Streit um Immendorff-Gemälde vor dem Landgericht Düsseldorf Kopie, Fälschung oder Original?

Es findet sich kein Experte, der die Echtheit von Immendorffs Bild "Café de Flore" feststellen kann. Am Mittwoch (10.08.2011) wird deswegen vor dem Landgericht Düsseldorf beraten. Ein Gespräch mit einer Kunstkritikerin über Auktionen, Analysen und malende Assistenten.

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Lokalzeit Düsseldorf | Mittwoch, 10.08.2011, 19.30 Uhr | WDR Fernsehen


Jörg Immendorf, Gemälde
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Jörg Immendorf und sein umstrittenes Gemälde

"Ready-made de l'Histoire dans Café de Flore" heißt das beschlagnahmte Werk des verstorbenen Künstlers Jörg Immendorff. Seit 2008 wird über dessen Echtheit vor dem Düsseldorfer Landgericht gestritten. Die Witwe des Malers, Oda Jaune, will die angebliche Fälschung des Gemäldes ihres Mannes vernichten lassen. Der Besitzer beharrt auf der Echtheit und verweist auf ein handgeschriebenes Zertifikat Immendorffs, auf dem der Künstler das Gemälde als sein Werk bezeichnet. Seit 2010 sucht das Gericht nun schon erfolglos nach einem unabhängigen Sachverständigen, der die Expertise hat, das Bild zu untersuchen. Der Fall Immendorff sei eben sehr speziell, sagt Christel Wester. Die Journalistin arbeitet als Kunstkritikerin für die Kulturprogramme der WDR-Wellen.

WDR.de: Warum ist es so schwer, einen echten von einem falschen Immendorff zu unterscheiden?

Christel Wester: Die typischen Verfahren zur Erkennung von Fälschungen greifen bei Immendorff nicht, weil das umstrittene Bild ja höchstwahrscheinlich in seinem Atelier entstanden ist. Sein Galerist Michael Werner ist von Immendorff als Nachlassverwalter eingesetzt worden. Er soll die Echtheit der Immendorff-Bilder auf dem Kunstmarkt überprüfen. Werner hat als Erster Zweifel geäußert, dass "Ready-made de l'Histoire dans Café de Flore" echt sei. Er geht von einer Fälschung aus, weil die Figuren zu schematisch dargestellt seien. Daraufhin wurde das Bild aus einer Auktion zurückgezogen, beschlagnahmt und steht nun unter Fälschungsverdacht.

WDR.de: Welche Verfahren werden zur Erkennung von Fälschungen angewandt?

Wester: Gemälde werden normalerweise in einem Werksverzeichnis aufgelistet. Nicht alle Künstler sind gute Buchhalter und führen diese Werksverzeichnisse ordentlich. Wenn ein Gemälde nicht aufgelistet ist, aber aussieht wie zum Beispiel ein echter Monet, werden Kunsthistoriker und Experten, also Nachlassverwalter, Erben, Freunde, die das Werk gut kennen, herangezogen. Zudem gibt es die naturwissenschaftliche Analyse, dabei werden in einem Labor die Farbpigmente untersucht. Im Fall Immendorff bringt das nichts, denn die Farbe stammt ja wahrscheinlich aus seiner Werkstatt. Außerdem können Bilder mit Infrarotkameras, mit UV-Licht oder Röntgenaufnahmen untersucht werden - so kann man bis auf die Leinwand vordringen und schauen ob Unterzeichnungsskizzen angefertigt worden sind. Ob diese dem Künstler entsprechen, entscheidet dann wieder der Expertenblick.

WDR.de: Der Düsseldorfer Künstler arbeitete bekanntlich nicht allein, wie viel Immendorff muss in einem echten Immendorff stecken?


Wester: Da sind wir beim Originalitätsbegriff. Was ist überhaupt ein Original? Immendorff war am Schluss sehr krank, konnte die großen Leinwände gar nicht mehr selber bemalen. Er hatte Assistenten, die seine Entwürfe ausgeführt haben. Das heißt nicht, dass ein solches Werk nicht ein Original-Immendorff sein kann. Viele alte Meister hatten Assistenten in ihren Werkstätten. Beispielsweise Rembrandt: Er signierte Werke, die nach seinen Entwürfen und unter seiner Aufsicht erstellt worden sind. Es war eben eine Werkstatt, die unter Rembrandts Anleitung Bilder herstellte, damals herrschte ein anderer Originalitätsbegriff als heute.

WDR.de: Der Beklagte pocht auf ein Zertifikat, auf dem Immendorff das Gemälde als sein Werk ausgibt. Wenn aber tatsächlich ein Assistent das umstrittene Werk gemalt hat, gilt es dann überhaupt als Original?

Wester: Wenn ein Assistent das Bild nach Immendorffs Anweisungen gemalt hat und Immendorff es als sein Werk anerkennt: Ja. Bei diesem Bild ist das jedoch sehr umstritten. Möglicherweise ist es eine Kopie eines bereits früher entstandenen Gemäldes. Tatsächlich sollen in Immendorffs Werkstatt auch Kopien hergestellt und verkauft worden sein.

WDR.de: Wann ist eine Kopie von einem Werk erlaubt, wann ist es eine verbotene Fälschung?

Wester: Das Kopieren von Bildern ist nicht grundsätzlich verboten, aber man darf die Kopie nicht als Original ausgeben. Der Künstler selbst kann die Kopie autorisieren, aber dann ist diese noch nicht soviel Wert wie das Original. Das Zertifikat, das der Beklagte anführt, weißt das Gemälde jedoch als Original aus. Um Jörg Immendorff kursieren aber auch Gerüchte, dass er es in den 90er Jahren mit der Unterscheidung nicht so genau genommen hat. Er musste einen ausschweifenden Lebensstil finanzieren, sodass er aus seinem Atelier Bilder verkauft und Echtheitszertifikate ausgestellt hat, obwohl es sich wohl nur um Kopien gehandelt haben muss.

WDR.de: Auch wenn es nicht original ist, scheint das Bild täuschend echt auszusehen. Ist das Vernichten eines solchen Kunstwerks nicht schade?

Wester: In Deutschland muss ein Bild, was nicht original ist, eigentlich nicht vernichtet werden. Denn die Kunstfälschung als solche gilt nicht als Straftatbestand. Straftaten sind die Urheberrechtsverletzung und die Urkundenfälschung - sie dürfen ein solches Bild also nicht als echt ausgeben, ausstellen oder verkaufen. Aber Sie können es sich immerhin zu Hause über das Sofa hängen.

Das Interview führte Jenna Günnewig.


Stand: 10.08.2011, 06.00 Uhr




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