Bundesregierung war über Steuer-CD informiert: Streit über angeblichen Bankdaten-Kauf
Der angebliche Kauf einer Bankdaten-CD durch die NRW-Landesregierung hat zum Teil heftige Reaktionen hervorgerufen. Jetzt wurde bekannt: Die Bundesregierung war über die Verhandlungen zum Kauf der CD informiert.
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NRW kaufte angeblich CD mit Daten der Steuersünder
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WDR aktuell vom 16.07.2012
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NRW kaufte angeblich CD mit Daten der Steuersünder
Der angebliche Kauf einer weiteren CD mit Bankdaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat vor allem in der Schweiz Verärgerung ausgelöst. Mit der Unterzeichnung ihres Steuerabkommens hätten sich Berlin und Bern im September 2011 verständigt, auf den Kauf gestohlener Daten zu verzichten, erklärten Schweizer Politiker und Wirtschaftsvertreter.
"Beide Vertragspartner sind an das Abkommen gebunden, solange der Ratifizierungsprozess läuft", sagte Mario Tuor, Sprecher des zuständigen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), der in Zürich erscheinenden "Sonntagszeitung" vom 15.07.2012. Zuvor hatten deutsche Medien berichtet, NRW habe 3,5 Millionen Euro für die CD gezahlt. Es handele sich um Kunden der Privatbank Coutts in Zürich, einer Tochter der britischen Royal Bank of Scotland. 1.000 mögliche Steuerhinterzieher seien auf dem Datenträger verzeichnet, heißt es.
Die Schweizer Bankiersvereinigung verlangte, Ankäufe von Steuerdaten-CDs zu unterbinden. "Sie sind illegal", sagte Banken-Sprecher Thomas Sutter der "Sonntagszeitung". Der Fraktionsvorsitzende der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), Urs Schwaller, erklärte: "Ich habe absolut kein Verständnis dafür, wenn sich ein Staat als Hehler betätigt. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig." Der Präsident der Handelskammer Deutschland-Schweiz, Eric Sarasin, glaubt an rein politische Motive: NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) wolle die Ratifizierung des Steuerabkommens in Deutschland torpedieren.
Kritik von NRW-Opposition
Auch von der nordrhein-westfälischen Opposition gab es Kritik: "Der NRW-Finanzminister hat es anscheinend nicht für nötig erachtet, sich mit dem Bundesfinanzminister abzustimmen oder ihn zumindest zu informieren", sagte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann am Sonntag (15.07.2012). Gerade das sei aber "dringend erforderlich" gewesen. Er forderte das Finanzministerium auf, die Öffentlichkeit über den Ankauf der Steuer-CD aufzuklären. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom Montag hatte das Land die Bundesregierung über die Kaufverhandlungen informiert. Ein Ministeriumssprecher sagte aber, dass sich der Bund - wie im Steuerabkommen vorgesehen - nicht "aktiv" um den Erwerb solcher CD bemühen werde.
Steffen Kampeter, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und stellvertretender Vorsitzender der CDU in Nordrhein-Westfalen, kritisierte das Vorgehen der Landesregierung. "Zwielichtige CD-Käufe sind kein dauerhaftes rechtsstaatliches Prinzip", sagte er in einem Interview mit der "Neuen Westfälischen". Auch die FDP lehnt das Vorgehen der Landesregierung ab: "Der Ankauf ist der falsche Umgang mit unserem Nachbarstaat", wird NRW-Generalsekretär Patrick Döring in den Montagsausgaben der WAZ zitiert. Walter-Borjans setze Anreize für Datendiebstahl in der Schweiz.
Lob von der Bundes-SPD
Walter-Borjans hatte am Samstag (14.07.2012) bekräftigt, dass Nordrhein-Westfalen dem Abkommen in der geplanten Form nicht zustimmen werde. "Da ist es nur folgerichtig, dass wir uns nicht schon jetzt so verhalten, als ob das Abkommen bereits gelten würde", sagte er. Die Meldung vom erneuten Kauf einer CD wollte das Düsseldorfer Finanzministerium bislang weder bestätigen noch dementieren. Die Finanzverwaltung bekomme häufig Daten angetragen, die dann entsprechend geprüft würden.
