Bericht des NRW-Gesundheitsministeriums: Mehr gefährliche Krankenhauskeime
Im ersten Halbjahr 2011 sind deutlich mehr Infektionen mit multiresistenten Krankenhauskeimen in NRW gemeldet worden als in einem durchschnittlichen Halbjahr. Doch das NRW-Gesundheitsministerin hält die Zahlen für wenig aussagekräftig.
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MRSA-Erreger können tödlich sein
Im ersten Halbjahr 2011 sind 572 Fälle von Infektionen mit multiresistenten Krankenhauskeimen gemeldet worden - 32 mehr als in ein einem durchschnittlichen Halbjahr. Das berichtete NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens am Mittwoch (21.09.2011) dem Gesundheitsausschuss des Landtags.
Multiresistente oder MRSA-Keime sind deshalb so gefährlich, weil die Keime Wund- und Atemwegsinfektionen bis hin zu Blutvergiftungen hervorrufen können - vor allem bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Diese Krankheiten sind dann viel schwerer zu behandeln als andere Infektionen, weil die Erreger gegen die meisten der üblichen Antibiotika resistent sind.
Auf den ersten Blick scheinen die Zahlen des Gesundheitsministeriums auf mangelnde Hygiene in Krankenhäusern hinzuweisen. Denn multiresistente Keime werden häufig bei Patienten in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen beobachtet. Reichen die Hygienemaßnahmen nicht aus, werden die Keime durch die Patienten beziehungsweise das Krankenhauspersonal weiterverbreitet.
Seit Juli 2009 müssen sämtliche medizinischen Labors dem Gesundheitsamt melden, wenn im Blut oder in der Hirnflüssigkeit eines Patienten der MRSA-Erregers gefunden wurde.
"Die Zahlen haben geringe Aussagekraft"
Beunruhigend wirken die Zahlen, die aus einzelnen Städten vorliegen. So wurden in Müllheim insgesamt 29 Fälle einer MRSA-Infektion registriert – das sind auf 100.000 Einwohner gerechnet 17,3 Meldungen im Jahr 2010. Auch Mönchengladbach, Remscheid, Krefeld, Oberhausen und Gelsenkirchen gehörten zu den Städten, in denen mehr als 10 MRSA-Infektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden.
Das Gesundheitsministerium hält diese Zahlen allerdings für wenig aussagekräftig. "Insbesondere die Zahlen aus den Städten haben nicht die Aussagekraft, die manche da rein lesen", erklärte Ministeriumssprecher Christoph Meinerz WDR.de. Die Meldungen der MRSA-Infektionen würden nach Wohnorten des Patienten erfasst, nicht nach dem Ort, an dem der Nachweis der Infektion erfolgt sei.
So möchte es auch Dr. Christian Zinn vom Zentrum für Krankenhaus-Hygiene der Contilia-Gruppe, zu der auch das Marien-Hospital in Mülheim gehört, verstanden wissen. "Uns schockieren diese Zahlen nicht. Nur weil für Mülheim viele MRSA-Infektionen gemeldet worden sind, bedeutet das nicht, dass sich die Patienten in Mülheimer Krankenhäusern infiziert haben".
Wer sucht, der findet?
Für WDR-Gesundheitsexpertin Ruth Schulz sind die Zahlen auch deshalb nicht eindeutig zu interpretieren, weil die Meldepflicht nicht für alle Nachweise von MRSA-Erregern gilt: "MRSA-Fälle müssen nur dann ans Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der Erreger im Blut oder der Hirnflüssigkeit eines Patienten nachgewiesen wurde. Viele Krankenhäuser untersuchen aber nur auf MRSA, indem sie mit einem Tupfer einen Abstrich der Nase machen. Und so ein Ergebnis muss dann nicht gemeldet werden".
Wie viele MRSA-Fälle in den Krankenhäusern einer Stadt registriert würden, hinge auch davon ab, ob der Schwerpunkt eines Krankenhauses eher in der Chirurgie oder der Geburtsmedizin liege, meint Ruth Schulz. "Das Robert-Koch-Institut empfiehlt den Krankenhäusern, bestimmte Risikopatienten auf MRSA-Erreger zu untersuchen, zum Beispiel Patienten mit chronischen Wunden, Brandverletzungen oder solche, die einen Katheter haben. Wenn ein Krankenhaus meinetwegen eine große chirurgische Abteilung hat, wird es mehr solcher Patienten haben, als ein anderes Krankenhaus – und entsprechend mehr Menschen auf MRSA untersuchen." Wo mehr untersucht werde, werde unter Umständen auch mehr gefunden.
Das sieht Professor Alexander Friedrich, Leiter der Abteilung für Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Groningen in den Niederlanden anders: "Es ist schon die Aufgabe der Gesundheitsämter, jetzt rauszufinden, was hinter diesen Meldungen zum Beispiel in Mülheim steckt."
