Gutachten zum Recht auf U3-Plätze Bund und Länder sollen Schadenersatz leisten

Ab August haben Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wer zahlt den Eltern ihren Schaden, wenn es dennoch keinen Platz gibt und sie eine teurere private Betreuung buchen müssen? Oder gar keinen Job annehmen können? Die Kommunen wollen Bund und Länder in die Pflicht nehmen.


Kinder fahren in einer Kita auf Kinderautos
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Reichen die Betreuungsplätze für Kinder unter drei?

Sind es 27.000? Oder gar 90.000? Die Zahlen, wie viele U3-Kitaplätze aktuell in NRW fehlen, variieren. Genauso wie die Schätzungen, wie viele Kinder unter drei Jahren am 1. August trotz Rechtsanspruch keinen Kitaplatz haben werden. Das gesetzlich formulierte Ziel bedeutet, jedem Kind, dessen Eltern eine Betreuung wollen, einen Platz zur Verfügung zu stellen. Dass dies nicht erreicht werden wird, scheint allerdings jetzt schon festzustehen. Während das NRW-Familienministerium damit rechnet, dass 33 Prozent der Kinder in Kitas angemeldet werden, gehen die Kommunen davon aus, dass gerade in Ballungsräumen weit mehr Eltern einen U3-Betreuungsplatz wollen. "Keiner hat damit gerechnet, dass sich die Gesellschaft so schnell verändert", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, am Dienstag (15.01.2013). Die Arbeitgeber liefen "heute jungen Frauen regelrecht hinterher", und dies habe Folgen für die Kitaplätze: Der Bedarf sei enorm gewachsen. Eine Sicht, die Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Städtetages, teilt: "Es wird Lücken geben, und es wird Klagen geben", sagte er.


Drei Kleinkinder vor dem zu Bett gehen.
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Zwei Rechtsgutachten, die vom Städtetag sowie vom Städte- und Gemeindebund am Dienstag vorgestellt wurden, machen klar: Die Kommunen müssen sich auf zahlreiche Klagen von Eltern einrichten, die Schadenersatz fordern. Zum einen können die Eltern laut den Gutachten höhere Kosten geltend machen, wenn ihr Kind in einer privaten statt einer städtischen Kita untergebracht wird. Auch könnten Verdienstausfälle geltend gemacht werden, wenn die Eltern nachweisen können, dass sie einen Job nicht antreten konnten, weil sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen haben.

NRW-Familienministerium rechnet nicht mit Klagewelle

Diese Kosten wollen die Kommunen nicht alleine tragen. Auch die Länder und der Bund müssten sich beteiligen, forderten die Kommunalverbände in einer gemeinsamen Erklärung. Diese seien Urheber des Rechtsanspruchs und trügen somit eine politische Mitverantwortung, solange der Anspruch nicht voll erfüllt sei, sagte Städtetag-Geschäftsführer Articus. Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund warnte "vor einem Schwarzen-Peter-Spiel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Das nützt weder den Eltern, noch den Kommunen und trägt auch nicht zu einer besseren Betreuung bei." Die Reaktion in Bund und Ländern auf die Forderung war verhalten. Eine Sprecherin des NRW-Familienministeriums sagte gegenüber WDR.de, man rechne nicht mit einer Klagewelle: "Es kann aber sein, dass es in der ein oder anderen Stadt zu der ein oder anderen Klage kommt." Beim Bundesfamilienministerium hieß es, man werde die Gutachten juristisch prüfen.

Vor der Klage kommt der Kompromiss

Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz müssten allerdings auch zu Kompromissen bereit sein, hieß es weiter in dem Gutachten. So könnten sie nicht auf einem Kita-Platz bestehen, sondern müssten auch die Betreuung durch eine Tagesmutter akzeptieren. Auch seien gewisse weitere Wege zur Kita zumutbar. Die Eltern seien in der Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten und müssten sich bemühen, "insbesondere auch im Angehörigenkreis" eine Betreuungsmöglichkeit zu finden. Zudem müsse der Bedarf nach einem Betreuungsplatz mindestens drei Monate vorher angemeldet werden.


