Reform der Sicherungsverwahrung Sollen Sicherungsverwahrte surfen dürfen?

Von Martin Teigeler

Gefährliche Straftäter sollen nach Haftende zentral in einem Neubau im westfälischen Werl untergebracht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung vor. Bei einer Expertenanhörung wurde am Mittwoch (20.02.2013) klar, dass noch viele Fragen strittig sind - zum Beispiel das geplante Online-Verbot.


Ein Justzivollzugsbeamter zeigt in der Justizvollzugsanstalt in der Sicherungsverwahrung das Abschliessen einer Zelle
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Für immer wegschließen? Das Land muss Sicherungsverwahrung neu regeln

Wie soll der Staat mit nicht oder nur schwer therapierbaren Gewalt- und Sexualtätern umgehen, die nach einem Verbrechen ihre Haftstrafe abgesessen haben? Bei als gefährlich geltenden Straftätern ordnen die Gerichte nach der Haftentlassung eine Sicherungsverwahrung an. Jahrzehntelang wurden diese Sicherungsverwahrten in den Gefängnissen ähnlich untergebracht wie andere Häftlinge. 2011 stoppte das Bundesverfassungsgericht diese Praxis.

Bund und Länder müssen ab dem 1. Juni 2013 neue Regeln für die Sicherungsverwahrung schaffen. In Nordrhein-Westfalen plant die rot-grüne Landesregierung ein zentrales Gebäude zur Unterbringung und Bewachung der Sicherungsverwahrten in Werl. 2015 soll die Einrichtung für knapp 150 Bewohner fertig sein.

Internetzugang unter Aufsicht?

Bei einer Expertenanhörung am Mittwoch (20.02.2013) im Düsseldorfer Landtag wurde deutlich, dass noch viele kleine und große Fragen offen sind. Sollen Sicherungsverwahrte einen Anspruch auf Waschmaschine und Trockner haben? Müssen sie nach jedem Ausgang bis zur letzten Körperöffnung durch- und untersucht werden? Sollen sie anders als Strafhäftlinge unkontrolliert Zeitungen und Zeitschriften beziehen dürfen? Der Gesetzentwurf für die reformierte Sicherungsverwahrung in NRW muss an einigen Punkten wohl noch präzisiert werden. Die Karlsruher Richter wollen nämlich, dass die Lage der Sicherungsverwahrten - trotz gefängnisartiger Unterbringung - den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen wird.


Ein Justizvollzugsbeamter verschliesst eine Zelle in einem Zellentrakt der eröffneten Justizvollzugsanstalt
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Sicherungsverwahrte dürfen nicht mehr in Gefängnissen untergebracht werden

Tillmann Bartsch vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen kritisierte den Gesetzentwurf unter anderem, weil er den Sicherungsverwahrten den Zugang zum Internet verwehre. Dieses Online-Verbot ist zwar bei Strafgefangenen üblich, aber für Sicherungsverwahrte laut Bartsch kaum haltbar. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, habe der Bundesgerichtshof (BGH) erst im Januar 2013 entschieden, sagte Bartsch. Von daher müsse "zwar nicht in ihren Zimmern, aber in Gemeinschaftsräumen unter Aufsicht" das Surfen im Netz möglich sein. Um das Abrufen von Porno-Websites zu unterbinden, könnten ja "Filter eingebaut werden", sagte Bartsch.

Bis zu 80 Millionen Euro für Neubau

Eine weitere Forderung von Rechtsexperten und Sozialarbeitern bei der Expertenanhörung: Wer über Jahre in etlichen Behandlungsversuchen gescheitert ist, sollte nach Ansicht der Sachverständigen ein Recht auf eine "Therapie-Pause" haben. Weder der Gesetzentwurf noch das Bundesverfassungsgericht hätten bislang eine Lösung für das Problem aufgezeigt, bemängelte der Jurist Bartsch. Der Arnsberger Bewährungshelfer Dietmar Zumbusch forderte zudem ein verbessertes "Übergangsmanagement", falls Ex-Straftäter nach einer erfolgreichen Therapie in die Freiheit entlassen werden sollen. Oftmals mangele es an den einfachsten Dingen wie Kleidung und einer Wohnung. Hinzu kämen Ängste in der Bevölkerung.

