Dichtheitsprüfung entschärft: Fristen für Kanal-TÜV verlängert
NRW-Umweltminister Johannes Remmel hatte es bereits angekündigt: Er bessert bei der umstrittenen Kanal-Dichtheitsprüfung noch einmal nach. Die Nachweisfristen für Privathaushalte sollen nun deutlich verlängert und nach Abwassermenge gestaffelt werden.

-
Bild 1 vergrößern
+
Nach dem Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen bis Ende 2015 auf Dichtheit geprüft werden
Eigentlich besteht für private Haushalte die Verpflichtung, bis 2015 nachzuweisen, dass alle zum Haus gehörigen Abwasserkanäle dicht sind. Diese Bestimmung soll nun ehrheblich entschärft werden, wie die Regierungsfraktionen SPD und Grüne im Düsseldorfer Landtag am Dienstag (17.01.2012) entschieden haben.
Wegen drohender Kosten von angeblich mehreren Tausend Euro in Extremfällen hatten Hausbesitzer bereits vor Monaten Protest gegen die Dichtheitsprüfung mobilisiert. Zudem machten über 60 Bürgerinitiativen gegen die umstrittene Prüfung Druck. Mitte Dezember kündigten zudem CDU und Linkspartei an, einem Antrag der FDP zuzustimmen, der eine Aussetzung der Prüfung vorsieht. Für Umweltminister Remmel (Grüne) und seinen Kanal-Tüv gab es keine Mehrheit mehr.
Normale Haushalte müssen Nachweis erst nach 2020 bringen

-
Bild 2 vergrößern
+
Schon im Dezember kündigte Remmel an, bei Dichtheitsprüfung nachzubessern
Deswegen besserte der Minister nun nach und entschärfte die Vorlage. Es soll aber bei einer Untersuchungspflicht für Häuser in besonders gefährdeten Regionen - wie zum Beispiel Wasserschutzgebieten - bleiben. Auch bei Immobilien, die ganz oder teilweise gewerblich genutzt werden, muss bis 2015 nachgewiesen werden, dass die Rohre keine Lecks haben.
Für die Otto-normal-Familie sollen die Fristen allerdings verlängert und nach Abwassermenge gestaffelt werden. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt müsste den Nachweis erst deutlich nach 2020 erbringen.
Landeswassergesetz soll geändert werden
In Deutschland ist durch ein Bundesgesetz vorgeschrieben, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen. In NRW setzt dies das Landeswassergesetz von 2007 um. Nach Paragraf 61 a müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis Ende 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden. Dieser Paragraf 61 a soll gestrichen und durch eine neue Rechtsverordnung ersetzt werden. Damit würden die engen Fristen ausgehebelt werden. Die allgemeine Verpflichtung die Kanäle zu prüfen, bliebe aber bestehen. Bereits Ende Januar soll darüber im Parlament beraten werden.
Stichworte
- Dichtheitsprüfung
-
Die Dichtheitsprüfung besteht in der Regel aus zwei Arbeitsschritten. Zunächst muss der Abwasserkanal gereinigt werden. Das geschieht meistens mit einer Spüldüse, die an einem langen flexiblen Schlauch vom Haus aus durch den Kanal geschoben wird. Festsitzende Ablagerungen und Wurzeln müssen mit einer Fräse entfernt werden.
Für die eigentliche Dichtheitsprüfung gibt es verschiedene Methoden. Welche angewendet wird, muss der sachkundige Dichtheitsprüfer entscheiden.
- Bei der optischen Inspektion wird eine Kamera in den Kanal geführt. Anhand der Videobilder kann der Prüfer Risse und Beschädigungen erkennen.
- Zur Prüfung mit Wasser unter Betriebsdruck wird der Kanal am Ende verschlossen und anschließend mit Wasser gefüllt. Bleibt der Wasserpegel für 15 Minuten konstant, liegt kein Leck vor, andernfalls wird Wasser nachgefüllt. Anhand der nachgefüllten Menge kann die Größe des Lecks berechnet werden.
- Bei der Prüfung mit erhöhtem Druck wird der Kanal ebenfalls verschlossen. Anschließend wird Wasser oder Luft in den Kanal gepumpt. Gibt es einen Druckverlust, liegt ein Leck vor.
Stand: 17.01.2012, 17.07 Uhr
Kommentare zum Thema (17)
letzter Kommentar: 20.01.2012, 23:26 Uhr
- dinsy97 schrieb am 20.01.2012, 23:26 Uhr:
- warum gehen die kommunen nicht mit gutem beispiel voran...z. b. kölner dom hist rathhaus . """"stadtarchiv"""" dann würden die mal sehen was das kostet...angeblich mehrere tausen ?... mhrere 10 t. ? und der lanwirt kippt weiter die gülle auf die felder....wegen dem wachstum.
- Thomas schrieb am 19.01.2012, 21:53 Uhr:
- Au Weia, Michalela, bei allem Respekt aber dem ist nicht so. Durch private Abwasserleitungen gibt es wissenschaftlich nachweisbar keine Gefährdung für Umwelt und Grundwasser, auch wenn sie 60 Jahre alt sind. Die priv. Anschlussleitungen sind zusammengrerechnet nur wenige Minuten am Tag in Betrieb, der ansonsten sind sie trocken. Es gibt noch 1000 andere Hinweise darauf, dass dieser ganze Hype um die Abwasserleitungen oberster Schwachsinn ist. Ich empfehle mal auf alles dicht in Köln zu gehen (Bürgerinitiative) Wer hier denkt oder schreibt, der Zirkus wäre beendet hat noch nicht den Gesetzentwurf von SPD und den Grünen gelesen, das solltet ihr mal machen. Es sind nämlich doch die meisten von uns mit dabei...
- Anonym schrieb am 19.01.2012, 15:19 Uhr:
- @ Tom: Sie haben es verstanden...
- Tom schrieb am 19.01.2012, 10:22 Uhr:
- @Ich Tja, die Ironie des Beitrags blieb Ihnen wohl verborgen. Schade.
- Ich schrieb am 19.01.2012, 09:20 Uhr:
- Omg solche Kommentare brauchts hier^^ Erkundige dich doch bitte erst bevor due hier sowas schreibst vonwegen Feinstaubplakette -.-
Alle Kommentare zu "Dichtheitsprüfung entschärft:Fristen für Kanal-TÜV verlängert" anzeigen
Seite teilen
Über Soziale Medien