Bezirksregierung Düsseldorf lenkt ein Witwe von KZ-Opfer soll Beihilfe erhalten

Im Streit um die Hinterbliebenen-Rente für die Witwe eines KZ-Überlebenden hat die Bezirksregierung Düsseldorf am Dienstag (07.08.2012) vor dem Landgericht Düsseldorf einen Vergleich vorgeschlagen: Statt einer Rente soll Eva B. nun Beihilfe erhalten. Der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma wertet das als Erfolg.

Fotos, Papiere und Briefe des verstorbenen KZ-Überlebenden Anton B. Video Witwe von KZ-Opfer soll Beihilfe erhalten (01:30 Min.) WDR aktuell vom 07.08.2012

Witwe von KZ-Opfer soll Beihilfe erhalten


Anne Lütkes (Grüne), Regierungspräsidentin Düsseldorf
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Anne Lütkes (Grüne)

"Die Parteien haben auf Anregung des Gerichts einen Vergleich geschlossen", sagte der Sprecher des Düsseldorfer Landgerichts, Richter Andreas Vitek, am Dienstagmittag zu WDR.de. Demnach soll die Witwe Eva B. rückwirkend von März 2009 an monatlich 600 Euro Beihilfe erhalten. Darüberhinaus will die Bezirksregierung Düsseldorf prüfen, ob die Kosten für die Krankenversorgung übernommen werden können. Die Witwe hat nun drei Wochen Zeit, den Vergleich zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. Die ursprünglich beantragte Hinterbliebenen-Rente würde 900 Euro betragen.

Präsentiert hat den Kompromissvorschlag die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne), die eigens zu diesem Zweck persönlich vor Gericht erschienen ist. Die studierte Juristin schlug den Vergleich gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Dienstag vor. Nach rund drei Jahren juristischer Auseinandersetzung und einem Offenen Brief des Zentralrats der Deutschen Sinti und Roma an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) Ende Juli 2012 war der öffentliche Druck offenbar zu groß geworden. Ihr Angebot hatte Lütke zuvor mit der NRW-Landesregierung abgestimmt. "Ich bin froh, dass wir in diesem Fall zu einer Einigung gefungen haben, die auch im Interesse der Landesregierung ist", sagte Lütke nach dem Verhandlungstermin.

Ärztliche Befunde nachträglich angezweifelt


Eva B., Witwe des KZ-Opfers Anton B.
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Hat geklagt: Witwe Eva B.

Eva B., die Witwe des im Februar 2009 verstorbenen Sinto Anton B., hatte gegen die Bezirksregierung Düsseldorf geklagt, weil diese ihren Antrag auf eine Hinterbliebenen-Rente abgelehnt hatte. Der Mann überlebte als einziges von elf Geschwistern das Konzentrationslager Auschwitz und bekam später sein Leben lang eine Opferrente. Die Behörde zweifelte nun aber nachträglich die ärztlichen Befunde aus den 1950er und 1960er Jahren an, wonach das Herzleiden von Anton B. auf die KZ-Internierung zurückzuführen war. Die Düsseldorfer Bezirksregierung behauptete in ihrem Ablehnungsgescheid vom August 2009, die 1957 erfolgte Anerkennung des Herzleidens als "verfolgungsbedingt" sei eine "Falschanerkenntnis" gewesen.

Sinti- und Roma-Verband ist zufrieden


Romani Rose, Bundesvorsitzender des Zentralrats der Deutschen Sinti und Roma
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Sieht Erfolg: Romani Rose

"Angesichts der zuvor vehement ablehnenden Haltung der Bezirksregierung Düsseldorf ist der von ihr gemachte Vergleichsvorschlag ein Erfolg für uns", sagte der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, am Dienstag zu WDR.de. "Nun muss sichergestellt werden, dass in Zukunft ein derartig skandalöser Umgang mit den Holocaust-Überlebenden von Seiten der Entschädigungsbehörden nicht mehr angestrebt wird." Der Gesetzgeber müsse jetzt eine Regelung finden, "damit Hinterbliebene von NS-Opfern nicht schlechter gestellt bleiben als Witwen von ehemaligen Wehrmachts- und SS-Angehörigen." Bei Letzteren gelte der sogenannte Vertrauensschutz für einmal getroffene medizinische Gutachten. Diese würden im Nachhinein nicht noch einmal überprüft - bei Holocaust-Opfern dagegen schon.

