60 Jahre Betriebsverfassungsgesetz: Wie die Mitbestimmung erkämpft wurde
Das Betriebsverfassungsgesetz ist 60 Jahre alt. Erkämpft wurde die Mitsprache der Beschäftigten vor allem von Berg- und Stahlarbeitern. Die Geschichte eines Gesetzes, das der DGB zunächst ablehnte.

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Stahlarbeiter-Demo in Duisburg: Die Mitbestimmung milderte viele Konflikte ab
Offiziell trat das Gesetz im November 1952 in Kraft. Aber die Gewerkschaften feiern den 60. "Geburtstag" des Betriebsverfassungsgesetzes schon an diesem Mittwoch (17.10.2012) mit einer Veranstaltung in Berlin. Die Festrede hält Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).
Allein in NRW sind heute laut DGB 100.000 Betriebsratsmitglieder in über 20.000 Mitbestimmungsgremien aktiv. Egal, ob es um Arbeitsbedingungen oder geplante Entlassungen geht - immer wenn es in einem Betrieb kritisch wird, haben die gewählten Personalvertreter ein Wort mitzureden.
Alle Macht den (Betriebs-)Räten!
Mehr als ein halbes Jahrhundert nach der Reform sind die Gewerkschaften stolz auf das Gesetz, das nach jahrzehntelangen Kämpfen und zahlreichen Demonstrationen beschlossen worden war. "Auch nach 60 Jahren ist das Betriebsverfassungsgesetz wichtiger denn je. Durch die rasante Veränderung der Arbeitswelt ist es unter anderem die betriebliche Mitbestimmung, die den Beschäftigten Schutz bietet", sagte der DGB-Landesvorsitzende Andreas Meyer-Lauber zu WDR.de. So sei zum Beispiel die soziale Absicherung durch Sozialpläne eine Erfindung der Mitbestimmungspraxis.
Begonnen hat der Kampf der Gewerkschaften um Macht und Mitsprache in den Unternehmen lange vor 1952. Mit der industriellen Revolution standen sich Arbeit und Kapital lange Zeit unversöhnlich gegenüber. Kinderarbeit und 16-Stunden-Tage waren an der Tagesordnung. Noch 1887 schrieb der "Centralverband deutscher Industrieller": "Der Arbeiter ist nicht der gleichberechtigte Teilhaber des Arbeitgebers, [...] er ist dessen Untergebener, dem er Gehorsam schuldig ist." Erst 1891 wurden im Kaiserreich freiwillig gebildete Arbeiterausschüsse erlaubt, die jedoch kaum Einflussmöglichkeiten zur Verbesserung der ausbeuterischen Arbeitsbedingungen besaßen.
Bergarbeiter machten den Anfang
Die Anfänge der Mitbestimmung lagen im Bergbau. 1905 gewährte das preußische Bergrecht den Zechenarbeitern im Ruhrgebiet erstmals Anhörungsrechte in sozialen Fragen. Der Durchbruch zu einer Betriebsverfassung im heutigen Sinn kam in der Weimarer Republik. Mit dem Betriebsrätegesetz vom Februar 1920 mussten in Betrieben und Verwaltungen mit mehr als 20 Arbeitnehmern Betriebsräte eingerichtet werden, die in sozialen und personellen Belangen Mitwirkungs- und auch Mitbestimmungsrechte hatten. 1922 wurde per Gesetz die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in die Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaften vorgeschrieben. 1934 drehten die Nationalsozialisten die Reformen wieder zurück. Der Unternehmer war wieder Herr im Hause.

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Koksproduktion in Bottrop
Nach dem Zusammenbruch von Nazi-Deutschland legte eine Vereinbarung zwischen der Treuhandverwaltung für die Werke der eisen- und stahlerzeugenden Industrie in der britischen Besatzungszone und den Gewerkschaften die Grundlagen für die paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten. 1951 folgte daraus ein Gesetz zur Montanmitbestimmung. 1952 beschloss der Bundestag mit der Regierungsmehrheit von CDU/CSU, FDP und DP das Betriebsverfassungsgesetz.
