Streit um Holocaust-Entschädigung "NS-Opfer leben oft von Grundsicherung"

Der Streit um die Hinterbliebenen-Rente für die Witwe eines KZ-Opfers hat die soziale Lage von Holocaust-Opfern ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Michael Teupen von der "Transferstelle zur Verbesserung der Beratung und Information für NS-Verfolgte" in Köln berät jedes Jahr rund 500 Betroffene. Der Opferberater beschreibt die Probleme der Überlebenden und mahnt mehr Sensibilität der Behörden an.


WDR.de: Der Rechtsstreit um die Hinterbliebenen-Rente für die Witwe eines KZ-Überlebenden ist am Dienstag (07.08.2012) vor dem Landgericht Düsseldorf mit einem Vergleich geendet. Die Bezirksregierung Düsseldorf will statt einer Rente an die Witwe Eva B. nun Beihilfen zahlen. Welche Konsequenzen hat der Vergleich für Überlebende der Nazi-Diktatur?

Michael Teupen: Direkt hat dies keine Konsequenzen, da es sich rein juristisch nur um einen Vergleich in einem Einzelfall handelt. Dennoch hoffe ich, dass dieser erfreuliche Vergleich eine Signalwirkung haben wird. Das teils sehr rigide und oft unverständliche Verhalten der Behörden gegenüber NS-Opfern sollte einem sensibleren und etwas großzügigeren Umgang mit den hochbetagten Überlebenden und ihren Angehörigen weichen.

WDR.de: Wie viele Holocaust-Opfer leben in Nordrhein-Westfalen?

Teupen: Offizielle Zahlen gibt es nicht, da die Behörden aus Datenschutzgründen dazu keine Angaben machen. Grobe Schätzungen gehen von etwa 100.000 NS-Überlebenden in der Bundesrepublik und somit knapp 25.000 Menschen in NRW aus. Allein in Köln leben rund 800 Überlebende.

WDR.de: Was ist die Aufgabe Ihrer Transferstelle?

Teupen: Wir helfen als einzige Opferberatungsstelle in der Bundesrepublik allen Opfergruppen, also neben Juden, Sinti und Roma etwa auch von den Nazis als "Asoziale" diffamierten Menschen oder "Zeugen Jehovas", die aus religiösen Gründen im Dritten Reich den Militärdienst verweigert hatten und deshalb verfolgt wurden. Seit Bestehen der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Transferstelle vor rund 20 Jahren haben wir tausende Menschen etwa in Fragen des Bundesentschädigungsgesetzes beraten, bei Behördengängen geholfen oder Hilfe vermitteln können.

WDR.de: Wie ist die soziale Lage von Holocaust-Überlebenden heute?

Teupen: Oftmals sehr bescheiden. Entgegen dem landläufigen Klischee, wonach die überlebenden Juden reich sind und zumeist in Israel leben, müssen zahlreiche Überlebende in der Bundesrepublik mit kleinen Renten oder Grundsicherung auskommen. Das gilt auch für hinterbliebene Ehepartner. Obwohl die meisten Nazi-Opfer nach dem Zweiten Weltkrieg versuchten, ein neues Leben aufzubauen, konnten sie teilweise nicht voll arbeiten. Deshalb sind die Rentenansprüche und Witwenrenten entsprechend gering.

Michael Teupen
Michael Teupen

Michael Teupen ist Geschäftsführer der "Transferstelle zur Verbesserung der Beratung und Information für NS-Verfolgte" in Köln. Der 61-jährige Diplom-Sozialpädagoge leitet zudem den Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte.

WDR.de: Was sind die häufigsten Probleme?

Teupen: Ein Problem ist, dass die Sozialleistungen um die Entschädigungsleistungen gekürzt werden, was aber zum Beispiel mit Hinblick auf den Härtefonds des Landes NRW nicht statthaft ist, ebenso wenig wie bei Leistungen nach dem Ghetto-Renten-Gesetz. Der Härtefonds des Landes bewilligt in der Regel Einmal-Leistungen in Höhe von rund 3.600 Euro. Dass diese Leistungen nicht auf die Grundsicherung oder die Sozialhilfe anzurechnen sind, muss man auch immer wieder den Mitarbeitern der Sozialbehörden erklären.