Diese "Ungleichbehandlung", so Rose, gehe zurück auf unterschiedliche Regelungen im Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das für NS-Opfer gelte, und im Bundesversorgungsgesetz (BVG), das für ehemalige Wehrmachts- und SS-Angehörige zuständig sei.

Lütkes will Debatte über Rechtslage

"Dieser aktuelle Fall zeigt, dass die Rechtslage derzeit in mancher Hinsicht nicht gerecht ist", bestätigte Regierungspräsidentin Lütkes die Kritik des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Nach der derzeit geltenden Rechtslage sei es "bedauerlicherweise" nicht möglich gewesen, Eva B. eine Hinterbliebenen-Rente zu gewähren. "Gerade aufgrund meiner Familiengeschichte fühle ich mich verpflichtet, im Rahmen der Möglichkeiten meines Amtes die bundesweite politische Debatte zu einer Reform des Gesetzes voranzubringen", so Lütkes, die am Dienstag in einer Pressemitteilung darauf hinwies, dass sie mütterlicherseits aus einer nach den NS-"Rasse"-Gesetzen verfolgten Familie stamme.

Lütkes kündigte an, auch weitere offene, streitige Fälle mit dem Ziel zu prüfen, vergleichsweise Lösungen zu finden: "Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich, die rechtlichen Möglichkeiten zugunsten der Hinterbliebenen auszuschöpfen." Wie viele andere Fälle nun noch überprüft werden, ließ Lütke offen.


Stand: 07.08.2012, 13.58 Uhr


Kommentare zum Thema (37)

letzter Kommentar: 08.08.2012, 19:42 Uhr

rudi schrieb am 08.08.2012, 19:42 Uhr:
Armes Deutschland. Was für eine überflüssige Diskusion. Juden gehöhrenzu den reichsten Menschen der Welt. Heute wird nur noch gejammert und wir ,die dummen Deutschen bücken uns nur noch , zahlen ,zahlen zahlen.... ICH WEISS WAS DAMALS PASSIERT IST .Ich leugne es nicht. Hört aber endlich auf mit dem Mist.
@Soester schrieb am 08.08.2012, 15:04 Uhr:
Falsch-bei erneuter Heirat bekommt die Witwe die Rente ihres verstorbenen Mannes nicht mehr und da sie offensichtlich keine eigene Rente hat geht der neue Ehemann bei ihrem Tod "leer"aus. Die Mindestehedauer gilt fuer alle-gesetzlich versicherte wie auch fuer Beamte.Bei Politikern koennte das ja anders sein....
Soester schrieb am 08.08.2012, 13:41 Uhr:
@Vorposter, dann könnte doch Witwe B. noch mal nen jungen Mann heiraten, ihre Rentenansprüche würden weitergegeben. Die Mindestehedauer bezieht sich allerdings nicht auf Beamte, insoweit ist längst nicht alles geregelt und im Versorgungsbereich wird schön in 2 Klassen unterteilt, die Staatsdiener wieder einmal benachteiligt.
Thomas schrieb am 08.08.2012, 09:49 Uhr:
@weiter klagen: Das, was Sie als "miesen Trick" bezeichnen, ist obligatorisch, siehe § 278 ZPO. Zudem ist das kein "Trick" von der Ministerin (Sie meine eher die Regierunsgpräsidenin?) sondern seitens des Gerichts, eben, weil es die ZPO so vorsieht.
@Vorposter schrieb am 08.08.2012, 09:12 Uhr:
@Sid-Wer Jahrelang ohne die Zustehenden Leistungen leben muss ist Finanziell und Psychisch am Ende und akzeptiert dann auch derartiges!Leider hat sie viel zu spaet und ohne Finanzielle Unterstuetzung durch die Roma und Sinti Union geklagt.Im uebrigen"Recht haben und Recht bekommen"ist vor Gericht immer zweierlei!@Wolfgang Richter-wenn man keine Ahnung hat....Du bekommst deine Rente "kostenfrei"von der Postrentenstelle!Was da"knabbert"sind die Auslandsbanken,die nun einmal nichts mit den Deutschen Rentengesetzen zu tun haben.Einfach die Rente_kostenfrei_auf ein Deutsches Konto und von da auf dein Auslandskonto transferieren. @Soester-das ist laengst geregelt:Mindestehedauer ein Jahr.

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