Sicherungsverwahrung muss nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von Strafhaft räumlich getrennt werden. In Werl wird deshalb ein eigenes Haus auf dem Areal der bestehenden Justizvollzugsanstalt gebaut. Die Kosten könne heute noch niemand genau abschätzen, sagte JVA-Leiter Michael Skirl. Er nannte als Größenordnung für das Projekt 60 bis 80 Millionen Euro. Derzeit sitzen in NRW 112 Straftäter in Sicherungsverwahrung ein, 47 davon in Aachen, 48 in Werl, der Rest an anderen Standorten. In Werl sollen sie künftig in 20 Quadratmeter großen Räumen leben. Außerdem sollen die Toiletten abgetrennt sein. Bisher stehen ihnen - wie den regulären Häftlingen - nur sieben bis zwölf Quadratmeter zur Verfügung, häufig sind die Toiletten mit im Raum. In der neuen Zentralunterbringung soll es außerdem eine engere psychologische Betreuung, ein besseres Sport- und Freizeitangebot und Arbeitsmöglichkeiten für 60 Sicherungsverwahrte geben.

Extra-Kammer für Beschwerde-Experten

Der Werler JVA-Chef Skirl wies noch auf ein spezielles Problem hin. "Es gibt eine kleine, aber schlagkräftige Gruppe von querulatorisch Veranlagten, denen es um die Paralyse des verhassten Systems geht", sagte er. In Werl hielten zwei Antrags-"Experten" die Beamten mit immer neuen Beschwerdeanträgen auf Trab. Auch ihretwegen habe der Präsident des zuständigen Landgerichts Arnsberg eine zweite Strafvollstreckungskammer eingerichtet, um allen gesetzlichen Kontrollpflichten nachkommen zu können. Drei bis fünf Eingaben pro Tag lieferten seine "Spezialisten" ohne Mühe, berichtete Skirl.

Stichworte

Sicherungsverwahrung

Die Sicherungsverwahrung dient nicht der Sühne einer Straftat, sondern soll die Bürger vor gefährlichen Straftätern schützen. Bevor ein Gericht die Verwahrung anordnen kann, muss ein psychiatrischer Gutachter den Täter als langfristig gefährlich einstufen. Bislang sind die gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftäter auch nach ihrer Strafzeit in Gefängnissen untergebracht. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch im Mai 2011 entschieden, dass Sicherungsverwahrte ein größeres Therapieangebot und größere Wohnräume bekommen müssen. Zudem waren die Bundesländer durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGH) vom Dezember 2009 zur Freilassung von Sicherungsverwahrten gezwungen. Die Straßburger Richter hatten damals die unbefristete Verlängerung der ursprünglich auf zehn Jahre begrenzten Dauer für die Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Menschenrechte gewertet. Die Freigelassenen werden oft mit hohem Aufwand polizeilich überwacht.


Stand: 20.02.2013, 17.05 Uhr


Kommentare zum Thema (44)

letzter Kommentar: 22.02.2013, 22:35 Uhr

Hausarbeiter schrieb am 22.02.2013, 22:35 Uhr:
Wer davon schreibt, dass er es im Knast besser fände als woanders, der hat nicht den Schimmer von Ahnung, wie Knast überhaupt ist, auf Menschen wirkt und aus Menschen macht. Das ist keinesfalls das Paradies, sondern eine totale Institution und wer damit kokettiert, das es dort soooo toll sei, der wäre der Erste der um Entlassung jammern würde. Bedenken gegen einen Internetzugang habe auch ich. Im Knast sitzen nicht nur Leute wegen FoF oder Ladendiebstahl, da sind ganz andere Kaliber platziert und nicht jeder geht mit dem Internet angemessen um.
@wohnung schrieb am 22.02.2013, 15:31 Uhr:
Es wäre überlegenswert und bestimmt gar nicht mal so schlecht im Knast. Altersheim ist Horror und Knast ist Paradies.
wohnung schrieb am 22.02.2013, 13:14 Uhr:
wenn ich keine Wohnung habe gehe ich in den Knast,im Knast ist es besser wie im Altersheim und werde auch noch Staatlich versorgt.
SK schrieb am 22.02.2013, 12:27 Uhr:
Schon die Frage danach ist eine Frechheit. Jetzt kommen die Mails an unsere Kinder, staatlich gebilligt direkt aus dem Knast, es wird immer bekloppter hier in diesem Land. Wie war das noch? Nachdem der russische Gefängnisdirektor keinen Insassen fand, den er zum Austausch nach Deutschland schicken konnte, sagte er, ok, geh ich halt selber hin:-)
RechtsDaumenLinks schrieb am 22.02.2013, 11:29 Uhr:
@Lustikus. Lasst Sie ruhig raus, für derartige Klienten hab ich genau die richtige Therapie in petto.

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