Gewerkschaften gegen Adenauer-Regierung
Damals standen Gewerkschaften und SPD dem Gesetz der Adenauer-Regierung zunächst ablehnend gegenüber. Die organisierte Arbeitnehmerschaft hatte viel weitgehendere Forderungen gestellt. In einer "Wirtschaftsdemokratie" sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach dem Modell der Montanindustrie in den Aufsichtsräten gleich stark vertreten sein. Mit dieser Forderung scheiterte der DGB. Dennoch wirkten die Gewerkschaften an der Ausgestaltung des Gesetzes mit. Halbwegs zufrieden waren die Arbeiter-Organisationen aber erst, als Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und die sozialliberale Regierung 1972 die Mitwirkungsrechte der Betriebsräte per Gesetzesnovelle ausbauten.
Der Bochumer Historiker Holger Heith sieht die vor 60 Jahren verabschiedete Reform als Errungenschaft der Arbeiterbewegung. "Das Betriebsverfassungsgesetz hat besonders im Ruhrgebiet zur Befriedung zwischen Kapital und Arbeit beigetragen", sagte der Gewerkschaftsexperte und Archivar im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets. Dies sei das Verdienst dieser Reform über die Jahrzehnte hinweg. "Konkret hat das Gesetz etwa dazu geführt, dass die Unternehmen über die Mitbestimmung dazu gebracht wurden, mehr auszubilden", sagte Heith.
Gegenmodell zum Klassenkampf

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Kumpel-Demonstration in Herten
"Im Ruhrgebiet sind in vierzig Jahren fast 500.000 Arbeitsplätze im Bergbau verlorengegangen. Das ging ohne Entlassungen und ohne soziale Verelendung - nur dadurch, dass Gewerkschaften Mitverantwortung übernommen haben", sagte der Wissenschaftler weiter. In Großbritannien hätten Arbeiter versucht, Vergleichbares durch einen einjährigen Streik zu verhindern. "Der Streik ging verloren. Privat waren die Bergarbeiter finanziell ruiniert und die Gewerkschaft nahezu vernichtet", sagte der Forscher.
Selbst die Arbeitgeber haben so etwas wie ihren Frieden mit der Mitbestimmung gemacht. "Die Zeiten des Klassenkampfes sind vorbei. Es ist wichtig, die Beschäftigten und ihr Wissen mitzunehmen", sagte Thomas Kolbe vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft in NRW. Gleichwohl müssten Unternehmen gerade in Krisenzeiten flexibel agieren können. Hier werde es immer wieder Konfliktstoff mit Betriebsräten und Gewerkschaften geben.
In der modernen Arbeitswelt stößt das Gesetz an Grenzen. "Wenn es um Leiharbeit und Werkverträge sowie die Übernahme von prekär Beschäftigten geht, dann stellen wir immer wieder fest, dass das Betriebsverfassungsgesetz in der jetzigen Form nicht ausreicht", sagte DGB-Landeschef Meyer-Lauber. Die Mitbestimmung im Rahmen von betrieblicher Personalpolitik müsse darum "dringend weiterentwickelt werden".
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- Betriebsverfassungsgesetz
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Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gilt als "Grundgesetz" im Unternehmen. Das Gesetz regelt laut Bundesarbeitsministerium die Mitbestimmung in betrieblichen Angelegenheiten, die die Beschäftigten unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz betreffen. In Unternehmen mit mindestens fünf Arbeitnehmern können Betriebsräte gewählt werden. Der Betriebsrat hat laut DGB Mitspracherechte, die der Arbeitgeber beachten muss, etwa bei Festlegung der betrieblichen Arbeitszeit, Fragen der Qualifizierung, der Zahlung von Zulagen oder Prämien. Beispielsweise muss der gewählte Personalvertreter der Anordnung von Überstunden zustimmen. Auch die Kündigung eines Arbeitnehmers ist ungültig, wenn der Betriebsrat nicht vorher angehört wurde. Der Betriebsrat kann zudem Widerspruch gegen eine Kündigung einlegen. Soll der Betrieb oder ein Betriebsteil verlegt werden oder sind Massenentlassungen geplant, kann der Betriebsrat einen Sozialplan mit Abfindungen oder der Bildung von Beschäftigungsgesellschaften erwirken.
Stand: 17.10.2012, 00.00 Uhr
Kommentare zum Thema (9)
letzter Kommentar: 18.10.2012, 21:08 Uhr
- Anonym schrieb am 18.10.2012, 21:08 Uhr:
- Damals waren die Stahlarbeiter offensichtlich noch in ÖTV und Staatsbetrieben(siehe Foto)! Und heute sind nicht mal mehr die Putzkolonnen der Stahbetriebe in ver.di? Oben führt der Gewerkschaftsfunktionär die Aufsicht im Rat (der Ahnungslosen?) und unten arbeiten die Ahnungslosen?
