WESTPOL zur Debatte um Smartphones

Handys an Schulen verboten

Stand: 30.01.2016, 13:22 Uhr

Sind Handys an Schulen nützlich, oder schaden sie nur? Darüber diskutiert WESTPOL mit Schülern, Lehrern und Eltern. Die Frage ist strittig in NRW: Eine einheitliche Regelung gibt es nicht, über Verbote entscheidet die Schulkonferenz. Juristen halten viele Regelungen für unzulässig.

Von Maike von Galen

Handys gehören in der heutigen Welt einfach dazu, sagen die Schüler. Ich will mein Kind immer erreichen können, sagen die Eltern. Handys stören den Unterricht und das Sozialverhalten der Kinder, sagen die Lehrer. 97 Prozent der Schüler zwischen zwölf und 19 Jahren in Deutschland haben heute ein Handy - also nahezu alle. Die meisten tragen es immer mit sich herum - also auch in der Schule. WESTPOL hat mit Schülern und Lehrern diskutiert: Gehören Handys auf den Schulhof oder sogar ins Klassenzimmer? Welche Regeln gelten dabei? Ein Überblick.

Dürfen Schulen Handys komplett verbieten?

Darauf gibt das nordrhein-westfälische Schulgesetz keine einheitliche Antwort: Über Handyverbote entscheidet die jeweilige Schulkonferenz - und diese Entscheidungen können ganz unterschiedlich ausfallen. Während in einigen Schulen Handys zumindest in der Pause genutzt werden können, verbannen andere die Mobiltelefone auch vom Pausenhof. Wer am Heinrich-Heine-Gymnasium in Dortmund mit einem Handy erwischt wird - egal ob im Unterricht oder auf dem Pausenhof - der bekommt das Gerät für eine Woche abgenommen. Auch die Regularien des Gymnasiums in Köln-Rodenkirchen verbieten "Handys, MP3-Player und ähnliche elektronische Geräte" im eingeschalteten Zustand - wer sich daran nicht hält, ist das Gerät los. Für die Rückgabe müssen die Eltern zur Schule kommen.

Daniel Weber, Anwalt für Schulrecht in Münster, kann die Verbote verstehen, hält sie aber für rechtlich schwer haltbar: "Bislang gibt es keine Urteile in dieser Frage, sodass man nur mutmaßen kann, wie Gerichte entscheiden würden", sagt er, ein generelles Verbot, Handys überhaupt dabei zu haben, hält er aber für unzulässig: "Ich kann nachvollziehen, warum Schulkonferenzen so entscheiden: Das vermeidet Konflikte. Auf der anderen Seite stehen die Interessen von Eltern und Schülern, die für einen Notfall erreichbar sein wollen." Sicher zulässig seien dagegen Beschlüsse, Handys nur im ausgeschalteten Zustand im Unterricht zu dulden: "Mit solch einer Regelung ist allen gedient", glaubt Weber.

Auch der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) hält ein generelles Verbot von Handys an Schulen für nicht haltbar: "Hierbei würde die Freiheit der Schülerinnen und Schüler eingeschränkt werden, das Handy vor und nach dem Unterricht zu benutzen. Nur wenn in anderer Weise kein ordnungsgemäßer Unterricht mehr stattfinden kann, könnte ein generelles Verbot berechtigt sein, dies ist aber sicherlich schwerlich zu beweisen", heißt es beim VBE NRW.

Dürfen Lehrer Schülern die Geräte abnehmen, wenn sie sich nicht an das Verbot halten?

Nutzt ein Schüler das Handy im Unterricht, darf der Lehrer es ihm wegnehmen. Das besagt § 53 Absatz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes: "Das erlaubt dem Lehrer erzieherische Maßnahmen, wenn ein Schüler den Unterricht stört - da gehört das Spielen mit dem Handy unter der Bank sicherlich dazu", sagt Schulrechtsexperte Weber. Auch der VBE rät Lehrern, Handys spätestens nach der zweiten Störung den Schülern abzunehmen - vorher sollte der Schüler das Telefon aber ausschalten. Denn eins darf ein Lehrer auf keinen Fall: In das Handy des Schülers schauen - damit würde er gegen das Postgeheimnis verstoßen.

Besonders strikte Regeln wie an dem Dortmunder Gymnasium, wo die Schulordnung direkt eine ganze Woche Handyentzug vorsieht, hält der Jurist Weber dagegen für nicht haltbar: "Das kann man erst mal in so eine Satzung schreiben, als Abschreckung. Wo kein Kläger, da kein Richter." Sollte ein solcher Fall aber doch einmal vor einem Verwaltungsgericht landen, sieht Weber keine Chance für das Verbot: "Einem Schüler eine Woche lang sein Handy zu entziehen ist sicherlich nicht verhältnismäßig - da liegt ja dann sogar ein Wochenende zwischen und was der Schüler da macht, liegt nicht im Einflussbereich der Schule."