Patientenrechtegesetz im Bundestag : Mehr Unterstützung für Opfer von Ärztepfusch?
Für Patienten ist es oftmals schwer, einem Arzt oder einer Klinik Behandlungsfehler nachzuweisen. Mit dem geplanten Patientenrechtegesetz soll es unter anderem leichter werden, sich zu wehren. Am Freitag (28.09.2012) berät erstmals der Bundestag darüber. Es gibt reichlich Kritik.

-
Bild 1 vergrößern
+
Ein falscher Schnitt oder eine schlecht vernähte Wunde können schwere Folgen haben
Als Christian Odenbrett (39) aus Dülmen vor knapp fünf Jahren mit Verdacht auf Lungenentzündung ins Krankenhaus kam, fand er sich auf der Krebsstation wieder. "Die Ärzte dort vermuteten einen Lymphknotenkrebs." Bei den anschließenden Untersuchungen wurde ein Tumor ausgeschlossen, aber eine andere Diagnose erhielt der damals 34-Jährige nicht. Trotz Antibiotika baute er von Tag zu Tag ab, konnte nicht mehr richtig gehen und sprechen, hatte Wortfindungsstörungen. "Das Pflegepersonal hat überhaupt nicht reagiert, als es mir schlechter ging. Ich war mir selbst überlassen", sagt er. Ohne seine Mutter, die bei den Ärzten Druck machte, "hätte ich heute vielleicht eine Behinderung. Manchmal habe ich auch gedacht: 'Das war es jetzt'." Endlich, nach elf Tagen, wurde Christian Odenbrett in die Uni-Klinik Münster verlegt. Dort bekam er die richtige Diagnose: Meningitis (Hirnhautentzündung).
Genaue Zahlen zu Behandlungsfehlern gibt es nicht
Tausende Patienten werden jedes Jahr nicht richtig behandelt, manchmal mit fatalen Folgen. Es kursieren unterschiedliche Zahlen, weil Ärztefehler nirgends zentral erfasst werden. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit etwa geht davon aus, dass es jedes Jahr in deutschen Kliniken rund 17.500 Todesfälle infolge falscher Behandlung gibt. Nach Angaben der Bundesärztekammer haben ihre Gutachter im vergangenen Jahr rund 11.000 Beschwerden über fehlerhafte Behandlung oder schlechte Risiko-Aufklärung registriert. In rund 1.900 Fällen konnten die Patienten Ansprüche auf Entschädigung geltend machen, 99 Menschen starben infolge der falschen medizinischen Behandlung. Und nach Angaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen gingen im vergangenen Jahr knapp 12.700 Beschwerden wegen angeblicher Ärztefehler ein. Rund jede dritte davon wurde anerkannt.
Viele scheuen vor Rechtsstreit zurück
Viele Patienten oder deren Hinterbliebene erfahren aber gar nicht erst, dass etwas schiefgelaufen ist, und beschweren sich daher nicht. Und wenn sie es doch erfahren, scheuen sie davor zurück, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Denn ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Prozess teuer werden.
Krankenkassen sollen Patienten unterstützen

-
Bild 2 vergrößern
+
Patienten sind oft hilflos
Mit dem geplanten Patientenrechtegesetz sollen sich Geschädigte besser wehren können. Nach den Beratungen im Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich 2013 in Kraft treten. Doch Kritiker betrachten die Gesetzesvorlage als Mogelpackung. Bereits bestehende, unterschiedliche Gesetze, Vorschriften und Urteile würden zwar nun gebündelt. Das sei positiv, aber insgesamt kein großer Fortschritt. So ist vorgesehen, dass Patienten, die Ärztepfusch vermuten, von ihren gesetzlichen Krankenkassen bei Schadenersatzansprüchen unterstützt werden. Über ihre Kasse sollen sie kostenlos Gutachten einholen können, um festzustellen, ob ein so genannter Kunstfehler vorliegt oder nicht. Doch diese Unterstützung bieten manche Kassen bereits heute als kostenlose Kann-Leistung an. "Da es jedoch verpflichtend wird, ist das eine Besserung. Davon profitieren alle Patienten", meint Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen in Essen.
Erleichtert wird außerdem die Herausgabe der eigenen Krankenakte durch den behandelnden Arzt. "Die Möglichkeit hat man zwar schon heute, aber nicht jeder weiß davon", sagt Gregor Bornes, Berater bei der Unabhängigen Patientenberatung in Köln. "Bisher steht das Recht verklausuliert im Bürgerlichen Gesetzbuch. Künftig wird das Einsichtsrecht ausdrücklich formuliert, so dass man sich konkret darauf berufen kann."
Lauterbach: Problem mit manipulierten Akten nicht gelöst
Ob künftig mehr geschädigte Menschen es wagen, Beschwerden wegen vermuteter Behandlungsfehler vorzubringen, bleibt abzuwarten. Denn die Beweislast trägt in den meisten Fällen nach wie vor der Patient. Er muss nachweisen, dass eine falsche Behandlung seinen Schaden verursacht hat. Was häufig schwer möglich ist, da die Patientenakten allein von Ärzten erstellt werden. Damit haben sie auch die Möglichkeit, die Dokumente unter Umständen zu schönen oder unvollständig zu lassen, meinen Kritiker. Dieses Problem löse das geplante Gesetz nicht, kritisiert etwa der SPD-Politiker Karl Lauterbach. "Im Gesetz gibt es weder höhere Strafen, noch gibt es höhere Dokumentationspflichten, noch gibt es Alternativen für den Patienten, zu seinem Recht zu kommen, wenn die Unterlagen unvollständig oder manipuliert sind."
Ärzte müssen nur bei "groben" Fehlern Unschuld nachweisen
Nur bei "groben" Behandlungsfehlern, die ohnehin offensichtlich sind, wie der Einbau eines fehlerhaften Kniegelenkes, muss der Arzt laut Gesetzentwurf seine Unschuld nachweisen. "Eine schon heute gängige Rechtssprechung", bemängelt Frank Lepold, Leiter der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Patientenschutzbundes in Dormagen. "Wir hätten uns eine generelle Beweislastumkehr gewünscht: Ärzte sollten beweisen, dass sie keinen Fehler gemacht haben, der zum erlittenen Schaden beim Patienten geführt hat."
Lepold: Einmaliges Urteil sollte reichen

