Umweltminister will Gesetzesnovellierung Dichtheitsprüfung wird nachgebessert

Von Jenna Günnewig und Ingo Neumayer

Bei der umstrittenen Kanal-Dichtheitsprüfung will der NRW-Umweltminister nachbessern. Johannes Remmel gab am Dienstag (14.12.2011) in Düsseldorf bekannt, eine Gesetzesänderung im Januar einzubringen. Damit kam er einer Abstimmungsniederlage im Umweltausschuss zuvor.


Untersuchung von Rohren
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"Alle Kanäle müssen dicht sein, so dass das Grundwasser und der Boden nicht verunreinigt werden." Von diesem Grundsatz wird Johannes Remmel (Grüne) während der ganzen Pressekonferenz nicht abweichen. Der NRW-Umweltminister hatte kurzfristig geladen, nachdem klar geworden war, dass die umstrittene Dichtheitsprüfung keine Mehrheit im Umweltausschuss (14.12.2011) bekommen würde.

CDU und Linkspartei hatten am Dienstag (13.12.2011) angekündigt, einem Antrag der FDP zuzustimmen, der eine Aussetzung der Prüfung vorsieht. In Deutschland ist durch ein Bundesgesetz vorgeschrieben, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen. In NRW setzt dies das Landeswassergesetz von 2007 um. Nach Paragraf 61 a müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis Ende 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher.

Linke und FDP bilden überraschende Allianz

"FDP und Linke sind sich überraschenderweise mal einig", so Florian Kaiser zum Nein seiner Linkspartei zur Dichtheitsprüfung. Gerhard Papke bekommt nicht nur ungewohnte Unterstützung von links, der FDP-Fraktionsvorsitzende fühlt sich auch von "vielen vielen tausend Hausbesitzern in Nordrhein-Westfalen" bestätigt.


Gerhard Papke, Fraktionsvorsitzender der NRW-FDP
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FDP-Fraktionsvorsitzender Papke hält Dichtheitsprüfung für unangemessen

"NRW geht einen Sonderweg. Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern wird den Hausbesitzern eine Prüfung auferlegt, die massive Kosten im fünfstelligen Bereich zur Folge hat, das halten wir für unangemessen." Die FDP feiert sich nun als hartnäckigen Verfechter einer bürgerfreundlichen Lösung, denn: "Die Initiative zur Aussetzung der umstrittenen Dichtheitsprüfung zeigt Wirkung."

Remmel will neue gesetzliche Regelung zur Dichtheitsprüfung


Johannes Remmel (Grüne)
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Remmel: "Alle Kanäle müssen dicht sein"

Und wirklich, Remmel zieht den umstrittenen Kanal-TÜV zunächst zurück. Er will nun im Januar eine Novelle des Gesetzes einbringen - zeitliche Fristen, Umfang, Art und Weise müssten noch geklärt werden. Auch wenn er nun einlenkt, für Remmel ist das politische Schwarze-Peter-Spiel dennoch entschieden: "CDU und FDP stehlen sie sich aus der Verantwortung." Denn das Landeswassergesetz sei 2007 unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung eingebracht und beschlossen worden.
Spricht man die CDU auf "ihr" Gesetz an, spricht diese von einem Erkenntnisgewinn. CDU-Ausschussmitglied Josef Hovenjürgen blickt lieber nach vorne und will "nun nach einem bürgerfreundlichen Weg suchen." Zum Beispiel nur prüfen, wenn ein begründeter Verdacht bestehe, dass die Kanäle undicht sind.

Hauseigentümerverband: Keine Prüfungen mehr durchführen

Der Hauseigentümerverband Haus & Grund begrüßte Remmels Ankündigung. Die grenzenlose Verunsicherung der Bürger habe ein vorläufiges Ende, erklärte Hauptgeschäftsführer Michael Mönig am Mittwoch (14.12.2011) in Dortmund. Er empfahl Grundstückseigentümern, bis auf weiteres keine Dichtheitsprüfung mehr beauftragen und durchführen zu lassen. Für manchen Eigentümer komme der Kurswechsel in Düsseldorf allerdings zu spät. Nicht selten hätten sie bereits fünfstellige Euro-Beträge in eine möglicherweise jetzt überflüssige Kanalsanierung gesteckt. Das sieht Johannes Remmel allerdings anders: "Die Prüfungen werden auch in Zukunft nötig sein", so der Umweltminister. Nur über das Wann und Wie werde man mit Bürgerinitiativen und Fraktionen neu beraten. "Wie gesagt", erklärt Remmel, "der Grundsatz, die Kanäle dicht zu halten, bleibt bestehen."

Stichworte

Dichtheitsprüfung

Die Dichtheitsprüfung besteht in der Regel aus zwei Arbeitsschritten. Zunächst muss der Abwasserkanal gereinigt werden. Das geschieht meistens mit einer Spüldüse, die an einem langen flexiblen Schlauch vom Haus aus durch den Kanal geschoben wird. Festsitzende Ablagerungen und Wurzeln müssen mit einer Fräse entfernt werden.

Für die eigentliche Dichtheitsprüfung gibt es verschiedene Methoden. Welche angewendet wird, muss der sachkundige Dichtheitsprüfer entscheiden.

