Ein Jahr Schlichtungsstelle Energie "Kein Machtinstrument"

Von Rainer Striewski

Ein günstiger Energieversorger ist schnell gefunden. Doch wenn der sich später nicht an seine Versprechungen erinnern will, ist Ärger programmiert. Seit einem Jahr gibt es für Streitfälle die Schlichtungsstelle Energie. Die Verbraucherzentrale NRW zieht eine positive Bilanz.


Steckdosen und Gasflamme
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Günstige Anbieter für Strom und Gas gesucht

Wer Energiekosten sparen will, der landet über kurz oder lang bei Internetportalen, die einen Preisvergleich zwischen mehreren Stromversorgern anbieten. Mit nur wenigen Klicks geben diese kostenlos und neutral einen Überblick im Tarifdschungel - so zumindest häufig das Versprechen der Portale. Was auf den ersten Blick einfach und kostenlos klingt, entpuppt sich oft als Mogelpackung: Denn so unabhängig, wie die Portale sich geben, sind sie oft nicht. Viele Portale finanzieren sich zum Teil durch Provisionen der Energieunternehmen.

2011 ist beispielsweise das Vergleichsportal Verivox in die Kritik geraten, weil es vom inzwischen pleitegegangenen Anbieter Teldafax nicht nur gute Provisionen bekommen, sondern das Unternehmen im Gegenzug auch häufig als günstigsten Anbieter ausgewiesen haben soll - was Verivox allerdings bestreitet. Und auch der Streit zwischen Flexstrom und Verivox zeigt, wie undurchschaubar das Geschäft mit den Tarifvergleichen sein kann: Der Anbieter Flexstrom monierte beispielsweise, dass seine Tarife in der Darstellung bei Verivox durch verschiedenste Maßnahmen benachteiligt würden. Als Grund nannte Flexstrom, man habe sich nicht über die Höhe der Provisionen einigen können, die Flexstrom zu zahlen habe, wenn Verivox neue Kunden vermittelt. Verivox hingegen verweist auf seine veröffentlichten Richtlinien zum Verbraucherschutz – und kündigte an, die Angebote von Flexstrom werde man nicht mehr berücksichtigen, "um das Risiko für Verbraucher zu minimieren und sie vor langwierigen juristischen Auseinandersetzungen zu bewahren", so Peter Reese, Leiter der Energiewirtschaft bei Verivox.

Neue Möglichkeit für Verbraucher


Stromzähler mit Flexstrom Anbieter
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Viele Verbraucher hatten Ärger mit Flexstrom

Peter Reese spielte damit unter anderem auf massive Probleme vieler Verbraucher an, die von Flexstrom zu Vertragsbeginn versprochenen Bonuszahlungen auch tatsächlich zu erhalten. Ende 2011 gingen bei der Verbraucherzentrale NRW fast täglich Anrufe und Schreiben aufgebrachter Verbraucher ein, die sich von Flexstrom betrogen fühlten. Ein Verbraucher beließ es jedoch nicht bei einem Anruf bei der Verbraucherzentrale und wandte sich direkt an die Schlichtungsstelle Energie.

Er nutzte damit eine damals noch sehr neue Möglichkeit, sich zu beschweren. Erst seit einem Jahr können sich Verbraucher im Streitfall mit einem Energieversorger (Strom oder Erdgas) an diese neue Schlichtungsstelle wenden. Getragen wird die Einrichtung vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, vom Bund der Energieverbraucher, dem Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft, dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter, die zusammen nach eigenen Angaben nahezu sämtliche Unternehmen der Energiewirtschaft repräsentieren. Für die Schlichtung verantwortlich ist als Ombudsmann Dr. Dieter Wolst, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof. Er soll die Objektivität und Neutralität der Schlichtungsstelle garantieren.

Für Verbraucher kostenloses Verfahren

Die Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, außergerichtlich und einvernehmlich eine Lösung zwischen den streitenden Parteien zu finden. Grundsätzlich kann sich jeder Verbraucher mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden - vorausgesetzt, er hat seine Beschwerde bereits bei seinem Energieversorger vorgetragen. Antwortet dieser ablehnend oder nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen, so kann der Verbraucher sich an die Schlichtungsstelle wenden. Diese prüft dann, ob sie ein Schlichtungsverfahren einleiten kann oder nicht. Dieses Verfahren ist dann einerseits für den Verbraucher kostenlos, andererseits für die beteiligten Unternehmen verpflichtend. Das gilt auch für etwaige Zwischenhändler oder andere beteiligte Unternehmen. "Alle Beteiligten können ins Boot geholt werden", erläutert Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Im Schiedsverfahren werde dann der Konsens gesucht. "Die Verbraucher erhalten nicht einseitig Recht", betont Schröder. Aber wer am Ende auch immer Recht bekommt: Halten muss sich niemand an die Empfehlung des Schlichtungsverfahrens.

Empfehlung der Schiedsstelle nicht bindend

So wurde im Fall Flexstrom von der Schlichtungsstelle zwar empfohlen, das Unternehmen solle den ausstehenden Bonus an den Verbraucher zahlen. Flexstrom kündigte aber im Anschluss an, sich nicht an den Spruch halten zu wollen. "Leider ist die sogenannte Schlichtungsstelle ihrer eigentlichen Aufgabe, der Streitschlichtung, nicht nachgekommen. Entsprechend können wir der sogenannten Empfehlung auch nicht folgen", so Flexstrom. Die Schlichtungsstelle könne "von uns nicht als Schlichtungsversuch ernst genommen werden". Man wolle lieber eine unabhängige gerichtliche Entscheidung abwarten.