WDR.de: Wie reagieren Betroffene, wenn ihnen das Geld gekürzt wird?

Teupen: Viele lassen es mit sich geschehen. Sie scheuen aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen eine Auseinandersetzung mit deutschen Behörden. Von Überlebenden hören wir auch verbitterte Aussagen wie "Die Ämter spielen auf Zeit, bis wir alle tot sind". Tatsächlich ist es oft so, dass es an Sensibilität im Umgang mit Überlebenden mangelt. Ich begrüße es daher, dass sich die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes im aktuellen Streitfall für einen Vergleich engagiert hat. Dieses Beispiel sollte Schule machen.

WDR.de: Was geschieht, wenn die Überlebenden zu alt und krank sind, um ihre Ansprüche geltend zu machen?

Teupen: Einige kämpfen unverdrossen für ihr Recht. Ich habe auch schon mal mit einem 100-jährigen NS-Überlebenden telefoniert. Mittlerweile ist es aber auch so, dass die Kinder und Enkelkinder der Opfer bei uns abklären, welche finanziellen Ansprüche bestehen, zum Beispiel wenn ein KZ-Überlebender in ein teures Pflegeheim kommt.

WDR.de: Wie oft werden Anträge auf Hilfs- oder Entschädigungszahlungen durch die Bewilligungsbehörden abgelehnt?

Teupen: Statistisch haben wir das nicht erfasst. Ich führe im Jahr etwa 500 telefonische Beratungsgespräche. Dazu kommt die persönliche Beratung in unseren Büroräumen. Die Behörden urteilen und bewerten nicht gleich. Nimmt man alle Rechtsgebiete und alle entscheidenden Behörden zusammen, kann man sagen, dass aktuell rund 50 Prozent der Anträge abgelehnt und etwa 50 Prozent bewilligt werden. Besonders schwer zu führen ist der Nachweis der Kausalität zwischen anerkanntem Verfolgungsleiden und der Todesursache des NS-Opfers im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes, wenn es zum Beispiel um Witwenrenten geht. Hier müssen häufig ärztliche Gutachten angefordert werden, die dann in ihrer Richtigkeit hinterfragt werden. Es wäre schon viel geholfen, wenn die Behörden eine grundsätzliche Anerkennung medizinischer Gutachten akzeptieren würden.

Das Interview führte Martin Teigeler

Fotos, Papiere und Briefe des verstorbenen KZ-Überlebenden Anton B. Video Witwe von KZ-Opfer soll Beihilfe erhalten (01:30 Min.) WDR aktuell vom 07.08.2012

Witwe von KZ-Opfer soll Beihilfe erhalten

Stichworte

Bundesentschädigungsgesetz

Das Bundesentschädigungsgesetz von 1956 regelte Zahlungen an Überlebende und Opfer-Angehörige der Nazi-Diktatur. Demnach sollte Entschädigung erhalten, wer aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt wurde und dadurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen oder in seinem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen erlitten hat. Zuständig für die Durchführung sind die Entschädigungsbehörden der Länder. Die letzte Frist, um Ansprüche geltend zu machen, lief schon Ende Dezember 1969 aus. Seitdem können aber noch Zusatzanträge bei einer gesundheitlichen Verschlechterung gestellt werden. Die durchschnittliche Rente liegt laut einem Bericht der "Jüdischen Allgemeinen" bei monatlich 500 Euro. Bis Ende der 90er Jahre wurden mit dem Bundesentschädigungsgesetz etwa 95 Millionen D-Mark ausgezahlt. Da das Gesetz nicht für Nazi-Opfer, die in Osteuropa leben, galt, erreichte die Jewish Claims Conference in den vergangenen Jahren in Verhandlungen mit der Bundesrepublik weitere Hilfszahlungen beispielsweise für arme und kranke Holocaust-Überlebende.

