Kommentar zur Flucht aus offenem Vollzug: Wieso hat der Justizminister geschwiegen?
Ende August hat WDR.de über die Jugendeinrichtung berichtet, aus der drei Jugendliche getürmt sind. Zum Zeitpunkt des Berichts waren die drei schon geflüchtet. Und das Ministerium wusste das auch. Warum hat es den Vorfall verschwiegen?

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Rainer Kellers
Der Vollzug in freien Formen ist ein Prestigeprojekt des NRW-Justizministers Thomas Kutschaty. Es war sein Prestigeprojekt, muss man sagen, denn am Freitag (28.09.2012) hat der Minister es ausgesetzt. Und zwar deshalb, weil das Entweichen der Hälfte von sechs Insassen nicht mehr zu verheimlichen war. Doch der Reihe nach.
Begonnen hat das Projekt Anfang August dieses Jahres. Am 19. August türmten die drei Insassen. Neun Tage später, am 28. August, informierte Kutschaty das Kabinett allgemein über das Modellprojekt in Dormagen. Ob er den Ministerkollegen da schon von der Flucht der Jugendlichen erzählt hat, ist unklar. Klar ist hingegen, dass er es gegenüber den Medien verheimlichte. Der WDR und einige Zeitungen berichteten nämlich Ende August über das Modellprojekt. Ich selbst habe lange mit dem Sprecher des Ministeriums telefoniert. Zur Sprache kamen dabei auch die Sicherheitsvorkehrungen und die Konsequenzen möglicher Entweichungen. Dass zu diesem Zeitpunkt immer noch zwei der drei Jugendlichen auf der Flucht waren, verschwieg der Sprecher.
Hat er damit die Öffentlichkeit getäuscht? Das Ministerium meint: Nein. Es schlage nicht bei jeder Entfernung aus dem offenen Vollzug Alarm, das sei politischer Konsens in NRW. Außerdem sei man ja nicht gefragt worden.
Hochgradig unverschämt
Das ist richtig, aber auch hochgradig unverschämt. Klar, explizit gefragt hat keiner der Journalisten. Aber man sollte eigentlich schon davon ausgehen können, dass ein Ministerium eine derart entscheidende Information nicht unter den Tisch fallen lässt. Jedenfalls nicht, wenn breit über das Thema berichtet wird.
Warum das Ministerium so handelte, ist klar: Der Vorfall ist mehr als peinlich. Da kündigt der Minister groß an, den Jugendstrafvollzug umstellen zu wollen. Er stellt ein Modellprojekt vor, das Vorbildfunktion haben soll. Und beinahe unmittelbar nach Beginn des Projekts hauen gleich drei von sechs Insassen ab. Davon sollte die Öffentlichkeit nicht erfahren.
Die CDU soll Schuld sein
Jetzt ist es trotzdem rausgekommen. Und Minister Kutschaty ist in Erklärungsnot. Dass er sein Projekt vorläufig beendet hat, soll nun die CDU Schuld sein, die sich gegen den Parteikonsens gestellt und den Minister kritisiert habe. Das ist, mit Verlaub, eine Ausrede. Kutschatys merkwürdiges Verständnis von Informationspolitik ist der Grund dafür, dass sein Vorzeigeprojekt nicht mehr zu halten war.
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Video:
Jugendstraftäter fliehen aus offenem Vollzug
(01:57 Min.)
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WDR aktuell vom 28.09.2012
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Jugendstraftäter fliehen aus offenem Vollzug
Stand: 28.09.2012, 15.44 Uhr
Kommentare zum Thema (39)
letzter Kommentar: 01.10.2012, 17:14 Uhr
- Hans schrieb am 01.10.2012, 17:14 Uhr:
- Zwangsarbeit für Häftlinge ist keine Schnade und durchaus sinnvoll. Es braucht eine Reform des Strafvollzugsgesetzes die den Schwerpunkt wieder auf Strafe legt. Weichgespülte Laberpädagogik und Threapie für Straftäter ist contraproduktiv. Ich denke die politischen Rahmenbedingungen änder sich unter Umständen schnell in die richtige Richtung und hoffe genau darauf. Immer mehr Menschen im Land finden die Kuscheljustiz, gerade für junge Straf und Gewalttäter unangebracht und wünschen sich eine deutlich härtere Gangart, besonders bei jungen Tätern. Es gibt viel zu tun, packen wir es an!
- Jens@ABO schrieb am 01.10.2012, 14:16 Uhr:
- Ich teile Ihre Meinung. nur als Ergänzung zu Ihrem Kommentar hier aber das nächste Zitat (diesmal aus dem Strafvollzugsgesetz das für ALLE Bundesländer gilt, somit auch für NRW): "§ 10 Offener und geschlossener Vollzug (1) Ein Gefangener soll mit seiner Zustimmung in einer Anstalt oder Abteilung des offenen Vollzuges untergebracht werden, wenn er den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügt und namentlich nicht zu befürchten ist, daß er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zu Straftaten mißbrauchen werde. (2) Im übrigen sind die Gefangenen im geschlossenen Vollzug unterzubringen. Ein Gefangener kann auch dann im geschlossenen Vollzug untergebracht oder dorthin zurückverlegt werden, wenn dies zu seiner Behandlung notwendig ist."
- @ABO schrieb am 01.10.2012, 11:12 Uhr:
- Bayr. StVollzG: Art. 12...die Gefangenen sind im geschlossenen Volzug unterzubringen. Hess. StVollzG: § 13: Die Gefangenen werden grundsätzlich im geschlossenen Vollzug untergebracht...usw. Nichts anderes wurde hier behauptet und von der Einstellung der meisten Gefangenen zu Resozialisierung und Teilnahme am straffreien Leben, scheinen SIE nicht die meiste Ahnung zu haben oder haben aus nicht nachvollziehbaren Gründen den Blick für die Realität verloren
- Anonym schrieb am 01.10.2012, 10:58 Uhr:
- Jugend darf nicht vor Strafe schützen!
- Heinrich schrieb am 01.10.2012, 10:28 Uhr:
- Ich denke auch das wir zu viel Geld für das Wohlergehen von Verbrechern ausgeben statt das Leid der Opfer damit zu lindern. Die Idee, durch harte Arbeit der Gefangenen die Kosten für deren Inhaftierung niedrig zu halten ist doch richtig gut. Das wäre dann wenigstens ein STRAFVOLLZUG der die Bezeichnung auch verdient. Strafttäter, besonders Wiederholungstäter sind der Abschaum unserer Gesellschaft, was wäre falsch daran sie auch als solchen behandeln. Nur dann kann Strafvollzug auch abschrecken.
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