr

Wer den Schaden hat wird wach schrieb am 01.01.2013, 10:23 Uhr:
Es gab über Brüssel und vergangene Jahrzehnte eine vernünftige Vereinheitlichung der Normen und Maße, nur hat sich mittlerweile eine maßlose (korrupte?) Bürokratie mit vielen Kommissionen dort breitgemacht, die für BRD nur nachteilig sein kann. Bayerns Finanzierungsweg zum angeblichen Vorzeige-Bundesland führte sicherlich auch über EU-Subventionen, nicht umsonst wurde dort eine Botschaft Bayern überdimensioniert als "Schloss Wahnstein" gebaut.Was soll uns das nun sagen? Das Brüssel zu weit geht! Wenn der BRD-Standard höher liegt als die EU-Norm im Brandschutz, dann sollte man nicht jubeln wenn die Brandschutzmauer eingerissen wird und der sogenannte Markt die schützende Hand aufhällt um die Versicherungsprovisionen nach München fließen zu lassen, aber Schutt und Asche schön am Brandort bleibt?Was hat man von finanziellen Gebäudeversicherungen, wenn die vorbeugende Kontrolle verschlechtert wird? Vorbeugung ist besser als fragwürdige Versicherungen, zumal unserer lobbybesetzten Politik?
Heinz schrieb am 31.12.2012, 13:00 Uhr:
Einige bisherigen Bezirksschornsteinfeger bieten die Kehr-/Überprüfungsleistungen ohne "Preisliste" an.Jeder normale Dienstanbieter gibt eine Preisliste in seinen Geschäftsbedingungen an.Hier muss noch Marktwirtschaft/Vertagsrecht gelernt werden,am besten mit Ablegung einer Prüfung vor der Handelskammer.Das Monopol wird faktisch noch einige Zeit bestehen bleiben. Wer als Nicht-Schornsteinfeger(z.B.Heizungsbauer) die Zulasung bekommen möchte muss erst mal an der Schornsteinfeger-Innung vorbei (zwecks Nachweis der Fachkenntniss).Schilda lässt grüßen. Da sind noch einige "Bremsklötze" wegzuräumen.
Hausbesitzer schrieb am 31.12.2012, 09:49 Uhr:
@Frank Ich habe zwar noch keinen Bescheid bekommen. Aber mit so einer Reaktion habe ich gerechnet, ohne den Gebührenbetrag zu kennen. Durch die Trennung von Handwerkerarbeiten wie Kehren und Prüfen von den amtlichen Tätigkeiten, wie Abnahmen und Feuerstättenbescheid komt es auch zu einer anderen finanziellen Abrechnung. Bisher brauchten wir nur die Terminvereinbarungen, die mit den Arbeitskosten abgerechnet wurden. Die Arbeitskosten gibt es nicht unmittelbar, also gibt es zusätzliche Gebühren für den Bescheid. Konsequenterweise müssten die Arbeitsgebühren gesenkt werden.
Andreas schrieb am 30.12.2012, 20:29 Uhr:
Wurdet Euren Eifer gegen die Abgeorneten und Parteien richtien die sich jaehrlich mehr in die Taschen stopfen als sie sollten !!!! und nicht den Schornsteinfeger der nur das ausfuehrende Organ ist beschmutzen aber dazu habt ihr ja kein Mumm oder hab ich einen mal auf der strassse gesehen der Parole geboten hat da lieb ich spanien Portugal und griechland die legen noch ihr lan lahm wenn was nicht so geht wie das Volk will aber nein lieber uebern Schornsteinfeger wettern. Am besten baut ihr euch elktro heizkoerper ein und jammert dann ueber eure Stromanbieter auf alles Bio oder doch atomkraft ^^
Andreas schrieb am 30.12.2012, 20:16 Uhr:
@Frank, Und ich hoffe sogar das SIe das TUV Model aus Holland uebernehmen wo die Auto bestizer schrieftlich mitgeteielt werden das der TUV ablaeuft und elektronisch regestriert wird das das Fahrzeug vorstellig war !!

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