Stromzähler
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1.050 Unternehmen in Deutschland liefern Strom

"Unternehmen wie Flexstrom sind extreme Beispiele für Unternehmen, die mit allen Mitteln versuchen, Geld in die eigene Tasche zu bekommen", erklärt Jürgen Schröder. "Die schwarzen Schafe kriegen Sie mit der Schlichtungsstelle nicht vom Tisch", so der Jurist. Denn: "Die Schlichtungsstelle ist kein Machtinstrument", betont Schröder. Sie baue mehr auf den Konsens mit seriösen Unternehmen.

4.000 Verfahren in einem Jahr

Nach Angaben der Schlichtungsstelle gibt es in Deutschland 1.050 Unternehmen, die Endkunden mit Strom beliefern. 850 Unternehmen sind im Bereich der Erdgasversorgung tätig. Rund 360 dieser Firmen hatten bereits seit Oktober 2011 mit der Schlichtungsstelle zu tun. Besonders viele Beschwerden hat es dabei nach Angaben von Ombudsmann Dieter Wolst wegen Abrechnungen und Online-Geschäften gegeben. "Grundsätzlich kann man sagen, dass viele der Beschwerden sich auf Unternehmen beziehen, die ihre Vertragsabschlüsse über das Internet organisieren", erklärte Wolst Anfang Oktober. Die meisten Beschwerden würden das Thema Abrechnung betreffen. "Hier beklagen die Verbraucher nicht rechtzeitige Rechnungstellung, vermeintlich falsche Zählerstände oder die Höhe der Abschlagszahlungen." Dazu kämen Vertragsstreitigkeiten, Diskussionen über die Wirksamkeit von Kündigungen sowie Preiserhöhungen. Mehr als 11.000 Beschwerden sind innerhalb eines Jahres bei der Schlichtungsstelle eingegangen. 4.000 davon sind nach Angaben Wolsts bereits abschließend bearbeitet worden.

Unternehmen können Mitglied werden - viele wollen aber nicht

Die Arbeit der Schlichtungsstelle bewertet auch die Verbraucherzentrale NRW als Erfolg. Allein die Zahl der Unternehmen, die bei der Schlichtungsstelle Mitglied sind, könnte nach Ansicht der Verbraucherzentrale noch deutlich höher sein. "Es gibt nur eine Handvoll Mitgliedsunternehmen", bedauert Jürgen Schröder. Dabei kann eigentlich jedes Energieversorgungsunternehmen Mitglied der Schlichtungsstelle werden - und damit dann auch beim Kunden um Vertrauen werben. Mitgliedsunternehmen müssen sich jedoch verpflichten, innerhalb eines Jahres mindestens 80 Prozent der Schlichtungsverfahren, an denen sie beteiligt sind, anzuerkennen. Schafft ein Unternehmen dies nicht, so muss es im kommenden Jahr 100 Prozent der Schlichtungsempfehlungen anerkennen. Zu hohe Hürden für interessierte Unternehmen? "Wenn ein seriöses Unternehmen nichts zu verbergen hat, könnte es getrost Mitglied der Schlichtungsstelle werden", erklärt Jürgen Schröder. Bisher sind neben den tragenden Verbänden nur die E.Vita GmbH aus Stuttgart, die Gasversorgung Ahrensburg sowie die Stadtwerke Wuppertal und Krefeld der Schlichtungsstelle beigetreten.  

Über den Autor
Rainer Striewski

Rainer Striewski hatte schon lange keinen Ärger mehr mit seinem Energieversorger - vermutlich auch, weil er ihn (aus Bequemlichkeit) schon lange nicht mehr gewechselt hat. Dabei ist ein Anbieterwechsel sehr einfach. Und gut zu wissen, dass es im Streifall nicht immer vor Gericht gehen muss, weil vorher auch die Schlichtungsstelle Energie angerufen werden kann.


Stand: 29.10.2012, 00.00 Uhr


Kommentare zum Thema (2)

letzter Kommentar: 30.10.2012, 09:13 Uhr

Energiepirat schrieb am 30.10.2012, 09:13 Uhr:
Energie ist schlicht zu teuer geworden, als dass diese Stellen auch noch das Geringste retten könnten!
Anarchie = Reindemokratie schrieb am 29.10.2012, 11:05 Uhr:
Die Preise für Strom, Gas und Wasser werden in Zukunft weiter kräftig steigen, schneller als in den Nachbarländern. Meinermeinung nach dürfen wir uns dafür bei den Kommunalpolitikern in den Aufsichtsräten und den Lobbyisten in den Ministerien bedanken. Und die Politik in Deutschland macht da auch keine Anstalten sich von den Schurkenstatten zu Distanzieren und die Vorstandschefs von 35 Dax-Konzernen die sich darüber beschweren ändern da auch nichts und wenn es 100 wären würden die Deutschen das UN-Abkommen gegen Korruption nicht ratifizieren.