Rückendeckung erhielt der NRW-Finanzminister von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion: "Die Landesregierung erwirbt sich große Verdienste um die Durchsetzung von Steuergerechtigkeit in der Bundesrepublik", sagte Fraktionsvize Joachim Poß. "Die Reaktionen aus der Schweiz zeigen darüber hinaus, dass das Abkommen in die Tonne gehört." Das Bundesfinanzministerium will aber daran festhalten: "Mit dem Inkrafttreten des Abkommens ist der Kauf von Daten-CDs nicht mehr nötig", sagte ein Sprecher.
Bundesrat sperrt sich
Der Vertrag mit der Schweiz sieht eine pauschale Besteuerung deutscher Altvermögen bei Schweizer Banken vor. Das Schweizer Parlament hat das Abkommen Ende Mai gebilligt, der deutsche Bundesrat aber noch nicht. SPD und Grüne drohen damit, den Vertrag im Bundesrat zu blockieren. Sie halten die Regelungen für nicht weitgehend genug.
Stichworte
- Bankdaten-CD
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Bankdaten-CDs (auch Steuersünder-CDs) enthalten Datensätze von Bankkunden, die meist illegal Geld zu ausländischen Banken transferiert haben. Diese Daten werden von den Ermittlungsbehörden in Hinblick auf mögliche Steuerhinterziehungen ausgewertet. Die CDs werden in der Regel von Bank-Insidern zum Kauf angeboten.
2006 kauften deutsche Behörden zum ersten Mal eine solche CD. Ein früherer Mitarbeiter der Liechtensteicher LTG-Bank bot dem Bundesnachrichtendienst Daten von 800 Bankkunden an und kassierte dafür angeblich zwischen vier und fünf Millionen Euro. Auf der CD fanden sich auch Hinweise auf den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel. Zumwinkel wurde 2009 wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Im März 2010 kauften die Finanzbehörden in NRW eine CD mit Daten von Kunden der Schweizer Bank Credit Suisse. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft leitete über 1.000 Ermittlungsverfahren ein, die Zahl der Selbstanzeigen stieg rapide an.
Im Oktober 2010 kaufen NRW-Behörden eine CD mit Daten der Schweizer Bank Julius Bär, es folgen zahlreiche Ermittlungen und Anzeigen. Im April 2011 zahlt die Bank den deutschen Behörden 50 Millionen Euro, im Gegenzug wurden die Ermittlungen gegen die Bank und ihre Mitarbeiter eingestellt.
Im Oktober 2011 erwerben die Ermittler Daten deutscher Kunden einer Tochter der britischen HSBC-Bank mit Sitz in Luxemburg.
Insgesamt sollen die deutschen Finanzbehörden durch den Ankauf von Bankdaten-CDs über eine Milliarde Euro an Straf- und Nachzahlungen eingenommen haben.
- Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz
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Nach Schätzungen von Experten liegen bis zu 200 Milliarden Euro an Schwarzgeldern aus Deutschland auf Schweizer Konten. Mit einem Abkommen soll das Schwarzgeld künftig in der Schweiz besteuert werden. Aktuell droht das Abkommen Deutschlands mit der Schweiz aber nach jahrelangen Verhandlungen zu scheitern. Die von SPD und Grünen geführten Länder lehnen es auch nach Zugeständnissen der Schweiz im Bundesrat weiter ab. Umstritten sind unter anderem die geplante Besteuerung des vor Jahren beiseitegeschafften Altvermögens deutscher Kunden bei Schweizer Banken sowie deren Anonymität. Die Schweiz ist nicht bereit, weitere Änderungen zu akzeptieren. Wenn der Bundesrat im November nicht zustimmt, tritt das Abkommen nicht in Kraft.
