Zahl der Selbstanzeigen steigt Die Steuersünder werden nervös

Von Rainer Kellers und Jürgen Zurheide

Bestätigt hat das NRW-Finanzministerium zwar nicht, dass es eine weitere Steuer-CD gekauft hat. Dafür aber veröffentlichte es am Mittwoch (18.07.2012) eine Statistik der Selbstanzeigen von Steuersündern. Diese sind nach oben geschnellt - was wohl mit den Fahndungen zu tun hat.


Finanzamt Wuppertal
Bild 1 vergrößern +

Offenbar haben Fahnder aus Wuppertal erneut eine Bankdaten-CD gekauft

Ob das Land NRW wirklich eine weitere Bankdaten-CD mit den Namen von Steuersündern gekauft hat? Vermutlich. Nach Recherchen des WDR haben die Wuppertaler Steuerfahnder Kontodaten erstanden, die detailliert Aufschluss über das Vermögen deutscher Steuerflüchtiger in der Schweiz enthalten. Bestätigen oder dementieren wollte die Sprecherin des Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD) das gegenüber WDR.de zwar nicht. Genauso wenig wie die Meldungen von vergangenem Samstag (14.07.2012) über den Ankauf einer CD mit den Namen von über tausend Kunden der Privatbank Coutts. Die Pressemitteilung, die am Mittwoch aus dem Hause des Finanzministers kommt, zeigt aber, welche Wirkung die ständig neuen Nachrichten über angebliche oder tatsächliche CD-Käufe haben: Die Steuersünder werden nervös.

Bislang 6.370 Selbstanzeigen

Seit dem Frühjahr 2010, als das Land die erste Datenscheibe mit Informationen zu Schwarzgeldbetrügern erwarb, haben sich bei der Finanzverwaltung NRW 6.370 Bürger selbst angezeigt. Bei all diesen Fällen ging es um illegale Finanzgeschäfte mit der Schweiz. Die Zahl der Selbstanzeigen ist seit Anfang Juni dieses Jahres deutlich gestiegen. Bis Anfang Juli meldeten sich laut Finanzministerium 93 Steuersünder mit Vermögen in der Schweiz beim Fiskus. In den Vormonaten waren es lediglich knapp 20 pro Monat.

300 Millionen Euro Mehreinnahmen


Der Anstieg könne mit den jüngsten Ermittlungen der Steuerfahndung gegen Credit-Suisse-Kunden zusammenhängen, hieß es aus dem Finanzministerium. Und da das Thema nun seit Tagen die Nachrichten beschäftigt, könnte die Zahl der Anzeigen durchaus noch steigen. Mit einer Selbstanzeige können Steuersünder eine Strafverfolgung vermeiden. Voraussetzung ist, dass sie den gesamten Umfang der Steuerhinterziehung angeben und dass ihre Straftat noch nicht entdeckt ist. Neben der Steuerrückzahlung müssen sie zusätzlich eine Geldstrafe zahlen. Bis zum vergangenen Herbst hat NRW durch Selbstanzeigen Mehreinnahmen von 300 Millionen Euro erzielt.

"Rechtsstaat in fragwürdigem Milieu unterwegs"


CD mit Bankkundendaten aus der Schweiz
Bild 2 vergrößern +

Darf der Staat CDs mit illegal erworbenen Daten kaufen?

CDU und FDP üben gemeinsam mit Schweizer Regierungsvertretern und eidgenössischen Banken zum Teil heftige Kritik am Vorgehen der nordrhein-westfälischen Behörden. "Der Rechtsstaat ist da in einem sehr fragwürdigen Milieu unterwegs", sagt der Oppositionsführer im NRW-Landtag, CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann. Er fordert die Landesregierung auf, den Widerstand gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz aufzugeben. "Steuersünder müssen verfolgt werden. Aber der zufällige Erwerb von Steuer-CDs kann nicht eine flächendeckende, rechtssichere und gerechte Regelung ersetzen", sagte er in Düsseldorf.

