NRW erarbeitet Korruptionsgesetz Noch dürfen Abgeordnete bestochen werden

Von Rainer Kellers

Was haben Syrien, der Oman und Deutschland gemeinsam? Sie haben die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert. Für Deutschland ist das mehr als peinlich. Jetzt soll ein schärferes Gesetz zur Abgeordnetenbestechung her. Erarbeitet wird es von NRW-Justizminister Kutschaty.


Ein Mann übergibt einen Umschlag mit Geld an einen anderen Mann
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Bestechung von Abgeordneten ist nur in bestimmten Fällen strafbar

Im deutschen Recht gibt es selbstverständlich den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung. Geregelt im Strafgesetzbuch, Paragraf 108e. Seit Langem aber kritisieren Richter, Verbände und auch viele Politiker den Paragrafen als stumpfes Schwert. Strafbar ist danach nur der Stimmenkauf oder -verkauf bei einer Wahl oder bei einer Abstimmung im Parlament. Viele andere Formen der Korruption sind hingegen nicht erfasst. So bleibt ein Politiker beispielsweise straffrei, wenn er sich außerhalb des Parlaments dafür einsetzt, dass eine bestimmte Firma eine Bauauftrag bekommt - und sich dafür mit Geld, Gefälligkeiten oder Geschenken belohnen lässt. Ungeregelt ist auch das weite Feld der immateriellen Vorteilsgewährung. Davon spricht man zum Beispiel, wenn der Abgeordnete dadurch belohnt wird, dass seine Partei oder ein ihm nahestehender Verein mit Spenden bedacht wird - so genannte Dankeschön-Spenden.

Lücken im Gesetz


Es klaffen also große Lücken im Gesetz zur Abgeordnetenbestechung. Und diese Lücken sind verantwortlich dafür, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 nicht ratifizieren konnte. Denn darin wird eine Verschärfung der Regelungen zur Abgeordnetenbestechung verlangt. Schärfere Regeln jedoch haben die Parlamentarier in Berlin bisher zu umgehen versucht. Eine Kommission des Bundestags hat sich lange mit dem Thema beschäftigt, ohne greifbare Ergebnisse.


Die Kritiker einer Verschärfung führen formaljuristische Argumente ins Feld. Das Grundgesetz, heißt es, billige den Abgeordneten eine besondere Stellung zu. Anders als Amtsträger wie Bürgermeister oder Kämmerer seien sie in der Ausübung ihres Mandates frei. Per Definition könne es deshalb keinen korrupten Abgeordneten geben. Siegfried Kauder (CDU), der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, sagte noch im Sommer in einem Interview: "Wir üben keine Amtshandlung aus. Der Straftatbestand [der Korruption, Anm. d. Red.] passt einfach nicht auf einen Abgeordneten. Deswegen ist diese Lösung schon rein rechtstechnisch gar nicht denkbar."

Dax-Konzerne fürchten um Glaubwürdigkeit


Thomas Kutschaty
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NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) soll ein Gesetz erarbeiten

Damit aber wollen sich die zahlreichen Befürworter schärferer Regeln nicht begnügen. So hat der Bundesgerichtshof bereits 2006 darauf hingewiesen, dass der Bestechungsparagraf veraltet sei. 26 Dax-Konzerne haben in diesem Jahr in einem offenen Brief an die Bundesregierung für eine Verschärfung des Paragrafen geworben, weil sie international um ihre Glaubwürdigkeit fürchten. Und die Organisation "Abgeordnetenwatch" hat in einer Petition mehr als 29.000 Unterschriften für eine Verschärfung der Gesetze gesammelt.

Tatsächlich bewegt sich nun etwas. Selbst Siegfried Kauder sagt mittlerweile, man müsse sich "ernsthaft mit dem Thema beschäftigen". Die Justizminister der Länder wollen nun nicht mehr länger warten. Am Donnerstag (15.11.2012) haben sie beschlossen, eine eigene Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Damit beauftragt wurde der NRW-Minister Thomas Kutschaty (SPD). Eigentlich sei es die Aufgabe des Bundes, ein solches Gesetz zu erarbeiten, sagt der Minister dem WDR: "Aber in Berlin passiert im Moment nichts mehr."

"Ein Abendessen für 500 Euro geht zu weit"

Bis zum kommenden Frühjahr soll die Gesetzesvorlage fertig sein, verspricht Kutschaty. Ziel sei es, sämtliche strafwürdigen Verhaltensweisen von und gegenüber Abgeordneten zu erfassen. Dazu gehören laut Kutschaty auch die immaterielle Vorteilsgewährung und Dankeschön-Spenden. Wo genau die Grenze von erlaubt zu verboten gezogen werden soll, kann der Minister noch nicht sagen. Es sei sicherlich in Ordnung, bei einer Veranstaltung Essen oder Trinken anzunehmen. "Ein Abendessen für 500 Euro geht aber zu weit", so der Justizminister.

Ein Problem sei auch, nachzuweisen, dass eine Bestechung vorliege. Nur, so Kutschaty, das Problem gebe es bei der Strafverfolgung immer. Er sieht die Gesetzesreform als Signal zum Schutz der ehrlichen Parlamentarier. Und dieses Signal laute: "Abgeordnete dürfen nicht bestochen werden."

Hinweis: WDR.de kooperiert mit dem Portal abgeordnetenwatch.de beim Projekt Landtagslupe.


Stand: 16.11.2012, 15.52 Uhr


Kommentare zum Thema (49)

letzter Kommentar: 19.11.2012, 19:20 Uhr

WDR.de schrieb am 19.11.2012, 19:20 Uhr:
Posting wurde entfernt. Beleidigungen werden nicht veröffentlicht.
Verklappte Parlamente schrieb am 19.11.2012, 16:58 Uhr:
Ich hätte auch gern die Wahl zwischen Briefen, aber eine Briefwahl würde schon reichen, wenn man sie einführte. Bestimmte Termine für Regierungen in Legislatur und Periode der unsauberen Ergüsse müssten für Verschickung "Blauer Briefe" der Bürger an Regierung und Opposition eingeführt werden, dann könnte keine Partei sage, sie sei nicht gewarnt worden, wenn es mit der Versetzung so manchen Abgeordneten nicht klappen wollte.
Anarchie = Reindemokratie schrieb am 19.11.2012, 14:20 Uhr:
@ der Eulenspiegel schrieb heute, 14:12 Uhr: Ich gehe da noch einen Schritt weiter. Alle die Vom Volke Vollzeit entlohnt werden dürfen kein anderes Geld oder Zuwendungen jeglicher Art annehmen, nicht für sich und nicht für andere. Die sollen sich nicht weiter Drumherum drücken das Antikorruptionsgesetz der UN zu ratifizieren.
der Eulenspiegel schrieb am 19.11.2012, 14:12 Uhr:
Es gab ein mal ein Sprichwort. “ Dessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe.” Also ich denke wir Bürger haben einen Anspruch darauf zu erfahren wesen Brot unsere Politiker essen. Es gibt in unserem Land einfach viel zu viele Politiker die nicht wollen dass der Bürger weiß wessen Brot sie essen.
Anarchie = Reindemokratie schrieb am 19.11.2012, 12:00 Uhr:
@ schwarzer Martin schrieb heute, 10:06 Uhr: Und für die anderen gebt das mal in eine Suchmaschine ein und ihr werdet sehen das meine Anführungen etwas Überspitzt aber zutreffend sind!!!! Korruption - Justiz-Skandal- mit Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath Ein Schelm wer böses dabei denkt!!

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