Fragen zur Rauchmelderpflicht: Wo muss er hängen, wer muss ihn warten?
Seit 1997 geistert das Thema durch die Landespolitik - und blieb stets ohne Ergebnis. Jetzt soll die Rauchmelderpflicht endgültig kommen. Bau- und Innenministerium bestätigten das am Donnerstag (12.07.2012). Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

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Rauchmelder - noch in diesem Jahr Pflicht?
Der Anlass könnte passender nicht sein: Zum bundesweiten Rauchmeldertag am Freitag (13.07.2012) haben der neue NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD) und Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Donnerstag (12.07.2012) angekündigt, dass Rot-Grün noch 2012 eine gesetzliche Rauchmelderpflicht einführen will. Trotz langjähriger Aufklärungskampagnen gebe es einfach zu wenige Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen, bemängelte Groschek. "Nach Schätzungen sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert." Diese Zahl hoffe man, mit dem neuen Gesetz deutlich zu erhöhen.
Eine konkrete Vorlage gebe es noch nicht, an ihr werde laut Bauministerium noch gearbeitet. Das eine oder andere sei deswegen noch nicht abschließend geklärt. Die wichtigsten Antworten zur neuen Rauchmelderpflicht hat WDR.de zusammengestellt.
Ab wann ist mit der Pflicht zu rechnen?
Nach bisheriger Planung wird das Gesetz im Herbst in den Landtag eingebracht. Nach Verabschiedung sollen laut Staatskanzlei Rauchwarnmelder in Neubauten höchstwahrscheinlich noch in diesem Jahr verpflichtend werden.
In welchen Bundesländern gibt es die Regelung bereits?
Eine Rauchmelderpflicht gilt bereits in Rheinland-Pfalz, Hamburg, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen, Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Niedersachsen will sie noch in diesem Jahr einführen.
Welche Bauten sind von der Regelung betroffen?
Generell soll die Regelung für jegliche Art von Wohnraum gelten, also Häuser und Wohnungen. Bei Neubauten soll eine Einbaupflicht bestehen, in allen anderen Objekten soll es Übergangsfristen geben. Denkbar sind laut Bauministerium drei Jahre.
Wer muss sich um Installation und Wartung kümmern?
Einfache Antwort: der Nutzer. Das bedeutet: Bei Eigentumswohnungen und -häusern ist der Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Bei Mietobjekten ist der Mieter in der Pflicht.
Wieviele Melder sind pro Wohnobjekt erforderlich?
Genaue Vorgaben gibt es in den Planungen für die Gesetzesvorlage momentan noch nicht. Bei den Empfehlungen, die die Landesregierung regelmäßig mittels Broschüren ausspricht, ist allerdings ein sogenannter Mindestschutz vorgesehen, der Flure und Schlafzimmer umfasst. Dieser Mindestschutz könnte auch in die Rauchmelderpflicht miteinfließen, so das Bauministerium. In Schlafzimmern ist erhöhte Vorsicht notwendig, weil man Feuer oder Rauchentwicklung oft erst zu spät bemerkt. In Küchen wiederum soll es keine Rauchmelderpflicht geben, obwohl dort erhöhte Brandrisiken bestehen. Dadurch will man vermeiden, dass der Rauchmelder bei jedem Pfannensteak direkt Alarm schlägt. Um aber genügend Schutz zu garantieren, soll die Rauchmelderpflicht auch für Flure gelten, die in Wohnungen das Verbindungsstück sind.
Wie soll der Einbau überprüft werden und welche Sanktionen sind vorgesehen?
Die Frage nach der Überprüfung stellt sich laut Bauministerium nicht. "Es geht weniger darum, dass man bürokratische Regelungen entwirft, als dass die Bevölkerung für das Problem sensibilisiert wird", sagt Miriam Grotjahn, Sprecherin beim Bauministerium. Wichtig sei, dass Rauchmelder fest im Wohnraum verankert sind. Ob es Sanktionen wie beispielsweise Geldstrafen geben soll, ist momentan noch offen.
Welche Rauchmelder müssen installiert und was muss bei der Wartung beachtet werden?
Auch hier gibt die Landesregierung bereits Empfehlungen aus. Es sollen nur Geräte mit einer CE-Kennzeichnung gekauft werden. Die CE-Kennzeichnung gibt zu erkennen, dass ein Produkt geltenden EU-Anforderungen entspricht. Diese Mindesterfordernis könnte sich auch im Gesetz wiederfinden, so das Bauministerium. Dazu kommen Wartungstipps: Die Bedienungsanleitung sollte einmal gründlich durchgelesen werden, die Batterien sollten möglichst langlebig sein, das Gerät muss regelmäßig entstaubt werden.
