Verfahren gegen Düsseldorfer Fans Geldstrafe für Bengalo-Schmuggel ins Stadion

Das versuchte Einschmuggeln eines Bengalos ins Stadion hat für einen Anhänger des Bundesligaaufsteigers Fortuna Düsseldorf Konsequenzen. Der 20 Jahre alte Elektriker wurde dafür am Freitag (10.08.2012) vom Amtsgericht Düsseldorf zur Zahlung von 1.500 Euro an die Kinderkrebshilfe verurteilt.


Fans im Rauch mit Bengalos
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Geldstrafe für Bengalo-Schmuggel

Trotz eines gegen ihn verhängten bundesweiten Stadionverbots, hatte der damals 19-Jährige eine Eintrittskarte für ein Zweitliga-Auswärtsspiel im Oktober 2011 in Braunschweig. "In der Unterhose hatte ich einen Bengalo versteckt", gab der Elektriker vor dem Gericht zu. "Ich habe mir nichts dabei gedacht."

Doch in Braunschweig filzte ihn ein Ordner nach der Kartenkontrolle und fand den Bengalo. Gegen ihn wurde ein weiteres bundesweites Stadionverbot verhängt. Das gilt bis zum 30.06.2015, für die ersten vier Fußball-Ligen. Das sei angesichts des Erstligaaufstiegs der Düsseldorfer Fortuna eine harte Strafe, meinte auch die Richterin. Der Anwalt des 20-Jährigen bezeichnete die Tat als unüberlegte Jugendsünde. Vor allem die Handfackel so ins Stadion schmuggeln zu wollen, sei nicht ungefährlich gewesen. "Das hätte auch in die Hose gehen können."

Zehn Verfahren gegen Düsseldorfer Fans


Auch am 13.09.2012 geht es vor dem Amtsgericht Düsseldorf wieder um Bengalos. Dann wird der erste Fall im Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim Relegationsspiel im Mai um den Erstligaaufstieg zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha-BSC verhandelt. Angeklagt ist ein 28-jähriger Fortuna-Fan. Er soll bei den nächtlichen Aufstiegsfeiern in der Düsseldorfer Altstadt in einer Menschenmenge eine der hochgefährlichen Handfackeln gezündet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn bereits einen Strafbefehl in Höhe von 1.050 Euro verhängt. Doch den wollte der Amtsrichter nicht unterzeichnen, sondern den Beschuldigten dazu hören.


Tumulte beim Relegationsspiel
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Tumulte beim Relegationsspiel

Die Staatsanwaltschaft hat nach dem von Tumulten überschatteten Relegationsspiel inzwischen knapp zehn Bengalo-Strafverfahren gegen Düsseldorfer Fans eingeleitet. Etwa die Hälfte sei bereits bei Gericht anhängig als Anklage oder Strafbefehl, sagte ein Sprecher am Freitag (10.08.2012). Einige seien eingestellt und zwei bis drei Verfahren noch nicht abgeschlossen worden. Die Aufnahmen aus dem Berliner Block wurden zur Identifizierung nach Berlin geschickt.


Stand: 10.08.2012, 18.22 Uhr


Kommentare zum Thema (3)

letzter Kommentar: 14.08.2012, 08:42 Uhr

m.a. schrieb am 14.08.2012, 08:42 Uhr:
Super, vielleicht hört dann langsam dieser unsportliche Schwachsinn auf
rhodan schrieb am 11.08.2012, 20:52 Uhr:
Na ja, eine Sperre für einen 19jährigen bis zum 30.06.2015, dazu 1500 Euro Strafe für einen jungen Elektriker + Gerichtskosten + Anwaltskosten kommt mir für einen Ersttäter weit überzogen vor. 300 Euro, ein Jahr Sperre und die Aussicht auf die obigen Strafwerte wären weit wirkungsvoller. Jetzt wird er doch nur versuchen, mit geliehenem Pass reinzukommen. Drastische Strafen befriedigen nur den Menschenhass einiger Leser. Sie sind kein Zeichen von Stärke und werden nicht abschrecken.
Der Nichtfußballfan schrieb am 10.08.2012, 20:28 Uhr:
Die Strafe war doch gerecht. Jetzt muß das Stadionverbot des Herrn rigeros umgesetzt werden. Er bedarf nun der Aufsicht. Das Urteil sollte Signalwirkung haben. Es hilft allerdings nicht, wenn er noch vor einem Stadion sein darf. Der Verurteilte benötigt vor allen Spieltagen eine Gefährderansprach durch persönlichen Besuch. Nach meinem Verständnis war es keine Jugendsünde. Es wird schon ausreichende Gründe für sein bestehendes Stadionverbot geben. Es muss aber auch derjenige bestraft werden, der ihm eine Eintrittskarte besorgt.