Finanzminister Schäuble bangt um das Steuerabkommen

Sein Parteifreund in Berlin, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), fürchtet unterdessen, dass die CD-Käufe das Abkommen untergraben. Er hat die Länder aufgefordert, keine weiteren CDs mehr zu kaufen. "Wenn das Abkommen nicht zustande kommt, ändert sich an dem aktuellen, überaus unbefriedigenden Gesetzeszustand nichts", sagte Schäuble. Die Schweizer halten den Ankauf der Daten für illegal, ihrer Interpretation nach widerspricht er dem Geist des ausgehandelten Abkommens, das in der Schweiz rechtskräftig geworden ist, in Deutschland vom Bundesrat aber blockiert wird.

Abkommen enthält offenbar Unschärfen


Bücher zum Thema Steuer und Steuerstrafrecht
Bild 3 vergrößern +

Das Steuerrecht ist eine komplizierte Materie

In diesem Zusammenhang war aufgefallen, dass eine entscheidende Passage des Abkommens offenbar unterschiedlich gewertet wird. Auf Seite 44 verpflichtet sich die Bundesrepublik, dafür zu sorgen, dass Daten nicht "aktiv" erworben werden. Während die Eidgenossen allein das Bezahlen der Daten als aktives Handeln bezeichnen, pochen Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, aber auch Rheinland Pfalz und Baden-Württemberg, darauf, dass die Entgegennahme und das Bezahlen der Daten auch künftig erlaubt seien. Die Schweizer selbst haben inzwischen erkannt, dass das Abkommen offenbar Unschärfen enthält.

Gewinn durch das Abkommen ist strittig

Strittig ist auch der mögliche finanzielle Gewinn durch das Abkommen. Finanzminister Schäuble nennt stets einen einmaligen Betrag von rund zehn Milliarden für den deutschen Fiskus und schätzt den Anteil der Länder daran auf 70 Prozent. Interne Berechnungen seines Hauses deuten allerdings darauf hin, dass diese Zahl eher auf optimistischen Schätzungen beruht. Schäubles Staatssekretär Hartmut Koschyk hat in einer dem WDR vorliegenden Information an den Bundestag selbst zugegeben, dass "verlässliche Aussagen nicht möglich" seien und allenfalls die von der Schweiz zugesagte Summe von zwei Milliarden Schweizer Franken (rund 1,67 Milliarden Euro) als gesichert gelten kann.

"Der Ehrliche ist der Dumme"

An diesem und anderen Punkten setzt die Kritik der rot-grünen Länder an. "Die Schäuble-Zahlen sind höchst unsicher, zumal viele ihre Gelder bis Ende des Jahres aus der Schweiz schaffen können", sagt Walter-Borjans. Er und seine Kollegen monieren im übrigen, dass das Abkommen einen wichtigen Grundpfeiler des Steuerrechts einreiße. "Der Ehrliche ist der Dumme, weil eine Selbstanzeige am Ende bei fast allen von uns untersuchten Fällen ungünstiger war als abzuwarten", ärgert sich Walter-Borjans. Laut dem Abkommen wird das Schwarzgeld nachträglich pauschal mit 21 bis 41 Prozent besteuert. Walter-Borjans behauptet, dass in fast 80 Prozent aller Konstellationen allenfalls 21 Prozent fällig werden.

Stichworte

Bankdaten-CD

Bankdaten-CDs (auch Steuersünder-CDs) enthalten Datensätze von Bankkunden, die meist illegal Geld zu ausländischen Banken transferiert haben. Diese Daten werden von den Ermittlungsbehörden in Hinblick auf mögliche Steuerhinterziehungen ausgewertet. Die CDs werden in der Regel von Bank-Insidern zum Kauf angeboten.