Stand: 16.07.2012, 12.56 Uhr
- Audio: Das Abkommen beinhaltet eine Unklarheit - was ist nun rechtsgültig? [WDR 2] Jürgen Zurheide / Jürgen Mayer, WDR 2 Morgenmagazin
- Audio: NRW kauft Steuer-Hinterzieher-CD: In der Schweiz ist man ziemlich sauer [WDR 2] Jürgen Zurheide, WDR 2 Morgenmagazin
- Audio: Schweizer Reaktionen auf den Kauf einer Steuer-CD [WDR 2] Matthias Zeller, WDR 2 am Sonntag
Kommentare zum Thema (256)
letzter Kommentar: 17.07.2012, 17:07 Uhr
- Klaus Lohmann schrieb am 17.07.2012, 17:07 Uhr:
- @ Fragesteller: Sorry, aber hier sind weder deutsche Gesetze abgeschafft noch "Freibriefe" erteilt worden und höchstrichterliche Genehmigungen brauchte es ebenso wenig. Im Gegenteil hat der BGH ja festgestellt, dass der Ankauf von Daten-CDs mit der geltenden Rechtssprechung *vereinbar* ist, also *nicht* kriminell. Mehr haben deutsche Steuerfahnder in keinem dieser Fälle getan - entgegen Ihrer unsinnigen Unterstellung. Also was sollen Ihre Verdrehungen, außer den Beweis zu erbringen, dass Ihr Rechtsempfinden anscheinend zur geltenden deutschen Jurisdiktion inkompatibel ist??
- Fragesteller schrieb am 17.07.2012, 15:41 Uhr:
- @Lohmann: Wer hier was durcheinander bringt, sind glaube ich Sie. Es geht doch nur darum, wie viele Rechte abgeschafft werden, um eine Straftat festzustellen. Ich könnte mich auch hinstellen und sagen: Ich bin kein Steuerhinterzieher, also was interessiert es mich. Aber was ist das nächste? Eigentlich sollte es doch so sein, dass ein deutsches Rechtsorgan (Richter, Gericht,..) solche Eingriffe genehmigen sollte oder gilt hier, wie sie implizieren, ein Freibrief für Steuerfahnder im Ausland. Nach dem Motto, wie der Staat an die Daten kommt, notfalls auch, wie hier, mit kriminellen Mitteln, ist egal. Also Verbrechensbekämpfung durch Verbrechen? Wie weit soll das dann gehen? Ich möchte jedenfalls nicht ein System nach dem Motto: Was dem Staat nutzt, das ist schon gut. Doch auf genau diesem Weg sind wir.
- Klaus Lohmann schrieb am 17.07.2012, 14:10 Uhr:
- @ Fragesteller: Ich verstehe überhaupt nicht, wieso Sie permanent schweizerisches Recht mit deutschem Recht vermischen wollen. Wenn das Ausspähen von Daten (denn Diebstahl kann es nicht sein, weil die Daten im Original ja noch bei der Bank vorhanden sind) in der Schweiz unter Strafe steht, dann ist es selbstverständlich, dass der Bankmitarbeiter von den *Schweizer* Behörden auch bestraft werden muss, falls er erwischt wird. Da haben wir Deutschen aber nix reinzureden - genauso wenig, wie uns Schweizer in *unser* Recht reinzureden haben. Dafür gäbe es ja bi- oder multilaterale Abkommen, die aber sowohl hier als auch in den Alpen noch nicht gültig sind.
- Helmut schrieb am 17.07.2012, 13:37 Uhr:
- Es ist rechtlich völlig legal diese Daten zu verwenden. Ebenso ist es in Steueroasen ja legal, von illegalen Geldern zu leben. Die Schurken sind schließlich die asozialen Millionen-Milliarden-Hinterzieher und ihre schurkigen Handlanger in den Steueroasen.
- Fragesteller schrieb am 17.07.2012, 13:20 Uhr:
- @Lohmann: "Und ein "Markt" für kopierte Kundendaten (da wurde nix "gehackt") existiert nicht allein deswegen, weil eine deutsche Behörde schon mal Geld für CDs bezahlt hat." Wie sind die denn dann an die Daten gekommen? Vielleicht von der Internetseite oder einer Glaskugel. Ich denke eher, dass es kriminelle Mitarbeiter der Bank waren oder aber von außerhalb in das System eingebrochen wurde. Nur wenn Sie an einem Kontoautomaten Daten ausspähen und diese auf CD brennen und verkaufen, sind sie meiner Meinung trotzdem ein Krimineller ob sie dies in der Schweiz machen oder in Deutschland, auch wenn sie da anderer Meinung sind. Eine Argumentation über die Gesetze (sicher ist hier alles ok) führt hier nicht weiter, da es schon Zeiten in Deutschland gegeben hat, wo es andere Gesetze gab und es Gottseidank auch Leute, die Recht über Gesetze gestellt haben. Wenn also Gesetze Unrecht sind, dann sollte man diese auch an das Recht anpassen.
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