Keine neuen Regeln
Die Notwendigkeit, auf die Zahlen mit neuen Verordnungen zu reagieren, sieht Dr. Annette Jurke vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit jedenfalls nicht. "Die Niederlande machen das sehr restriktiv, die halten MRSA praktisch komplett aus dem Krankenhaus raus. Aber wir haben hier eine ganz andere Struktur des Krankenhauswesens. Natürlich würden wir uns wünschen, dass die Zahlen rückläufig wären, aber wir brauchen nicht noch mehr Verordnungen".
Und auch das Landesgesundheitsministerium setzt darauf, mit Hilfe des im Januar beschlossenen "Aktionsplan Hygiene" zu erreichen, dass die Zahl an MRSA-Infektionen sinkt. Zunächst sei eine Million Euro bereitgestellt worden, unter anderem für mehr Aufklärung über MRSA in der Bevölkerung und mehr Weiterbildung der Mitarbeiter im Gesundheitswesen.
Stand: 21.09.2011, 13.35 Uhr
- Keine Chance den Keimen in Soest [Mediathek]
- Audio: Viele Infektionen durch Keime in NRW-Krankenhäusern: Die möglichen Ursachen (21.09.2011) Ruth Schulz, WDR 2 Westzeit 21.09.2011 09:05:00
- Hygiene-Aktionsplan des Gesundheitsministeriums: Kampfansage an die Keime (26.01.2011)
- Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung zu MRSA-Keimen
Kommentare zum Thema (18)
letzter Kommentar: 24.09.2011, 11:51 Uhr
- Mehr als nur ein Malheur schrieb am 24.09.2011, 11:51 Uhr:
- Mein Vorkommentator hat recht, müssten Hospitäler für die Folgekosten aufkommen, statt zynischerweise daran zu verdienen, wäre Niederlandmodell schon Standard. Das sollte endlich in jedem Richter und jedem Staatsanwalt das Formalmuster unserer Justiz wachrufen! Jeder MRSA-Fall könnte z.B automatisch erst mal zur Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung führen!
- Anonym schrieb am 22.09.2011, 16:14 Uhr:
- hier können die Pharmafirmen kein Geld wie bei der Krebstherapie machen. Obwohl MRSA zur Volkserkrankung in manchen Ländern zu werden droht, viele Milliarden Euro in oft nur palliativer Behandlung nach sich zieht, ist der Umgang mit dieser Thematk für deutschen Patienten fast schon lebensgefährlich? Ein Unding ist es auch, dass die Nachbehandlungen dieser Hospitalinfektionen von den Kassen übernommen werden. Müsste allein ein Hospital für alle Folgekosten aufkommen, dann würde es bei jeder Patientenaufnahme erst den Status feststellen und dann schon im Sinne der MRSA-Prophylaxe vorgehen, wetten das?
- didi schrieb am 22.09.2011, 13:15 Uhr:
- @ der PBC wähler, Politiker sind eine Art Beamte. Ist dir Beamtenmikado bekannt? Eher friert die H? ein.
- der PBC wähler schrieb am 22.09.2011, 13:08 Uhr:
- Es braucht nicht viel geändert werden und MRSA gäbe es in keinem Krankenhaus. Altenheime sind da übrigens schon weiter. Konsquent werden dort Hygienebeauftragte gefordert. Diese kümmern sich um Fortbildung und Unterweisung. In Krankenhäuser gilt nach der unsäglichen Zusammenlegungswelle der letzten Jahre scheinbar nur noch Gewinnmaximierung, egal wie. Die Bagatellisierung von MRSA muß sofort beendet werden. Hier ist die Gesundheitsministerin gefordert sofort zu handeln. Ein ernster Blick nach Holland würde ihr helfen.
- Anonym schrieb am 22.09.2011, 11:36 Uhr:
- wahrscheinlich ist der MRSA-Komplex noch nicht bei den Richtern in BRD angekommen. Die ärztliche Behandlung hat nach neustem wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu erfolgen, wenn sie "lege artis" wie nach dem Gesetz gefordert ausgeführt wird. Der niederländische Standard ist der neuste Erkenntnisstand und somit handeln alle Krankenhäuser, die diesen Standard nicht halten können also nicht "lege artis"? Im Falle einer Infektion mit MRSA kehrt sich dann die Beweispflicht sofort um auf den Krankenhausträger, wenn nicht Lege Artis-Standard vorlag!? Das hieße für viele Hospitäler in BRD, nicht der Patient hat den Beweis zu führen, dass die Klinik unsachgemäß vorging, sondern die Klinik hätte zu beweisen, dass die Infektion unabwendbar und ein höheres von Klinik nicht zu beeinflussendes Ereignis sei. Um die richterliche Spruchwilligkeit im Sinne der Patienten endlich mal anzuschieben sind also sehr wohl paar neue Gesetze sinnvoll. Erst 5 Bundesländer haben dies in VO zu Krankenhaushygiene!?
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