Kritik an Entwurf zur Gendiagnostik NRW: Höchstens ein PID-Zentrum pro Bundesland

Von Lisa von Prondzinski

Das Bundesgesundheitsministerium musste für seinen lang erwarteten Entwurf zur Präimplantationsdiagnostik viel Kritik einstecken. Es geht in dem Entwurf darum, wie die Gen-Untersuchung künstlich befruchteter Embryonen ablaufen soll. Bis Montag (20.08.2012) mussten die Länder dazu Stellung nehmen.


Menschliche Eizelle wird injiziert
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PID ist in Ausnahmefällen seit Ende des vergangenen Jahres per Gesetz erlaubt

In dem 30 Seiten langen Entwurf zur Rechtsverordnung vom 11. Juli ist geregelt, wie das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Praxis umgesetzt werden soll. So sollen spezielle Zentren unter bestimmten Voraussetzungen die PID anbieten dürfen. Die dortigen Fachärzte müssen Paare, die einen Antrag auf PID stellen, über medizinische, psychische und soziale Folgen der Untersuchung unterrichten. Eine unabhängige Ethik-Kommission soll dann über jeden Antrag eines Paares entscheiden. Schätzungen zufolge geht es bundesweit um 200 bis 300 Fälle pro Jahr. Zu jeder Kommission gehören acht Personen: Vier Mediziner, ein Ethiker ein Jurist und zwei Patientenvertreter.

Wenige Zentren reichen

Kritiker wollen den Ministeriumsentwurf so nicht akzeptieren. Vor allem stoßen sie sich daran, dass die Zahl der PID-Zentren nicht beschränkt wird. Sie befürchten, irgendwann könnte es beliebig viele dieser Zentren geben und damit die Grenzen der PID aufgeweicht werden. Auch der Hauptkritikpunkt in der Stellungnahme des NRW-Gesundheitsministeriums bezieht sich auf die Zentren, sagt Ministeriumssprecher Christoph Meinerz gegenüber WDR.de. "Ihre Zahl soll festgeschrieben werden. Wir wollen in jedem Bundeslang maximal nur eines davon. Besser wären noch weniger."


Ähnlich argumentiert Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein: "Wir wollen ja nicht, dass daraus ein Geschäft entsteht." In Anlehnung an einen Vorschlag, den der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, gemacht hat, kann sich Henke vorstellen, lediglich drei Zentren wie zum Beispiel in Frankreich zuzulassen. "Wenn es 30 oder 40 Zentren gibt, hätte das Konsequenzen für ihre Arbeit: Sie könnten nur wenig Erfahrung sammeln, wenn es tatsächlich nur 200 bis 300 PID-Fälle im Jahr geben sollte."

"Hopping" zu Kommissionen unterbinden

Eckhard Nagel, ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Essen und Mitglied im Deutschen Ethikrat, teilt zwar nicht die Grundsorge einer Aufweichung des Gesetzes. Aber zufrieden ist er dennoch nicht: "Ich sehe zwar keine generelle Infragestellung des beschlossenen Gesetzes in der Formulierung der Verordnung. Allerdings sind Nachbesserungen an bestimmten Stellen nötig. Für alle Ethik-Kommissionen sollten die gleichen Richtlinien zur Entscheidungsfindung gelten, an die sich die Mitglieder aller Kommissionen halten." Nach den bisherigen Plänen können sich Paare, deren Antrag von einer Kommission abgelehnt wird, an eine andere Kommission wenden. Davon hält Nagel nichts: "Wenn eines dieser Gremien eine Entscheidung gefällt hat, sollte sichergestellt sein, dass es dabei bleibt." Ärztekammer-Präsident Henke meint, nur so könne ein Hopping unterbunden werden. Allerdings: "Die Entscheidung muss dann so hieb- und stichfest sein, dass sie im Zweifel vor Gericht besteht, falls ein Paar dagegen klagt."

PID ist äußerst umstritten

Bei der PID wird ein im Reagenzglas gezeugter Embryo auf genetisch bedingte Krankheiten und Behinderungen hin untersucht, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Im vergangenen Jahr hat sich der Bundestag nach kontroversen Debatten nur knapp entschieden, das PID-Verbot zwar grundsätzlich beizubehalten, aber bei genetisch vorbelasteten Eltern zwei Ausnahmen zuzulassen: Einerseits, wenn für den Nachwuchs ein hohes Risiko für eine Erbkrankheit besteht, und andererseits, wenn eine Tot-  oder Fehlgeburt droht. Was eine schwere Erbkrankheit ist, legt der lang erwartete Entwurf nicht fest. Die PID ist hochumstritten. Gegner sehen in dieser Methode letztlich die Gefahr, dass sie genutzt wird, um perfekte Kinder zu züchten.

Stellungnahmen der Länder werden ausgewertet

Die Stellungnahmen der Länder werden in den nächsten Wochen vom Bundesgesundheitsministerium ausgewertet. Gegebenenfalls wird der Entwurf der Rechtsverordnung dann geändert. Voraussichtlich im September will das Kabinett darüber beraten. Zustimmen muss dann noch der Bundesrat, was für den Herbst anvisiert ist.


Stand: 20.08.2012, 15.21 Uhr


Kommentare zum Thema (3)

letzter Kommentar: 21.08.2012, 11:52 Uhr

Duriel schrieb am 21.08.2012, 11:52 Uhr:
Warum ist es schlecht Gott nach zueifern? Ist er nicht das moralistische Wesen überhaupt? Gott hat doch bei seiner Schöpfung selber Mist gebaut und mit der Sinnflut wollte den Fehler korrigieren. Embryonen haben kein Bewusstsein also können sie sich nicht in ihrer Würde verletzt fühlen und Schmerzen kann man auch nicht ohne Gehirn empfinden. Es ist also ethischer den Embryo auszuwählen, der das beste Potential hat ein erfülltes Leben zu führen als den blinden und grausamen Zufall entscheiden zulassen.
*kopfschüttel* schrieb am 20.08.2012, 16:04 Uhr:
Und ich dachte, hier geht es um die Umsetzung des Gesetzes zur Präimplantationsdiagnostik und nicht um Bibel-Interpretation.
Mutti schrieb am 20.08.2012, 14:41 Uhr:
Natürlich wird das aufgeweicht. Schon am Anfang der Schöpfung wollte der Mensch sein wie GOTT. Wie das geendet hat weis man seit Adam + Eva. Vorbehalte werden einfach beiseite geschoben und wir bauen uns den Menschen wie wir wollen. Frankenstein läßt grüßen.


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