-
Bild 3 vergrößern
+
Behandlungsfehler bei der OP? Da dauern Prozesse manchmal Jahre
Für Lepold wäre es auch eine Entlastung für die Patienten gewesen, wenn endlich Schluss wäre mit Mammutprozessen von fünf, sechs Jahren, die sich von Instanz zu Instanz ziehen. "Ein einmaliges gerichtliches Urteil sollte reichen, um festzulegen, ob ein medizinischer Behandlungsfehler vorliegt oder nicht." Und ähnlich wie in Österreich wünscht er sich einen Entschädigungsfonds für Opfer von Behandlungsfehlern. Die Einrichtung eines Härtefall-Fonds als schnelle Hilfe für Geschädigte hatten auch die Grünen sowie Politiker von SPD und CSU ins Gespräch gebracht. Doch sie scheiterte am Willen von Bundesgesundheits- und -justizministerium.
Hirnhautentzündung wegen Personalmangels nicht erkannt
Bei Christian Odenbrett hat es zwei Jahre gedauert, bis er entschädigt wurde. Im Zuge einer außergerichtlichen Einigung hat er 800 Euro erhalten. Im Gutachten über seinen Fall hieß es, seine Hirnhautentzündung sei im Krankenhaus aufgrund des Personalmangels nicht frühzeitig erkannt worden. Erst ein halbes Jahr nach seinem Aufenthalt dort konnte er wieder arbeiten gehen. Er hat sich wieder voll erholt und ist froh darüber: "Ich hatte noch Glück."
Stand: 28.09.2012, 06.00 Uhr
- Audio: "Verbesserungen sind marginal" - WDR 2 Gespräch mit Medizin-Journalist Werner Bartens zum neuen Patientenrechte-Gesetz [WDR 2] Werner Bartens/ Katrin Schmick, WDR 2 Morgenmagazin
- Kabinett billigt Patientenrechtegesetz [tagesschau.de]
- Audio: WDR 2 Klartext zum Patientenrechtegesetz (23.05.2012) Kerstin Steinbrecher, WDR 2 Der Tag
-
Die meisten Fehler gibt es bei Gelenk-OPs
Statistik der Bundesärztekammer [tagesschau.de] - Audios und Videos zum Thema Behandlungsfehler [Mediathek]
Kommentare zum Thema (8)
letzter Kommentar: 29.09.2012, 21:51 Uhr
- der Eulenspiegel schrieb am 29.09.2012, 21:51 Uhr:
- Was ich damit sagen will ist doch klar. Natürlich muß die Beweislast umgekehrt werden. Und es muß sichergestellt werden das Patienten die durch Ärztefehler zu Schaden gekommen sind dem endsprechende Hilfen und Endschädigungen bekommen. Das ist gar nicht gegen die Ärzte gerichtet weil Fehler passieren überall. Es sollte eigentlich so sein das der Arzt sich endlastet fühlen sollte wenn er weiß das bei einem Fehler von seiner Seite der Patient optimal versorgt und endschädigt wird.
- der Eulenspiegel schrieb am 29.09.2012, 18:41 Uhr:
- Wo kommen wir denn da hin wenn jeder Handwerksmeister beweisen müsste das er Fachgerecht gearbeitet hat. Der Kunde soll gefälligst nachweisen das er gefuscht hat wenn er was will.
- heinzb aus nrw schrieb am 28.09.2012, 21:18 Uhr:
- Das ist wie bei den Kriminellen, die untersuchen selber ihre Tatorte und sichern die dortigen Spuren, erstellen die Protokolle und suchen die Schuldigen. Das reicht den Gerichten dann in Bezug auf die Beweismittel, um den Fall abzuurteilen. Wir brauchen hier Beweisumkehr und Entschädigungen wie in den USA und Prozesse in einer Instanz, aber hier gehts über Gutachten und Gegengutachten und Arbeitsbeschaffung für Anwalt und Gericht und produzierte Kosten und darum, das Opfer hinzuhalten, bis es entnervt aufgibt.
- Elena - 1984 schrieb am 28.09.2012, 12:57 Uhr:
- "...Mehr Unterstützung bei Ärztepfusch? ..." Ich glaube nicht das die Ärzte da Unterstützung brauchen. Das kriegen die ganz gut alleine hin ;-)
- Herr Lauterbach irrt: schrieb am 28.09.2012, 11:06 Uhr:
- Die Dokumentationspflicht wird im Gesetz verankert. UND: Sie erhält durch die Formulierung "Unmittelbar" nach der Behandlung die unumstößliche Aufforderung an Ärzte, auch bei Vorliegen eines Notfalls bei dem nächsten Patienten ERST die Dokumentation abzuschließen UND DANN den Notfallpatienten zu behandeln. Herr Bahr wurde auf diesen Fehler aufmerksam gemacht mit der Bitte einer Stellungnahme. Da diese nicht erfolgte, will er also genau diese Handlungsreihenfolge.
Seite teilen
Über Soziale Medien