  • Bei der optischen Inspektion wird eine Kamera in den Kanal geführt. Anhand der Videobilder kann der Prüfer Risse und Beschädigungen erkennen.
  • Zur Prüfung mit Wasser unter Betriebsdruck wird der Kanal am Ende verschlossen und anschließend mit Wasser gefüllt. Bleibt der Wasserpegel für 15 Minuten konstant liegt kein Leck vor, andernfalls wird Wasser nachgefüllt. Anhand der nachgefüllten Menge kann die Größe des Lecks berechnet werden.
  • Bei der Prüfung mit erhöhtem Druck wird der Kanal ebenfalls verschlossen. Anschließend wird Wasser oder Luft in den Kanal gepumpt. Gibt es einen Druckverlust, liegt ein Leck vor.

Stand: 14.12.2011, 13.45 Uhr


Kommentare zum Thema (64)

letzter Kommentar: 19.12.2011, 11:18 Uhr

Don.Corleone schrieb am 19.12.2011, 11:18 Uhr:
Remmels/Grüne Initiative ist ein schuß i.d. Ofen ... Diese Programm ist eine reine Abzocke . es ist eine ABM-Maßnahme für die Unternehmer, die sich schon jetzt nicht vor aufträgen retten können.... Diese Unternehmer fahren dann mit nagelneuen Cayenne a."ihre" Baustelle und lachen sich EINS ,, Das ist dann deren Extra-Bonus, 1 Stde. Kontrolle = 880 EU i.d. Tasche ... juchhe die Waldfee ... da lacht das Gierige Unternehmer- Herz noch mehr .. Die Abzocke geht weiter . Der Unternehmer zockt weiter ab. Und Remmel ? Der Remmel dreht u. wendet sich , er eiert rum , Remmel,, ein Unterstützer d. Kapitals, ihm gehört einen kräftigen Schuss vor die Nase , damit er endlich aufwacht u. dieses zig-Mrd-Programm f.d. Kapital zurücknimmt , denn eine Andere Alternative hat Remmel/Grüne nicht ..................
Anton schrieb am 15.12.2011, 20:28 Uhr:
Milliarden Liter Gülle und Chemikalien werden auf Felder und Wiesen verstreut und verspritzt und vergiften unser Grundwasser. Kontrolle gleich Null. Nur die Hauseigentümer die 25-30 Jahre lang mühsam die Hypotheken abbezahlt haben und nun froh sind endlich mal ein paar Euro mehr zur Verfügung zu haben müssen jetzt durch diese Kanaldichtigkeitprüfung sich wieder verschulden. Die Politiker die diese Vorschriften angeordnet haben sollten man mal überprüfen ob die noch ganz dicht sind.
Anonym schrieb am 15.12.2011, 20:22 Uhr:
@Klaus Lohmann: Seit 1995 fragen sich die NRWler:"Sind wir noch ganz dicht?" Herr Remmel meldet hoffentlich schon bald die frohe Kunde"Ja wir sind wieder ganz dicht". Ein Dank an die Einsicht des Herrn Remmel, dass auch politisch Wasser nicht bergauf fließt. Außerdem möchte ich nicht wissen, was alles mit den Tiefbohrungen durch wasserdichte Trinkwassergrenzschicht aus der Tiefe des Bergbaus(Teer?) ins Trinkwasser gelangen kann und noch durchs Fracking gelangen wird. Mein Urin ist antibiotika-,hormon und drogenfrei, die Toilette wird nicht mit Sagrotan und aggressiven wasserbelastenden Reinigungsmitteln pseudogereinigt. Vielleicht wäre ein Verbot von manchen Reinigungsmitteln sinnvoller? Natürlich habe ich keine Ahnung was die Tiere und Insekten auf meiner Scholle zu sich nehmen und absondern, aber ich werde ein Verbotsschild aufstellen und habe die Welt (vorerst)gerettet.
Franki schrieb am 15.12.2011, 19:39 Uhr:
Ich kann mich der Meinung vieler Anderer nur anschließen! Wenn ein begründeter Verdacht für etwas vorliegt dann ist eine Überprüfung angemessen. Aber Proforma solch eine Untersuchung dem Bürger, der hier eh schon doppelt und dreifach dafür zahlt dass er sich etwas fürs Alter und die Familie schafft, das ist eine Frechheit! Nirgends wird so überzogen gehandelt wie hier. Bekommen Kühe in Deutschland demnächst auch Korken in den Arsch wegen ihrem eigentlich zu hohen Metangasausstoß? Ich hoffe das solche Gesetze demnächst gekippt werden BEVOR Kosten entstanden, und Bürger verärgert sind!!! An dieser Stelle erstmal ein großes Dank für den Stop dieses Gesetzes!
archivmaus schrieb am 15.12.2011, 14:15 Uhr:
Nur mal so zur Information: Die Dichheitsprüfung mit regelmäßiger Wiederholung alle 20 Jahre wurde im Februar 1995 von der SPD-Regierung Rau verpflichtend für alle privaten Haushalte festgeschrieben und von rot-grün 1999 für Wasserschutzgebiete verschärft. Im Dezember 2007 wurden vom Landtag diese Regelungen von der Landesbauordnung in das neue Landeswassergesetz der Regierung Rüttgers übertragen - aus rein inhaltlichen Gründen (Umweltrecht statt Baurecht).

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