Aussagen der Politiker auf dem Prüfstand Die Wahlarena im Faktencheck

Die Spitzenkandidaten der fünf großen Parteien stritten bei der Wahlarena im WDR Fernsehen hauptsächlich über die Themen Bildung und Arbeit. WDR.de hat einige Aussagen von Experten unter die Lupe nehmen lassen. Stimmt das Gesagte?


Gruppenfoto der Spitzenkandidaten in der Wahl-Arena, v.l.n.r.: Wolfgang Zimmermann (Linke), Hannelore Kraft (SPD, Sylvia Löhrmann (Grüne), Jürgen Rüttgers (CDU), Andreas Pinkwart (FDP)
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Die Teilnehmer der WDR-Wahlarena zur Landtagswahl 2010

Ein politischer Schlagabtausch ist schnelllebig. Auch in gut 90 Minuten bleibt oftmals keine Zeit, Aussagen der Kontrahenten auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu prüfen. Deshalb hakt WDR.de nach und lässt einige Aussagen der Spitzenkandidaten von Experten unter die Lupe nehmen. Was ist dran an den Behauptungen? Sind sie wahr, oder entbehren sie jeder Grundlage?

Hannelore Kraft zu Studiengebühren

Die SPD-Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin Hannelore Kraft will die Studiengebühren in NRW abschaffen. Beginnen will sie bereits in diesem Jahr und verspricht: "Bis Mitte der Legislaturperiode wollen wir auf Null sein." Dafür werde man die Zinsen aus dem Ausfallfonds nutzen können, der bei der NRW-Bank liegt. Funktioniert das?


Hans-Joachim von Olberg: Von Hochschulseite ist in den vergangenen drei Jahren dauernd und nachdrücklich darauf hingewiesen worden, dass von der NRW-Landesregierung dieser Ausfallfonds viel zu groß bemessen worden ist. Deshalb bin ich sicher, dass diese Rücklage, die ja zwangsweise mit dem Geld der Studierenden gespeist worden ist, legitimerweise zum Teil für die Schließung der Finanzierungslücke nach Wegfall der Studiengebühren genutzt werden kann. Der dadurch aufgebrachte Betrag wird allerdings nicht ausreichen. Eine Erhöhung der Haushaltszuweisungen an die Hochschulen - die ja bekanntermaßen erheblich unterfinanziert sind - wird zusätzlich erforderlich werden. Eine Abschaffung der Studiengebühren ohne mindestens gleichwertigen Ersatz wäre ein Unding.

Jürgen Rüttgers zur weiterführenden Schule

Der NRW-Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzende Jürgen Rüttgers erklärt im Streit um den Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule: "99,5 Prozent der Kinder kommen nach der Grundschule auf die Schule, die die Eltern gewünscht haben."Stimmt das?

Jun.-Prof. Dr. Grit im Brahm: Zunächst kann man der Feststellung zustimmen, dass der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule mit hohem Druck für die Schüler und Eltern verbunden ist - dies gilt umso mehr, als die Entscheidung, welche Schule ein Kind nach der 4. Klasse besucht, in NRW nicht bei den Eltern, sondern bei den Grundschullehrern liegt. Es existiert keine amtliche Statistik, die die Zustimmung der Eltern mit den Grundschulempfehlungen darstellt. Daher kann nur vermutet werden, dass der hohe Zustimmungswert zwischen den Wünschen der Eltern und den erfolgten Grundschulgutachten der Lehrenden aus der Anzahl der Einsprüche der Eltern gegen die Grundschulempfehlung abgeleitet wurde. Demnach wären alle Eltern zufrieden, die keinen Einspruch einlegen.

Hans-Joachim von Olberg: Die Nennung dieser Prozentzahl ist äußerst problematisch. Zu welchem Zeitpunkt wurde diese angebliche Übereinstimmung von Elternwunsch und Schulformwahl festgestellt? Aus der Schulforschung wissen wir sicher: Folgt man bei der Wahl der Schulform nach dem vierten Schuljahr nur dem Elternwillen, erweist sich diese nach einigen Jahren in erheblichem Umfang als (meist überfordernde) Fehlentscheidung; folgt man statt dessen nur den Grundschullehrerempfehlungen, wird die Schulform fast in gleichem Ausmaß falsch bestimmt. Man muss aus dieser Fehleranfälligkeit folgern, dass die Zuweisung verschiedener Schulformen zur Zeit in NRW generell zu früh erfolgt - egal wie man es macht.