Zahlt meine Versicherung jetzt nicht, wenn ich keinen Rauchmelder installiert habe?
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wirkt sich eine Rauchmelderpflicht nicht auf die Leistungspflicht der Versicherer im Schadensfall aus. "Ein Rauchmelder soll nicht vor Sachschäden schützen, sondern Menschenleben retten. Ob ein Rauchmelder installiert ist, sagt nichts über die Ursache eines Brandes aus", sagt Katrin Rüter de Escobar, beim GDV Sprecherin für Schadens- und Unfallversicherungen. Auch bei Lebens- oder Unfallversicherungen sieht sie keine Leistungseinschränkung: "Keinen Rauchmelder zu haben begründet nicht den Einwand der groben Fahrlässigkeit." Sie könne nicht ausschließen, dass manche Versicherer die Rauchmelderpflicht als Bedingung in ihren Vertrag setzen, aber grundsätzlich sei sie kein Grund, die Zahlung zurückzuhalten oder einzuschränken.
Stand: 13.07.2012, 10.48 Uhr
Kommentare zum Thema (56)
letzter Kommentar: 17.07.2012, 03:32 Uhr
- Zorro schrieb am 17.07.2012, 03:32 Uhr:
- Ich äußere mich nicht mehr zu technischen Dingen. Dies überlasse ich den Experten, für deren Ratschläge ich mich bedanke. Ich blamiere mich nur, weil ich dummes Zeug schreibe.
- So wenig Staat wie möglich schrieb am 15.07.2012, 07:19 Uhr:
- @Sedance, Sie haben das Thema Rauchmelder sehr stringent bearbeitet und anschaulich dargestellt - vielen Dank für Ihre Bemühungen. In meinem Kommentar um 11.14 Uhr habe ich geschrieben: Gegen die Rauchmelder an sich habe ich keine Einwände, obwohl ich fast 60 Jahre ohne gut ausgekommen bin. An Rot/Grünen missfällt mir das häufig festzustellende verbissen oberlehrerhafte Verhalten. Schwarz/Gelbe halte ich für realistischer und ideologiefrei.
- Sedance schrieb am 14.07.2012, 22:14 Uhr:
- @So wenig Staat wie möglich:Wer keine Argumente gegen Rauchmelder hat (und es gibt auch keine),der schweift gerne weiträumig vom Thema ab,wohl!!Übrigens gibt es die Rauchmelderpflicht schon in 9 Bundesländern.Auch in welchen in denen Schwarz/Gelb regiert. (z.b Hessen) @Steuerzahler: Rauchmelder haben nichts mit Eigenverantwortung zu tun.Jedenfalls dann nicht,wenn sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen.Bei einem Brandfall bleibt der Schaden nämlich nur selten auf ihren ''Eigenverantwortlichen Bereich'' beschränkt.Und zum Thema ''Unverletzbarkeit der Wohnung'':Was ist zum Beispiel mit dem Heizungsableser oder dem Schornsteinfeger? Ich habe vom meinem Vermieter einen Nachweis über den Einbau der Rauchmelder bekommen.Den könnte ich bei Bedarf vorlegen.Genauso wie die jährlichen Prüf und Wartungsberichte.Übrigens ohne das jemand die Wohnung betreten muß.(Funkrauchmelder)
- So wenig Staat wie möglich schrieb am 14.07.2012, 19:19 Uhr:
- @ Gerd Cerge sicherlich sind die Schulden immens, aber trotzdem würde ich jetzt gern mal Taten sehen. Aufzufangen sind z.B. ca. 50 Mio. für die letzte Neuwahl, die ca. 10 Mio. für nunmehr zusätzliche 57 Abgeordnete, das dadurch bedingte zusätzliche Personal nebst zusätzlichen Räumlichkeiten, die Kosten für den Umbau des Plenarsaals. Wären die Neuwahlen unterblieben und man hätte unter Umständen eine große Koalition gebildet, wären vielen vieles erspart geblieben. Ich bin froh, diese Regierung nicht gewählt zu haben.
- Gerd Cerge schrieb am 14.07.2012, 19:00 Uhr:
- Wir brauchen solche Gesetze um den dummen Bürgern auf die latenten Gefahren aufmerksam zu machen. Und Schulden abbauen? Diese immense Schuldenlast ist nicht mehr abzubauen, aber das verschweigt die Politik geflissentlich.
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