Düsseldorfer Kasse muss fusionieren BKK Heilberufe bald gerettet?

Von Lisa von Prondzinski

Die Frist für Fusions-Angebote der BKK Heilberufe ist vorbei: Zwei andere BKK sind bereit, sie aufzunehmen. Trotzdem werden bis zu 100 der insgesamt 240 Beschäftigten ihren Job verlieren.


BKK für Heilberufe
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BKK für Heilberufe

Die Fusions-willigen Kandidaten sind die pronova BKK und die Deutsche BKK. Im Gespräch war zuvor noch die BKK vor Ort. Alle gehören zu den bundesweit sechs größten der insgesamt 119 Betriebskrankenkassen, die alle zusammen den Zusammenschluss freiwillig mit rund 28 Millionen Euro bezuschussen.

Freiwillig, aber mit Kalkül, denn eine Fusion ist ökonomischer als eine Schließung. Und geräuschloser: Noch nicht vergessen ist das Desaster um die City BKK, die zum 1. Juli schließen musste. Deren Mitglieder, die nach einer neuen Kasse suchten, wurden teilweise abgewimmelt. Was bundesweit Negativ-Schlagzeilen machte und letztlich die Aufnahme-Verweigerer wie die AOK Berlin-Brandenburg schlecht dastehen ließ. "Eine Fusion ist auch für die Versicherten die unproblematischste Lösung, weil sie weiter bei ihrem Versicherer bleiben können", meint der Essener Gesundheitsexperte Jürgen Wasem. Im Mai hatte das Bundesversicherungsamt, die Aufsichtsbehörde der Kassen, der BKK Heilberufe grünes Licht für eine Fusion gegeben.

Mitgliederzahl sank um die Hälfte


Mitglieder der City BKK warten vor AOK
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Versicherte der City BKK mussten nach neuer Kasse suchen

Die BKK Heilberufe hat einen steilen Abstieg hinter sich: Mehr als die Hälfte aller Mitglieder hat sich im vergangenen Jahr - nach Einführung des Zusatzbeitrags - verabschiedet. Dass die Kasse den Zusatzbeitrag von durchschnittlich 15 Euro auf zehn Euro Anfang dieses Jahres gesenkt hat, konnte nichts mehr ausrichten. Die Mitgliederzahl sank auf derzeit  knapp 85.000. "Zudem ist die Mitglieder-Struktur finanziell ungünstig", sagt der BKK-Sprecher Ulrich Rosendahl. Es gebe einen großen Anteil junger Frauen, deren Schwanger- und Mutterschaft zu hohen Ausgaben führe. "Früher sind Beitragserhöhungen kaum aufgefallen, weil sie automatisch vom Lohn abgezogen wurden", meint der Gesundheitsexperte Wasem. Heute kommt ein Brief von der Kasse, wenn sie einen Zusatzbeitrag will. "Durch solch ein Schreiben fällt die Erhöhung auf. Sie ist extrem merklich. Vor allem junge gesunde Mitglieder, die die Kasse nur als Beitragsstelle erleben, wechseln dann zu einer ohne Zusatzbeitrag."

 Anfang September fällt Entscheidung über Fusions-Partner

Über das Fusionskonzept für die BKK Heilberufe wird das  Bundesversicherungsamt das letzte Wort haben. BKK-Sprecher Rosendahl rechnet Anfang September mit einer Entscheidung. Aus gutem Grund ist er sich zu "98 Prozent sicher", dass es ein Okay geben wird: Die Finanzlage der Bewerber wurde vorab genau geprüft. "Und da die Fusion zum Jahreswechsel  greifen soll, muss zügig entschieden werden, weil bis dahin noch viel erledigt werden muss."

Auf dem Plan steht auch die Entlassung von rund 100 Beschäftigten: Weniger Versicherte sorgen für weniger Arbeit. Ende September sollen die betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden. Rosendahl hofft jedoch, dass womöglich doch weniger Jobs wegfallen, wenn der Fusions-Partner endgültig feststeht.

Stichworte

Zusatzbeitrag

Seit Einführung des Gesundheitsfonds 2009 ist der Krankenversicherungsbeitrag für alle gesetzlich Versicherten gleich. Die Kassen können von ihren Mitgliedern jedoch Zusatzbeiträge verlangen, wenn sie mit dem zugewiesenen Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Der Zusatzbeitrag war bis Anfang dieses Jahres auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens im Monat begrenzt - maximal waren es jedoch 37,50 Euro, die erhoben werden durften. Seit Januar können die Kassen diesen Euro-Betrag nun selbst festgelegen. Sie Kassen können das Extra-Geld also auch reduzieren oder wieder abschaffen. Mitversicherte Familienangehörige zahlen nichts. Führt eine Kasse den Zusatzbeitrag ein, gilt für die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Gezahlt wird der Zusatzbeitrag allein von den Mitgliedern; der Arbeitgeber beteiligt sich also nicht wie bei dem allgemeinen Beitragssatz, der in den Gesundheitsfonds fließt.


Stand: 16.08.2011, 02.00 Uhr



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