Andreas Pinkwart zu Hartz IV-Sätzen

Andreas Pinkwart, Spitzenkandidat der FDP, rechnet vor: Eine Familie mit 3 Kindern hat einen Hartz IV-Anspruch, der so hoch ist, dass ein Erwerbstätiger einen Mindestlohn von 12 Euro haben müsste. Stimmt das?

Prof. Dr. Roland Döhrn: Das kann man auf die Schnelle nicht exakt nachrechnen, weil auch das Alter der Kinder eine Rolle spielt und die Höhe des Wohngeldes sich von Ort zu Ort unterscheidet. Bei Eltern mit drei Kindern zwischen 7 und 14 Jahre kommt eine Hartz-IV-Regelleistung von 1.435 Euro pro Monat zusammen. Das Wohngeld kann bei dieser Familiengröße in Ballungsräumen bis zu 700 Euro erreichen. Von daher kommen 12 Euro je Stunde ungefähr hin, wobei zu bedenken ist, dass von den 12 Euro zumindest noch Sozialabgaben zu zahlen sind, andererseits - ortsabhängig - bei diesem Einkommen möglicherweise aber auch der Arbeitnehmer einen Wohngeldanspruch hat.

Dr. Hilmar Schneider: Eine Familie mit drei Kindern hat einen durchschnittlichen Anspruch auf ALG II zwischen knapp 1.300 und ca. 1.500 Euro im Monat (je nach Alter der Kinder) zuzüglich der Kosten der Unterkunft, die örtlich schwanken können. Bei Kosten der Unterkunft in Höhe von 800 Euro liegt der Gesamtanspruch zwischen 2.100 und 2.300 Euro. Ein verheirateter Alleinverdiener, der brutto 12 Euro pro Stunde verdient und 40 Stunden in der Woche arbeitet, kommt in Steuerklasse III einschließlich Kindergeld auf ein monatliches Nettoeinkommen von 2.158 Euro. Im Großen und Ganzen stimmt die Aussage also. Bei einem Anspruch auf ALG II von 1.500 Euro und Kosten der Unterkunft von 800 Euro müsste der Bruttostundenlohn allerdings schon bei 13,60 Euro liegen, um auf das gleiche verfügbare Einkommen zu gelangen.

Sylvia Löhrmann zu Ganztagsschulen

Sylvia Löhrmann, Spitzenkandidatin der Grünen, erklärt, offene Ganztagsschulen wurden unter Rot-Grün nicht verordnet, sondern den Kommunen angeboten. Ganz schnell hätte NRW so ganz viele Ganztagsschulen bekommen. Nach diesem Erfolgsmodell sollen nun auch mehr Gemeinschaftsschulen ermöglicht werden. Funktioniert das?

Hans-Joachim von Olberg: Die Aussage zeigt einerseits wie vorsichtig selbst die Grünen bei einer Reform der Sekundarstufe des Schulwesens vorgehen wollen. Alle Parteien in Deutschland haben seit Jahrzehnten eine ungeheure Angst vor der Gegenwehr des bürgerlichen Milieus beim längst überfälligen Ab- und Umbau des dreigliedrigen Schulsystems. In der Erziehungswissenschaft besteht dagegen inzwischen ein sehr weitgehender Konsens darüber, dass in Deutschland die Schulkinder im zehnten Lebensjahr viel zu früh auf verschiedene Schulformen aufgeteilt werden.

Jürgen Rüttgers zu neuen Arbeitsplätzen

Die Landesregierung hätte gezeigt, dass man durch eine gute Wirtschaftspolitik viele Arbeitsplätze schaffen kann, erklärt NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers. So hätte die Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in NRW trotz Finanzkrise um 200.000 erhöhen können. Stimmt das?

Prof. Dr. Roland Döhrn: Die Zahl stimmt. Aber: Natürlich hat die Landesregierung nicht die Zahl der Arbeitsplätze erhöht, sondern die Unternehmen in NRW.