Ghetto-Renten

Durch das "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" aus dem Jahr 2002 können Personen, die unter deutscher Nazi-Besatzung in einem Ghetto gearbeitet haben, Beitragszeiten zur Rentenversicherung geltend machen. Voraussetzung ist, dass sie "aus eigenem Willensentschluss" und "gegen Entgelt" tätig waren. Dadurch sollte die Ghetto-Arbeit von der gesondert entschädigten Zwangsarbeit abgegrenzt werden. 70.000 Juden aus aller Welt hatten danach einen Antrag gestellt, davon 30.000 aus Israel und mehr als 10.000 aus den USA und Kanada. Die Ansprüche von monatlich meist 100 bis 300 Euro sollen rückwirkend ab Juli 1997 gelten, wenn bis Mitte 2003 ein Antrag gestellt wurde. Die meisten Anträge wurden zunächst abgelehnt. Es folgten Rechtsstreitigkeiten vor mehreren Gerichten. Im Februar 2012 entschied das Bundessozialgericht (BSG), dass in etwa 22.000 Fällen nur ein sehr begrenzter Anspruch besteht. Die Rentenversicherung sparte so bis zu 500 Millionen Euro an Rentenzahlungen.


Stand: 08.08.2012, 13.34 Uhr


Kommentare zum Thema (43)

letzter Kommentar: 13.08.2012, 19:36 Uhr

WDR.de schrieb am 13.08.2012, 19:36 Uhr:
Kommentar gesperrt. Bitte tragen Sie mit sachlichen Argumenten zur Diskussion bei.
RechtsDaumenLinks schrieb am 13.08.2012, 12:25 Uhr:
Typisch deutsch, die NPD verbieten wollen und den hinterbliebenen des Holocaust das Geld vorenthalten. Und dann, wie hier in einigen Kommentaren geschrieben, mit dem Finger auf die Siegermächte zeigen und sagen "Na die waren aber auch nicht besser". Klar waren die nicht besser, wäre ich auch nicht gewesen wenn die deutsche Wehrmacht über mich hinweggerollt wäre und auf Ihrem Weg ganz Europa in Brand gesteckt hat. Wäre uns nicht das Benzin ausgegangen womöglich die ganze Welt. Hier hat gefälligst gezahlt zu werden, wenn es sein muss noch hundert Jahre lang für jeden der Anspruch darauf hat ohne Verzögerungstaktik und blöde Ausreden. Und nicht vergessen, die Erbschuld tragen die Verlierer.
Anonymous schrieb am 13.08.2012, 09:39 Uhr:
Schade dass viele Beiträge, die manch Menschen nicht gefallen, immer brav gelöscht werden. Dachte hier herrsche Meinungsfreiheit?! Oder ist die Meinung nur frei äusserbar, wenn man auf dem Trip "Alle Deutschen sind ja Nazis" ist?? Ich sags gerne nochmal, obwohl ich davon ausgeh, dass die Meinung nicht erlaubt ist: Ich sehe keinen Grund an Nachkriegskinder irgendwelche Sonderzahlungen abseits der Normalität auszuhändigen. Ebenso wenig sehe ich mich als Kriegsverlierer bzw Nazi, da ich eine Generation bin, die mit dem Krieg überhaupt garnichts zu tun hatte. Ergo seh ich mich auch absolut nicht verantwortlich für das Leid anderer Menschen. @Zentralorgan: Die Schulden an andere Staaten sind bereits bezahlt. Ging vor einigen Monaten durch die Medien. Somit hat sich der Fall WW2 erledigt und wir haben nix mehr zu zahlen. Alle die jetzt als "Geschädigte" um Geld betteln, sind Nachkriegskinder, die selbst für ihren Unterhalt sorgen sollen. Müssen sie ja auch.
WDR.de schrieb am 13.08.2012, 10:06 Uhr:
Beitrag gesperrt. Bitte argumentieren Sie sachlich.
Das Zentralorgan schrieb am 11.08.2012, 18:19 Uhr:
@ Analytiker: Nach meiner Analyse geht dieses "Aufrechnen" aber nur, wenn es um Forderungen deutscher Opfer geht. Andersherum erfuellt es den Straftatbestand der "Verharmlosung". Die BRD ist eine GmbH, eine Firma KANN nicht der Nachfolger eines Staates sein (Auch wenn "der Vorstand" was anderes behauptet). Wir "haben zu bezahlen" aus dem einfachen Grund, weil wir den Krieg verloren haben.

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