Stand: 15.01.2013, 18.32 Uhr


Kommentare zum Thema (21)

letzter Kommentar: 17.01.2013, 09:58 Uhr

Anonym schrieb am 17.01.2013, 09:58 Uhr:
Funny Farm, es tut mir aufrichtig leid, aber ich kann ihre Gedanken nur übelst gelaunt nachlesen. Der Begriff Brutanstalten ist ähnlich dämlich wie der Begriff Abkindern. Diese Begriffe sind vermutlich ähnlichen Ursprungs. Mehr Ur als Sprung. Zum Sprung gehört ein Mindestmaß an Energie. Dass es bei der Einwohnerzahl Nordrheinwestfalens unübersehbar viele Kinder geben muss, hätte schon längst jemand merken können. Wenn alle Mütter die Arbeit verlassen, um ihre Kinder zu päppeln, werden wir als Gesellschaft langsam aber sicher verarmen.
KiTas die Zukunft schrieb am 17.01.2013, 09:10 Uhr:
Man sieht, dass genau die SPD-Grünen-Bundesländer in die Bredouille geraten sind, ihren Sparkassen-und Eigenbetriebsdirektoren Gehälter auszuschreiben, die nun bei den KiTas fehlen. Dank Herrn Steinbrücks, der wirklich ehrlicher daherkommt als seine Partei dahinter(zusammen mit Frau Kraft) wissen wir was Sparkassen-und Eigenbetribvorstände nun "verdienen" auf Stellen, die sonst von Fachakademikern u.-kräften der A16 Klasse voll und ganz bedient werden könnten? Das Geld des parteilichen Eigenversorgungswerkes in den Kommunen fehlt offensichtlich in den Kassen für Einrichtung von KiTas. Wirtschaftlich nennt man das Fehlallokation wenn Geld in die Vergangeneheit(Versorgungsrenten durch Pöstchen) statt in Zukunft mit Kindern investiert. Die SPD-Grünen können sich ihren Sermon von Steuererhöhungen für Bildung sparen, denn es bildet sich damit nur Pöstchen und Bürokratieblase?
Funny Farm schrieb am 17.01.2013, 06:42 Uhr:
Dass es überhaupt so ein Gesetz gibt, ist schon an Dummheit nicht zu überbieten. Schon gar nicht die zeitliche Umsetzung in Zeiten knapper Kassen. Wie viel Zucker wollen wir irgendwelchen Möchtegern-Eltern eigentlich noch hinten reinblasen. Wie sagte noch W. Busch: Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr. Wer sich nicht mal in den ersten 3 Jahren um den Nachwuchs kümmern will oder kann, sollte keine Kinder in die Welt setzen. Ansonsten können wir gleich zu staatlichen Brutanstalten übergehen.
Max Quetschkartoffel schrieb am 16.01.2013, 18:56 Uhr:
Hier sind auch nicht ganz durchdachte Kommentare abgegeben worden. Würden diese ernst genommen und weiterverfolgt, stünden wir geduldgeneigten Leser vor der unhaltbaren Situation, die von uns allen verlangte, dass wir Eltern gefälligst zu leben haben, bis unsere eigenen Kinder unter der Erde sind, denn wir sind ja verantwortlich für unsere Kinder. Also sterben darf niemand. Nicht nur wir Eltern nicht. Auch unsere Großeltern, usw.; das wäre eigentlich die gerechte Strafe für jeden Unfug, den mitleidlose Kinder außerhalb unserer umfassenden Gesellschaft verzapfen wollen. Vielleicht hätten wir dann all die Millionen Toten Kinder nicht, die auf Schlachtfeldern krepieren mussten. Das waren ja zum Großtel auch noch halbe Kinder. Die wurden wunschgemaß an Busen der trauten, um sie unendlich besorgten Familien gedrückt - oder sollte ich besser schreiben, angequetscht? :-)
Egoismus siegt! schrieb am 16.01.2013, 16:36 Uhr:
Wer Kinder bekommt und nicht nur zur Zeugung fähig ist, hat auch Verantwortung! Nur wer trägt heute noch Verantwortung? Unsere Politiker machen es uns ja vor!

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