Ladenöffnungszeiten werden geändert: Samstags ist früher Schluss
Samstags ist um 22 Uhr Schluss, sonntags darf nicht mehr so häufig geöffnet werden - die Ladenöffnungszeiten in NRW sollen wieder eingeschränkt werden. Das Kabinett hat am Dienstag (23.10.2012) den Entwurf einer Novelle des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen.
Unter der Woche bleibt alles wie gehabt: Von Montag bis Freitag können Geschäfte theoretisch 24 Stunden am Tag geöffnet sein. Am Samstag wird es dafür zwei Stunden weniger Zeit zum Einkaufen geben: "Zwischen 22 und 24 Uhr kann dann künftig nicht mehr eingekauft werden", erklärte der zuständige Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) am Dienstag (23.10.2012) den beschlossenen Entwurf zur Änderung der Ladenöffnungszeiten. Diese neue Einschränkung am Samstag soll als Vorbereitung auf die Sonntagsruhe dienen.
"Das Wochenende wird wieder stärker geschützt"
Auch für den Sonntag gibt es eine Neuregelung: In Zukunft soll die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Jahr auf maximal 13 pro Kommune begrenzt werden, davon einer im Advent. "Das Wochenende wird wieder stärker geschützt, besonders die Auswüchse bei der Sonntagsöffnung gehören bald der Vergangenheit an", so Duin. Es bleibt bei der Regelung, dass jedes einzelne Geschäft nur an vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen darf.
Hinzu kommt, dass die Geschäfte begründen müssen, warum sie an Sonn- und Feiertagen öffnen wollen. Als Anlass gilt zum Beispiel ein Geschäftsjubiläum, das Stadtfest oder ein Markt. An vier Samstagen im Jahr können Einzelhändler zudem bis Mitternacht öffnen. Ein solches "Late Night-Shopping" muss aber bei der Kommune angemeldet werden.
Brötchen und Blumen gibt es am ersten Feiertag
Auch für die Feiertage gilt eine neue Regelung: "Die Brötchen und die Blumen wird man an doppelten Feiertagen, also an Weihnachten oder Ostern, am ersten der beiden Feiertage und nicht mehr am zweiten kaufen können", erklärt Duin die neue Einigung.
Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte die Ladenöffnungszeiten 2006 liberalisiert. Unter anderem dürfen Geschäfte seitdem werktags rund um die Uhr öffnen. Rot-Grün hatte angekündigt, die Ladenöffnungszeiten einschränken zu wollen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und soll noch 2012 in den Landtag eingebracht werden. Voraussichtlich im Frühsommer 2013 soll das Gesetz in Kraft treten.
Scharfe Kritik kam am Dienstagabend (23.10.2012) von der FDP. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Dietmar Brockes, sagte: "Die Landesregierung plant, an einigen Stellen das Rad zurückzudrehen - im Ergebnis führt das zu mehr Regulierung und weniger unternehmerischer Eigenverantwortung."
Stichworte
- Das Ladenschlussgesetz
-
Das aktuelle Ladenöffnungsgesetz (LÖG) in Nordhrein-Westfalen wurde im November 2006 beschlossen. Danach gibt es für die Öffnungszeiten von Geschäften und Läden zwei einfache Grundsätze: Von Montag bis einschließlich Samstag dürfen Geschäfte rund um die Uhr von 0 bis 24 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen bleiben sie ganztägig geschlossen.
Von diesen Grundsätzen gibt es Ausnahmen. So dürfen bestimmte Waren auch sonn- und feiertags verkauft werden. Dies betrifft zum Beispiel Verkaufsstellen deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht. Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Dies gilt jedoch nicht am 1. Weihnachtstag, Ostersonntag und Pfingstsonntag.
Verkaufsstellen in bestimmten Kur-, Ausflugs-, Wallfahrts- und Erholungsorten dürfen jährlich an maximal 40 Sonn- oder Feiertagen bis zu acht Stunden solche Waren verkaufen, die zum speziellen Angebot dieser Orte gehören. Ferner dürfen auch Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden.
Die Städte und Gemeinden in NRW haben zudem die Möglichkeit an höchstens vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr eine Ladenöffnung für Geschäfte in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich zuzulassen – sogenannte verkaufsoffene Sonntage. Der Verkauf ist an diesen Tagen auf maximal fünf Stunden beschränkt, um den Sonn- und Feiertagsschutz sicherzustellen. Keine verkaufsoffenen Sonntage sind an drei Adventssonntagen, dem 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie den sogenannten stillen Feiertagen (Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag, Volkstrauertag) möglich.
