Unternehmen drohen höhere Ausgaben: Gericht kippt Befreiung von Netzkosten
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Befreiung großer industrieller Stromverbraucher von den Netzkosten gekippt. Eine entsprechende Verordnung des Bundestags habe keine ausreichende rechtliche Grundlage, urteilte das Gericht.
Das Energiewirtschaftsgesetz, so das OLG Düsseldorf, erlaube nur, die Methode zur Berechnung der Entgelte durch eine Verordnung festzulegen. Eine Verordnung reiche aber nicht aus, um eine vollständige Befreiung von Netzentgelten festzulegen. Eine Befreiung der Unternehmen von den Netzentgelten sei unter anderem auch aus Gleichheitsgründen nicht zulässig, sagte der Vorsitzende Richter des 3. Kartellsenats, Wiegand Laubenstein. Und auch europarechtlich habe das Gericht Bedenken.
Fünf Netzbetreiber hatten vor dem OLG gegen die von der Bundesnetzagentur erlassenen Bestimmungen Beschwerde eingelegt. Sie halten die komplette Freistellung der Unternehmen mit hohem Strombedarf von den Netzkosten für rechtswidrig und für einen Verstoß gegen europäisches Recht. Für sie ist das Votum der Richter ein Etappensieg. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
Es geht um eine Milliarde Euro
Unternehmen, die besonders viel Strom benötigen, können von gestiegenen Energiekosten entlastet werden und müssen die Netzkosten nicht bezahlen. Die Kosten werden auf die übrigen Kunden umgelegt. 2012 wurden laut Bundesnetzagentur Unternehmen in Höhe von 440 Millionen Euro befreit, 2013 wird sich die Summe laut einer Prognose auf fast eine Millarde Euro belaufen. Hintergrund ist die gestiegene Zahl der Anträge auf Befreiung. Seit der Änderung durch die Stromnetzentgeltverordnung durch den Bundestag 2011 können sich Unternehmen befreien lassen, wenn sie pro Jahr in mehr als 7000 Arbeitsstunden mindestens 10 Gigawattstunden Strom verbrauchen.
Befreiung auch in Brüssel auf dem Prüfstand
Auch Brüssel beschäftigt sich aktuell mit der Befreiung von Netzentgelten. Die EU-Kommission hat Zweifel daran, ob die Befreiung großer Stromverbraucher von den Netzentgelten rechtmäßig ist. Sie prüfe nun, ob die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen eine staatliche Beihilfe darstellten, teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Stand: 06.03.2013, 15.54 Uhr
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Kommentare zum Thema (59)
letzter Kommentar: 09.03.2013, 23:21 Uhr
- Otto schrieb am 09.03.2013, 23:21 Uhr:
- Ich denke jeder Staat in Europa sollte über seine Stromerzeugung selber bestimmen so wie es jetzt ist. Norwegen beispielsweise erzeugt seinen Strom zu 95 % aus Wasserkraft.
- @ realist schrieb am 09.03.2013, 22:05 Uhr:
- Also bis jetzt ist hat Deutschland immer noch einen deutlichen Exportüberschuss was den Strom angeht.
- realist schrieb am 09.03.2013, 21:56 Uhr:
- also man soll auf die kernkraft verzichten aber nach und nach und wenn dann alle staaten in gemeinschaftlicher arbeit alles andere ist schwachsinn, hier "windmühlen" und zb. in frankreich "rauchen" die akws und der strom kommt von dort weil den hier keiner bezahlen kann.
- Anonym schrieb am 09.03.2013, 21:21 Uhr:
- Diese ganze Wiederaufbereitung ist doch nur dann interessant wenn man wild auf diese 1 % Plutonium ist. Dieses Element kommt in der Natur nicht vor. Man kommt an dieses Plutonium also ausschließlich über den Betrieb von AKWs und in dem man dann die Ausgebrannten Brennstäbe einer WAA zugeführt wird. Dort wird dann das Plutonium heraus gelöst. Plutonium ist der Stoff aus dem die Bombe ist. Das größte Problem beim Bau einer Atombombe ist an Plutonium zu kommen. Das ist der Grund warum einige Staaten WAAs betreiben Das wieder verwertbare Uran spielt dabei eigentlich keine Rolle. Darum ist es auch total unwichtig das so eine WAAS ein Milliarden schweres Zuschussobjekt ist.
- Anonym schrieb am 09.03.2013, 19:30 Uhr:
- Grün wirkt, erst recht bei der Stromrechnung.... Verbraucher vergesst das nicht bei der Bundestagswahl!

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