- Sat(ter) Ire schrieb am 18.10.2012, 20:59 Uhr:
- Müde bin ich geh zur Ruh, schließe beide Äuglein zu. Ferdinand Lasalle, lass die Augen dein über meinem Bette sein. Schwachen Betriebs-und Aufsichtsrätenräten sende Ruh, nasse Augen schließe zu, lass den Mond am Himmel steh'n und die stille Welt beseh'n. Lieber Arbeitnehmer der du bist am prekären Ende, lege deine Geschicke in werk-oder untätige Hände. Suchst du Hilfe und beistehende Tat, suche nicht die Hilfe bei einem Aufsichtsrat Gehst du auf die Renten-Ruh, dann schließe nicht die Augen zu. Schaue was die anderen alles erhalten, die in DGB und Sozialparteien deine Interessen so verwalten. Prekärer Arbeitnehmer gebe Ruh, schließe endlich deine Augen zu. Sollte dir was spanisch erscheinen, dann sinds die Banken, die vor Euros und Rettung nur so weinen. Die Gewerkschaften haben uns den Glauben an sie dereinst gegeben der DGB hat uns den Glauben wieder genommen So "sozial" lieber Ferdinand, hättest du Dir eine Arbeiterbewegung und ihre Partein au ...
- Das Leihschwein schrieb am 18.10.2012, 11:30 Uhr:
- @ Soso: Habe über 20 Jahre als externer Abteilungsleiter mit ca.100 Mitarbeiter für einen Autokonzern in verschiedenen Entwicklungsabteilungen gearbeitet. Wie schlampig es da zu ging war unglaublich, kein Wunder das deutsche PKW so teuer sind. Wir trafen auf unkündbare Hilfsarbeiter deren Arbeitsplätze in den Werken wegrationalisiert wurde, kündigen durfte man sie nicht, also wurden sie obwohl intellektuell überfordert in die Entwicklung versetzt. Da sie zu dumm für die Tätigkeit waren wurden ihre Arbeiten outgesourct. Andere Konzernmitarbeiter fühlten sich ungerecht behandelt, intellektuell über-/ unterfordert, verweigerten einfach die Arbeit, weil sie keine Lust dazu hatten, alles blieb ohne konsequenzen, da genug Geld in der Konzernkasse. Diese Mitarbeiter gibt es aktuell heute noch. Sie warten auf üppige Altersteilzeit, von bis zu acht Jahren bei ca. 95% ihres letzten Nettogehaltes. Aus diesen Gründen arbeiten Autokonzerne schon über dreißig Jahre mit externe Firmen zusammen.
- Soso schrieb am 17.10.2012, 17:52 Uhr:
- Leihschwein@, Wowereit und Platzek (SPD), haben schon die Konsequenz gezogen. Am neuen Berliner Flughafen (Willi Brandschutzflughafen) sind ca. 30% Leiharbeiter beschäftigt. Das ist ungefähr so, als wenn Steinbrück die Arbeiter auffordert für den Mindestlohn zu arbeiten und er macht sich mit Quatscherei die Taschen voll.
- Steine statt Brücken schrieb am 17.10.2012, 13:53 Uhr:
- Das versagen des DGBs seit ver.di-Gründung und Sommerwahl zum DGB-Sprachrohr (Sommer machte die Post für die ver.di-Gründung!) erzeugte H4, Riesterrenten und prekäre Löhne, Ausweitung der 400E-Jobs, zeitweilig 1Eurojobber und v.a. sinkende Renten! Ohne gesetzl. Mindestlohn (aber vielleicht Spartenabhängig!) verloren die Rentner nicht nur 20% Kaufkraft in letzten 10 Jahren sondern den Anschluss an Pensionen, die auf griechische Zustände enteilten, da an Alimentation der Beamten geknüpft. Ver.di und DBB als Kerberos des Beamtenbiotops haben die anderen Arbeitnehmer z.T zu Aufstockern gemacht oder die Rentner z.T in die Mindestsicherung getrieben? Wer reformiert den DGB? Wer verhindert 43% Renten und 70%Pensionen? Nicht die SPD oder Grünen, denn deren Funktionäre sitzen z.T auch im ver.di-DGB? Wer bringt also wirklichen Regierungswechsel?
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