Stand: 23.10.2012, 18.04 Uhr
Kommentare zum Thema (91)
letzter Kommentar: 27.10.2012, 01:09 Uhr
- Schmalone schrieb am 27.10.2012, 01:09 Uhr:
- Entschuldigung, aber in was für einer Paranoiden welt leben denn manche Kommentatoren ? Die Welt wird nicht wegen 2 Stunden früherer Ladenschliessung untergehen. Wenn es doch im Nachbarland so gut ist warum bleibt ihr dann nicht da ? Ich weiss von einer Freundin, dass die Geschäfte in Holland schon früher schliessen als in Deutschland. Hat also die hälfte der Belegschaft hier also wieder nur gefährliches Halbwissen vorzuweisen und genau das ist das Problem. Jeder muss hier anscheinend so lange arbeiten etc. Schon mal etwas von Arbeitszeitgesetz gehört ? Wenn ihr euch ausbeuten lasst dann ist das euer Pech und nicht das des Verkaufspersonals ! Und zum Thema einmischung des Staates: Wenn dieser nicht wäre dann würde es weitaus chaotischer ablaufen in NRW und dann prost Mahlzeit. Das Geheule wäre wieder riesig. Die Menschen haben sich Bedürfnisse einreden lassen die sie vor Jahre noch nicht hatten. Selbst Schuld wenn die Geselschaft sich elbst abschafft. Mfg Schmalone
- locker bleiben schrieb am 25.10.2012, 09:58 Uhr:
- "Leute" es geht nur um Öffnungszeiten, nicht um "soziale Verwerfungen" usw! - cool bleiben. Eine Bitte noch an die Rentner nicht zur RushHour die Kassen verstopfen, danke. Die sogenannten Aushilfen (Schüler(innen), Studenten, Mutti bis Omi ... mit Zeit) freuen sich auf das Zubrot. Vor 24Uhr ist zudem in den Disko's nix los. Davor gehts noch zum Friseur. Die neue Regelung ist "sehr" transparent, wann darf ich noch mal was? Dank' an die Gewerkschaft des Handels
- Mitleser schrieb am 25.10.2012, 09:49 Uhr:
- Das ist sehr vernünftig. Man denke nur an die Verkäufer(innen) die bis Mitternacht hinter der Theke stehen müssen ... bis 20 Uhr wäre besser gewesen! Das Wochenende zum Wochenende machen ist wichtig. Gut gemacht !!
- sozialer Speckgürtel schrieb am 25.10.2012, 09:37 Uhr:
- Die Arbeitswelt hat sich gewandelt und geteilt in diejenigen mit hohen Einkommen und sehr viel frei zu disponierender Zeit wie z.B. Lehrer/innen die 3x pro Jahr in Urlaub fliegen und keine Wochenenden und Abende (Ausnahmen immer begrenzt zu sehen) per Schichtdienst ihre Gesundheit ruinieren, und in diejenige die bei geringem Einkommen allzeit zu Diensten ihre Schichten leisten. In den letzten 30 Jahren haben sich nicht nur Immobilien- und Börsenblasen gebildet sondern davor und parallel die Einkommensblasen der "aufgepumpten" Dienstleistungsgesellschaft, die nichts (an Mehrwert) produziert, dieses schöne Leben aber jährlich besser vergütet und verbracht haben möchte. Diese sozialen Verwerfungen der Einkommensschere gehen schon durch ÖD mit überversorgten Bürobeamten(nein nicht Polizei u.Feuerwehr gemeint) und den angestellten Dienstboten aus der GKV und Rentenkasse. Das ist kein Problem der Superreichen mehr sondern des Speckgürtels in dem sich Teile von DGB und DBB eingenistet haben.
- *kopfschüttel* schrieb am 25.10.2012, 09:11 Uhr:
- Adrenalin schrieb am 24.10.2012, 17:35 Uhr: "... Meistens sind es Leute die um 17 Uhr Feierabend haben, Freitags um 16 Uhr den Stift fallen lassen und dann Wochenende haben. Deren Faulheit dann noch mit Spätöffnung unterstützt wird ..." Die "Logik" muss jetzt mal einer verstehen: Für Sie wäre die Welt also in Ordnung, wenn die Fleißigen, die länger arbeiten als 17:00 bzw. 16:00 Uhr mit einem Ladenschluss wie früher (18:30 Uhr) behindert werden?
Alle Kommentare zu "Ladenöffnungszeiten werden geändert:Samstags ist früher Schluss" anzeigen
Seite teilen
Über Soziale Medien