Interview - Steuersplitting spaltet CDU Homosexuelle gleichstellen oder nicht?

Am Montag (03.12.2012) beginnt in Hannover der Bundesparteitag der CDU. Es droht Streit. Unter anderem wird in einem Antrag die steuerpolitische Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften gefordert. WDR.de hat mit der NRW-Bundestagsabgeordneten und Mitinitiatorin des Antrags, Elisabeth Winkelmeier-Becker, gesprochen.


zwei Männerhände mit Eheringen
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Steuerpolitische Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Die als "Wilde 13" bekannte Gruppe von CDU-Bundestagsabgeordneten hat einen Initiativantrag geschrieben, der die völlige steuerpolitische Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften fordert. Das steuerlich günstigere "Ehegatten-Splitting" gilt derzeit nur für heterosexuelle Ehen. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften würden "zwei Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander" übernehmen. WDR.de hat mit Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU-Bundestagsabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen und Mitinitiatorin des Antrages, gesprochen.

WDR.de: Die Niedersachsenwahl und der Bundestagswahlkampf stehen bevor, da sollte man meinen, dass beim Parteitag der CDU in Hannover doch eigentlich ein möglichst harmonisches Bild der CDU gezeigt werden soll. Warum bringen Sie den Antrag genau jetzt wieder ein?

Elisabeth Winkelmeier-Becker: Wir haben unsere Position zu diesem Thema schon nach der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Sommer formuliert und in die Öffentlichkeit gebracht. Das Urteil hat für eine weitere Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe gesorgt. Daraufhin hat der Kreisverband Fulda jetzt die Initiative ergriffen, die Diskussion darum eher zu stoppen beziehungsweise die Position so zu lassen, wie sie jetzt ist. Und darauf reagieren jetzt wiederum wir mit der Gegenposition, es eben doch zu einer steuerlichen Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften kommen zu lassen. Der Parteitag ist dabei ein geeignetes Forum, um diese Diskussion zu führen.

WDR.de: Ihre stärksten Gegner innerhalb der Partei kommen aus Fulda. Wieso lehnen die eine steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften so vehement ab?

Winkelmeier-Becker: Die Argumentation stützt sich überwiegend darauf, dass Ehe und Familie eine besondere Bedeutung haben. Deshalb meint man, das gegenüber homosexuellen Lebenspartnerschaften abgrenzen zu müssen. Ich selber war vor meinem Wechsel in die Politik Familienrichterin, bin verheiratet und habe selbst  drei Kinder, deshalb sind mir der Wert und der Zusammenhalt von Familie sehr wichtig. Ich finde es nur überhaupt nicht schlüssig und in keiner Weise überzeugend, dass man den Familien etwas nimmt, wenn man Steuergerechtigkeit bei homosexuellen Lebenspartnerschaften fordert. Also dieser Zusammenhang, der da immer behauptet wird, der ist für mich nicht nachvollziehbar.

WDR.de: Aber passt die steuerliche Gleichstellung in der Homo-Ehe und das "C" für "Christlich" in der CDU wirklich zusammen?

Winkelmeier-Becker: Aus meiner Sicht besteht da kein Widerspruch mit dem christlichen Menschenbild. Mein christliches Menschenbild sagt, wir nehmen die Menschen so wie sie gehen und stehen. Da habe ich nicht daran herumzumäkeln, wenn jemand eine andere sexuelle Orientierung hat als ich. Ich muss auch überlegen, um was geht es, wenn es um Steuern geht: Hier geht es ausschließlich um finanzielle Leistungsfähigkeit.

Da muss ich berücksichtigen, ob jemand in einer Partnerschaft Verpflichtungen für einen Anderen übernommen hat. So etwas kann ich nicht einfach bei der Steuer übergehen. Wenn ich auf der einen Seite Pflichten anordne, kann ich die nicht als Staat negieren, wenn  ich festsetzte, wie viel Steuern jemand zu bezahlen hat. Das ist in sich widersprüchlich. In diesem Zusammenhang spielt es schlichtweg keine Rolle, welche sexuelle Orientierung jemand hat. Wenn man das berücksichtigt, ist das in meinen Augen eine Form von Diskriminierung und Abwertung, die ich nicht stehen lassen will.

WDR.de: Für die CDU würde das steuerliche Splitting von homosexuellen Paaren einen Paradigmenwechsel bedeuten. Auch Angela Merkel lehnt eine steuerliche Gleichstellung derzeit ab. Was lässt Sie trotzdem an einen Erfolg Ihres Antrages glauben?

Winkelmeier-Becker: Ich bin vor allem davon überzeugt,  dass wir diese Diskussion führen müssen. Dabei halte ich meiner Partei auch zugute, dass sie bei diesem Thema viele Schritte schon gegangen ist. Und ich erlebe auch, dass das vielen schwerfällt – und trotzdem gibt es da große Fortschritte. Aber ich denke, wir müssen auch die weiteren Konsequenzen ziehen und darum werbe ich schlichtweg.

WDR.de: Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit das Ehegattensplitting für Homosexuelle, eine Entscheidung darüber wird für 2013 erwartet. Will man sich vielleicht auch einfach nicht von den Richtern vorschreiben lassen, wie die Gesetzgebung auszusehen hat?

Winkelmeier-Becker: Mir wäre es wichtig, dass auch politisch zu entscheiden und da nicht immer bloß die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen.