2006 kauften deutsche Behörden zum ersten Mal eine solche CD. Ein früherer Mitarbeiter der Liechtensteicher LTG-Bank bot dem Bundesnachrichtendienst Daten von 800 Bankkunden an und kassierte dafür angeblich zwischen vier und fünf Millionen Euro. Auf der CD fanden sich auch Hinweise auf den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel. Zumwinkel wurde 2009 wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Im März 2010 kauften die Finanzbehörden in NRW eine CD mit Daten von Kunden der Schweizer Bank Credit Suisse. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft leitete über 1.000 Ermittlungsverfahren ein, die Zahl der Selbstanzeigen stieg rapide an.

Im Oktober 2010 kaufen NRW-Behörden eine CD mit Daten der Schweizer Bank Julius Bär, es folgen zahlreiche Ermittlungen und Anzeigen. Im April 2011 zahlt die Bank den deutschen Behörden 50 Millionen Euro, im Gegenzug wurden die Ermittlungen gegen die Bank und ihre Mitarbeiter eingestellt.

Im Oktober 2011 erwerben die Ermittler Daten deutscher Kunden einer Tochter der britischen HSBC-Bank mit Sitz in Luxemburg.

Insgesamt sollen die deutschen Finanzbehörden durch den Ankauf von Bankdaten-CDs über eine Milliarde Euro an Straf- und Nachzahlungen eingenommen haben.

Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz

Nach Schätzungen von Experten liegen bis zu 200 Milliarden Euro an Schwarzgeldern aus Deutschland auf Schweizer Konten. Mit einem Abkommen soll das Schwarzgeld künftig in der Schweiz besteuert werden. Aktuell droht das Abkommen Deutschlands mit der Schweiz aber nach jahrelangen Verhandlungen zu scheitern. Die von SPD und Grünen geführten Länder lehnen es auch nach Zugeständnissen der Schweiz im Bundesrat weiter ab. Umstritten sind unter anderem die geplante Besteuerung des vor Jahren beiseitegeschafften Altvermögens deutscher Kunden bei Schweizer Banken sowie deren Anonymität. Die Schweiz ist nicht bereit, weitere Änderungen zu akzeptieren. Wenn der Bundesrat im November nicht zustimmt, tritt das Abkommen nicht in Kraft.


Stand: 19.07.2012, 18.20 Uhr


Kommentare zum Thema (116)

letzter Kommentar: 24.07.2012, 09:41 Uhr

norbert schrieb am 24.07.2012, 09:41 Uhr:
Fragen sie bei Mappus nach wie man das deutsche Volk bescheißen kann und Steuergelder veruntreuen kann,die CDU und FDp kennen sich darin besonders gut aus!
der Eulenspiegel schrieb am 23.07.2012, 13:38 Uhr:
Heinz Faßbender wie wäre es da mit einen ganz einfachen Satz. "Jeder hat die Pflicht seine Steuern zu Zahlen. Wer das nicht tut hat jeden moralischen Anspruch verloren nicht mit Dieben, Räubern und Verbrechern in einem Atemzug genannt zu werden. Ob man nun die Gemeinschaft bestielt, eine Bank überfällt oder ein Geschäft ausraubt ist doch nur ein gradueller Unterschied.
Heinz Faßbender schrieb am 23.07.2012, 08:26 Uhr:
@der Eulenspiegel : bei gewissen Menschen bin auch ich mit einem Latein am Ende - die kapieren es nie.
WDR.de schrieb am 22.07.2012, 20:35 Uhr:
Bitte diskutieren Sie sachlich.
der Eulenspiegel schrieb am 22.07.2012, 19:40 Uhr:
Heinz Faßbender ein interessanter Versuch Steuerbetrug zu legitimieren aber leider total in die Hose gegangen. Dabei sollten sie sich zumindest ein bisschen an Fakten orientieren und nicht nur einfach ihrer Fantasie freien lauf lassen. Oder können sie vielleicht irgend etwas von den Behauptungen belegen.

Alle Kommentare anzeigen