Kabinett entschärft Kanal-TÜV noch weiter: Pflicht zur Dichtheitsprüfung wackelt
Rot-Grün nimmt bei der Dichtheitsprüfung noch einmal Änderungen vor. Das Kabinett hat am Dienstag (24.01.2012) Eckpunkte einer neuen Rechtsverordnung beschlossen. Danach soll der umstrittene Kanal-Check für Privathäuser entweder ganz wegfallen oder mit einer Frist bis 2023 versehen werden.

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Bestimmungen zum Kanal-TÜV werden entschärft
Die neue Rechtsverordnung soll die Dichtheitsprüfung für öffentliche wie private Abwasserleitungen einheitlich regeln. Ob und wann bestehende Abwasserleitungen geprüft werden müssen, soll nun nicht mehr - wie ursprünglich vorgesehen - von der Abwassermenge abhängig sein. Stattdessen schlägt das Kabinett vor, die Zahl der Wohneinheiten als Kriterium heranzuführen. Häuser mit bis zu zwei Wohneinheiten sollen danach besonders schonend behandelt werden.
Zwei Varianten für Privathäuser mit bis zu zwei Wohneinheiten
Allerdings konnten sich die Minister nicht zu einer eindeutigen Lösung durchringen. Stattdessen stehen im Entwurf der Rechtsverordnung zwei Varianten, die im Parlament und mit den Bürgerinitiativen diskutiert werden sollen. In Variante eins soll es eine Prüfung für Häuser mit bis zu zwei Wohneinheiten zwar verpflichtend geben. Die Frist aber wird auf Ende 2023 ausgedehnt und soll danach alle 30 Jahre wiederholt werden. Variante zwei lautet, dass eine Prüfung für Häuser mit bis zu zwei Wohneinheiten nur dann Pflicht wird, wenn eine "Gefahrenlage festgestellt" wird. Im Klartext: Der Kanal-TÜV wäre in dieser Variante vom Tisch.
Für Häuser mit mehr als zwei Wohneinheiten, die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, soll die Frist zur Prüfung auf 2020 verlängert werden. In Wasserschutzgebieten bleibt es für alle Häuser, die vor 1965 gebaut wurden, beim Fristende 2015. Bei Neubauten muss zudem immer ein Kanal-Check gemacht werden.
Frist zur Prüfung endete ursprünglich 2015

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Die Kanalprüfung ist aufwendig und teuer
Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung steht im Landeswassergesetz, das 2008 in Kraft getreten ist. Danach müssen Abwasserleitungen bis Ende 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Gegen die aufwendige und teure Kanalprüfung machen mehrere Bürgerinitiativen mobil. Vergangene Woche hatte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die starren Fristen gelockert werden sollen. Alle konkreten Vorgaben im Gesetz sollen gestrichen und in die Rechtsverordnung aufgenommen werden.
CDU: Das kommt unsere Vorstellungen sehr nah
Die CDU begrüßt die erneute Änderung beim Kanal-TÜV, hat sich aber auf Variante zwei des Entwurfs festgelegt. "Das kommt unseren Vorstellungen sehr nahe", sagte am Dienstag der CDU-Abgeordnete Josef Hovenjürgen. Hovenjürgen betonte noch einmal die Position der CDU. Danach soll es eine Prüfpflicht bei Privathäusern nur geben bei einem Neubau, einem bedeutenden Umbau oder wenn der Verdacht besteht, dass Boden oder Grundwasser verschmutzt werden. So steht es auch in einem Gesetzentwurf, den CDU und FDP Mitte Dezember gemeinsam vorgelegt haben.
Hovenjürgen ist zuversichtlich, dass der umstrittene Kanal-TÜV bald geklärt ist. Ob seine Fraktion einem geänderten Gesetzentwurf der Regierung zustimmt oder auf ihrem eigenen Papier besteht, ließ der CDU-Politiker allerdings offen. Am Donnerstag (26.01.2012) werden beide Gesetzentwürfe im Landtag in erster Lesung behandelt. Danach geht das Thema zurück in die Ausschüsse - federführend ist der Umweltausschuss. Noch vor der Sommerpause soll die Gesetzesänderung beschlossen werden.
Stand: 24.01.2012, 18.02 Uhr
Kommentare zum Thema (24)
letzter Kommentar: 27.01.2012, 13:20 Uhr
- unabhängiger hans schrieb am 27.01.2012, 13:20 Uhr:
- bööhhh ? = euro
- unabhängiger hans schrieb am 27.01.2012, 13:19 Uhr:
- @horst link also es soll kommunen gegeben haben, die haben gegen strafaufforderung von "bis zu" 50.000 ? die bürger dazu verdonnert, ihre rohre bis ende 2011 prüfen und ggf. sanieren zu lassen ( siehe ältere beiträge ). das sehe ich rechtlich als kritisch, da eigentlich für nrw fixdatum 2015 stand. ich bin kein jurist aber einwandfrei ist das nicht. naja und gebeutelte und gegner haha ja da hast du recht. natürlich bin ich auch froh, wenn das gesetz weg wäre ( wäre doch selbst betroffen von prüfung ). da brauchen wir nicht zu diskutieren!!!!!!!!
- horst link schrieb am 27.01.2012, 12:55 Uhr:
- unabhängiger hans, es gibt keine rechtliche Grundlage für Schadenersatzleistungen. Die Kosten sind auf Grundlage eines gültigen Gesetzes entstanden. Dieses Gesetz wird jetzt für die Zukunft geändert - dumm gelaufen. Und um nochmal auf unsere pragmatischen Entscheidungsträger zurück zu kommen - wie sieht wohl das Verhältnis von Gegnern zu bereits "gebeutelten" Wählern aus?
- unabhängiger hans schrieb am 27.01.2012, 12:44 Uhr:
- furchtbares deutsch: wie sollen politiker den leuten, die 20.000 euro schon bezahlt haben für die sanierung, erklären, daß alles nur ein karnevalsscherz war?
- unabhängiger hans schrieb am 27.01.2012, 12:40 Uhr:
- @ horst link wir sind ja einer meinung weg damit. auch bei mehrfamilienhäusern weg. ich glaube aber die angst vor schadenersatz ist größer. wie sollen die politiker leuten, die 20.000 ? !! bezahlt haben, daß alle nur ein Karnevalsscherz war. Ich befürchte Variante 1 hoffe aber noch auf 2 !!
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