Dr. Hilmar Schneider: Richtig ist, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs im genannten Zeitraum um 200.000 gestiegen ist. Mit welchem Recht aber die Landesregierung diesen Anstieg für sich beansprucht, ist fraglich. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs hat deutschlandweit in den vergangenen fünf Jahren um etwa 1,5 Mio. zugenommen. Ursache war eine starke und allgemeine konjunkturelle Erholung bis Ende 2008. Gemessen am Bevölkerungsanteil war der Anstieg in NRW sogar unterdurchschnittlich.

Wolfgang Zimmermann zur Massenarbeitslosigkeit

Wolfgang Zimmermann, Sprecher der Linken, erklärt, Massenarbeitslosigkeit könne man nur bekämpfen, indem man z.B. eine Arbeitszeitverkürzung diskutiert. Frankreich habe gezeigt, dass es auf gesetzlichem Wege möglich ist. Die 30-Stunden-Woche wäre ein Mittel, um die Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Stimmt das?

Prof. Dr. Roland Döhrn: Frankreich ist gerade ein schlechtes Beispiel, weil dort ja - trotz Arbeitszeitverkürzung, die auch nicht flächendeckend auf 30 Stunden erfolgte - die Arbeitslosigkeit deutlich höher ist als in Deutschland (Standardisierte Arbeitslosenquote im Februar 2010: Deutschland 7,5 Prozent, Frankreich 10,1 Prozent).

Dr. Hilmar Schneider: Arbeitszeitverkürzung vernichtet Arbeit. Sie macht Arbeit teurer, weil u.a. Rekrutierungs-, Verwaltungs- und sonstige Fixkosten steigen und sie verschärft den Fachkräftemangel. Leidtragende sind vor allem gering Qualifizierte, denn deren Arbeitsplätze sind am ehesten durch Automatisierung oder Produktionsverlagerung zu ersetzen. Anhand der Einführung der 35-Stunden-Woche sind die Effekte auch wissenschaftlich gut belegt.

Hannelore Kraft zu Niedriglöhnen

Es sei klar erkennbar, dass weite Teile unseres Wirtschaftsraumes inzwischen überhaupt nicht mehr mit Tarifverträgen abgedeckt sind, erklärt SPD-Spitzenkandidatin Hannelore Kraft. Und in diesem Bereich werden ja die niedrigsten Löhne gezahlt. Stimmt das?

Dr. Hilmar Schneider: Richtig ist, dass die Tarifbindung kontinuierlich abnimmt. Allerdings kann man nicht generell sagen, dass das zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmer geht. Es gibt durchaus auch Firmen, die keiner Tarifbindung unterliegen und trotzdem überdurchschnittliche Löhne zahlen. Abgesehen davon ist es nicht per se schlecht, wenn jemand für wenig Geld arbeitet. Durch die insgesamt in den vergangenen Jahren gestiegene Flexibilität am Arbeitsmarkt sind Jobs auch im Niedriglohnsektor entstanden, die es vorher nicht gab, und damit sind Menschen wieder in Arbeit gekommen, die vorher arbeitslos waren und denen es auch in einem schlecht bezahlten Job finanziell besser geht als vorher. Gesetzliche Mindestlöhne sind in diesem Zusammenhang zwar gut gemeint, können aber leicht zum Bumerang werden. Der Staat kann zwar einen Mindestlohn verordnen, aber er kann keinen Arbeitgeber dazu zwingen, Jobs anzubieten, die sich nicht rechnen. Wenn diejenigen, die man mit einem Mindestlohn schützen will, deswegen ihren Job verlieren, erweist man ihnen einen Bärendienst.

Prof. Dr. Roland Döhrn: Spezielle Zahlen für NRW kenne ich nicht. In Westdeutschland waren 2009 nach Angaben des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts des DGB 65 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbneitnehmer durch Tarifverträge erfasst (Ostdeutschland: 51 Prozent). Weitere 19 Prozent arbeiten in Unternehmen, für die der Tarifvertrag zwar nicht gilt, weil sie dem Arbeitgeberverband nicht angehören, die sich aber an Tarifverträgen orientieren. Über die Höhe der Löhne der 17 Prozent völlig tariffreien Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann man allerdings nur Vermutungen anstellen. Belastbare Zahlen gibt es meines Wissens nicht.


Stand: 29.04.2010, 00.48 Uhr