WDR.de: Sollten Sie mit ihrem Antrag tatsächlich Erfolg haben – werden Sie sich auch für den Abbau weiterer Unterschiede in der Behandlung zwischen hetero- und homosexuellen Lebenspartnerschaften starkmachen? Also zum Beispiel das Adoptionsrecht angehen?

Winkelmeier-Becker: Ich persönlich würde Adoption nicht befürworten, das sage ich ganz klar. Weil ich an der Stelle schon einen relevanten Unterschied sehe. Ich habe auch einige Freunde, die selber homosexuell sind, die könnte ich mir auch sehr gut als Eltern vorstellen. Aber ich denke, ein Kind braucht eben beide Seiten – einen Mann als Vater und eine Frau als Mutter.

Aber immer da, wo es darum geht, ob in einer Beziehung materielle Verantwortung für den Anderen übernommen wird, da wird die Konsequenz sein, dass man die Regeln für die homosexuelle Lebenspartnerschaft denen für die Ehe angleicht. Man muss eben immer schauen, was ist der Grund für die jeweilige Regelung? Da, wo es der rechtliche Rahmen, die gegenseitige Verantwortung ist, da besteht die Parallele zur Ehe. Und da muss man es eben angleichen.

WDR.de: Wie schätzen Sie die Chancen für Ihren Antrag ein?

Winkelmeier-Becker: Dass wir am Ende zu einer solchen Regelung kommen, da bin ich sehr optimistisch. Spätestens nach der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird es so sein und dann wird es selbstverständlich auch von einer CDU-Fraktion mit getragen. Ob wir das in diesem Schritt jetzt schon schaffen durchzusetzen, das muss man sehen. Ich finde es jedenfalls wichtig, dass wir die Diskussion zu diesem Zeitpunkt führen.

Das Gespräch führte Julia Trahms

Stichworte

eingetragene Lebenspartnerschaft

Seit dem 1. August 2001 können homosexuelle Paare vor dem Standesamt eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. In Deutschland lebten laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr rund 27.000 Menschen in einer solchen "Homo-Ehe". Sie bekommen dabei der Ehe ähnliche Rechte, etwa in Erbangelegenheiten und übernehmen Pflichten, beispielsweise in Sachen Unterhaltszahlungen. Wesentliche Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe bestehen aber weiterhin im Steuer- und Adoptionsrecht. So können homosexuelle Paare bisher das Ehegatten-Splitting nicht in Anspruch nehmen. Die Regelung wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Am 1. August 2012 hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass Beamte, Richter und Soldaten, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, im Besoldungs- und Versorgungsrecht Ehegatten gleichgestellt werden müssen und damit auch einen Anspruch auf den Familienzuschlag haben.


Stand: 01.12.2012, 10.29 Uhr


Kommentare zum Thema (91)

letzter Kommentar: 05.12.2012, 16:01 Uhr

Jens hat schrieb am 05.12.2012, 16:01 Uhr:
nichts begriffen.Danke lieber Jens das du uns davon in Kenntnis gesetzt hast.
T.Weber schrieb am 04.12.2012, 21:08 Uhr:
Was gibt es da zu Diskutieren ??? Gleiche Pflichten gleiche Rechte. Grade die CDU muss mal ganz ruhig sein. Ein verheirateter Bundespräsi und tingelt mit seiner Lebensgefährtin!!
Jens schrieb am 04.12.2012, 18:12 Uhr:
In nicht zu ferner Zukunft wird mein Goldhamster unseren Hund beim europäischen Gerichtshof wegen seines größeren Häuschens verklagen. Weil....alles steht ja allen zu....gleichermaßen.....irgendwie. Gleichmachen wird zum Volksport. Aber Alice Schwarzer, bekannt für loses Mundwerk, einem Riesenproblem mit der Hälfte der Menschheit und äußerst schlechtem Umgang mit ihren eigenen weiblichen Angestellten, wird ja auch schon 70. Muß man, samt ihrer kruden Ideen von einer Selbstverwirklichung der Frau, die keine mir bekannte Frau in der Form wirklich haben will, auch nicht mehr ernst nehmen. Schwule, die die gleichen Rechte wie richtige (!) Eheleute in Anspruch glauben nehmen zu müssen, sind mir so sympathisch wie Nichtraucher, die in eine geschlossene Gesellschaft in einem Raucherlokal drängen und da miese Stimmung verbreiten wollen. Seid also schwul oder nicht; aber laßt uns damit in Ruhe. Das Leben lebt vom Unterschied; nicht der Gleichheit. Ist sogar in meiner glücklichen Ehe so.......
harald brunner schrieb am 04.12.2012, 17:31 Uhr:
wäre uüberaus interessant gewesen, wenn herr plasberg frau franken (die mutter des sympatischen schwulen im publikum)die frage gestellt hätte, ob sie es befürworten würde, wenn ihr sohn und sein partner ein kind adoptieren würden....sie klang zumindest sehr ehrlich und authentisch..
otto schrieb am 04.12.2012, 17:31 Uhr:
Ich wäre dafür, das intolerante Menschen, besonders aus dem rechten Lager, weder heiraten noch Kinder erziehen dürften. Wie sollen die Kinder bei solchen "Eltern" lernen, was eine weltoffene, tolerante Gesellschaft ist in der jeder friedliebende Mensch nach seinen Wünschen leben darf?

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