Kabinett entschärft Kanal-TÜV noch weiter: Pflicht zur Dichtheitsprüfung wackelt
Rot-Grün nimmt bei der Dichtheitsprüfung noch einmal Änderungen vor. Das Kabinett hat am Dienstag (24.01.2012) Eckpunkte einer neuen Rechtsverordnung beschlossen. Danach soll der umstrittene Kanal-Check für Privathäuser entweder ganz wegfallen oder mit einer Frist bis 2023 versehen werden.
Kommentare zum Thema (24)
letzter Kommentar: 27.01.2012, 13:20 Uhr
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- unabhängiger hans schrieb am 27.01.2012, 13:20 Uhr:
- bööhhh ? = euro
- unabhängiger hans schrieb am 27.01.2012, 13:19 Uhr:
- @horst link also es soll kommunen gegeben haben, die haben gegen strafaufforderung von "bis zu" 50.000 ? die bürger dazu verdonnert, ihre rohre bis ende 2011 prüfen und ggf. sanieren zu lassen ( siehe ältere beiträge ). das sehe ich rechtlich als kritisch, da eigentlich für nrw fixdatum 2015 stand. ich bin kein jurist aber einwandfrei ist das nicht. naja und gebeutelte und gegner haha ja da hast du recht. natürlich bin ich auch froh, wenn das gesetz weg wäre ( wäre doch selbst betroffen von prüfung ). da brauchen wir nicht zu diskutieren!!!!!!!!
- horst link schrieb am 27.01.2012, 12:55 Uhr:
- unabhängiger hans, es gibt keine rechtliche Grundlage für Schadenersatzleistungen. Die Kosten sind auf Grundlage eines gültigen Gesetzes entstanden. Dieses Gesetz wird jetzt für die Zukunft geändert - dumm gelaufen. Und um nochmal auf unsere pragmatischen Entscheidungsträger zurück zu kommen - wie sieht wohl das Verhältnis von Gegnern zu bereits "gebeutelten" Wählern aus?
- unabhängiger hans schrieb am 27.01.2012, 12:44 Uhr:
- furchtbares deutsch: wie sollen politiker den leuten, die 20.000 euro schon bezahlt haben für die sanierung, erklären, daß alles nur ein karnevalsscherz war?
- unabhängiger hans schrieb am 27.01.2012, 12:40 Uhr:
- @ horst link wir sind ja einer meinung weg damit. auch bei mehrfamilienhäusern weg. ich glaube aber die angst vor schadenersatz ist größer. wie sollen die politiker leuten, die 20.000 ? !! bezahlt haben, daß alle nur ein Karnevalsscherz war. Ich befürchte Variante 1 hoffe aber noch auf 2 !!
- horst link schrieb am 27.01.2012, 12:27 Uhr:
- unabhängiger hans, zuerst einmal - Gerechtigkeit ist ja gut. Die Nichtprüfpflicht für Ein und Zweifamilienhäuser entsteht ja dadurch, dass soziale Härten vermieden werden sollen. Mehrfamilienhausbesitzer erziehlen in erster Linie Renditen. Eine Umlegbarkeit der Kosten der Dichtheitsprüfung auf die Mieten sollte grundsätzlich überlegt werden. Das wäre dann Gerechtigkeit. Politiker sind pragmatisch - die Kanallobby soll irgendwie ruhig gestellt werden - "kleine Leute" sollen nicht belastet werden. Also Variante2 - alles andere wäre politischer Selbstmord für alle beteiligten Entscheidungsträger - das hat auch Rot Grün endlich eingesehen.
- unabhängiger hans schrieb am 27.01.2012, 10:32 Uhr:
- jetzt kommt noch hinzu, daß ich gewerkschaften und mieterbund einmischen und jammern über die benachteiligung der mehrfamilienhäuser. die müßten und efh ( einfamilienhäuser ) nicht und das müßten die armen mieter bezahlen und die eh ach so reichen eigentümer könnten das schon bezahlen ( hypotheken und ständig irgendwelche reparaturkosten unterschlagen wir mal ). also die fangen jetzt mit einer gerechtigkeitsdebatte an. dann kommen noch die voreiligen, die schon gemacht haben oder machen mußten und viel geld bezahlt haben. ich fürchte, daß die regierung und auch cdu/fdp aus angst vor schadenersatzansprüchen und eine andauernde gerechtigkeitsdiskussion nur die kleine lösung wählen und das unsinnige gesetz nicht abschaffen sondern nur verschieben auf 2023. verdammte schei..e!!
- Didder schrieb am 27.01.2012, 09:11 Uhr:
- Horst, du magst mit Deiner Einschätzung Recht haben. In unserer Gemeinde wurde es so gehandhabt. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass es sich nicht unbedingt um voreilenden Gehorsam sondern einfach um die Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Behörden handelt. Und diese (meist ältere) Leute sind halt gekniffen.
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