Bilanz nach der Sprengung in Viersen Aufräumen nach dem Knall

Eine Bombensprengung in Viersen hat am Montagabend (17.09.2012) größere Schäden angerichtet. Nach der kontrollierten Explosion der fünf Zentner schweren Fliegerbombe müssen die Anbauten von zwei Ladenlokalen in der Innenstadt abgerissen werden. Verletzt wurde niemand.


Schaden nach der Sprennung eines Bindgängers in Viersen

Ein tiefer Krater, zwei abrissreife Gebäude, jede Menge Schäden aber zum Glück keine Verletzten. Das ist die Bilanz nach der Sprengung einer Fliegerbombe am späten Montagabend in Viersen. Die Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg war um 23.06 Uhr mit einem Fernzünder gesprengt worden. Zuvor waren alle Häuser im Umkreis von 500 Metern um den Fundort im Zentrum der Stadt geräumt worden. 8.000 Menschen hatten ihre Häuser und Wohnungen verlassen und waren in drei Turnhallen und einer Festhalle untergebracht worden. Um 2.30 Uhr dann die Entwarnung: Einige Häuser waren zwar stark beschädigt, doch alle Anwohner konnten in ihre Häuser zurückkehren.

Tiefer Krater in der Innenstadt


Die Sprengung hat Spuren hinterlassen. Um die Sprengung abzudämpfen, hatten Experten vom Kampfmittelräumdienst die Bombe mit Sand und Stroh bedeckt. Der wurde durch die Sprengung auf die Fassaden der umliegenden Häuser und bis hoch auf die Dächer geschleudert. Etliche Dachziegel wurden durch die Druckwelle herausgerissen, Fensterscheiben und einzelne Schaufenster zerstört. Wie groß die Schäden sind, soll im Laufe des Dienstags in Augenschein genommen werden. Nach ersten Angaben der Stadt müssen die Anbauten von zwei Ladenlokalen an der Viersener Hauptstraße abgerissen werden. Die Häuser selbst wurden ebenfalls beschädigt, "bleiben aber nach ersten Erkenntnissen bewohnbar", so die Aussage der Stadt. Alle Geschäfte, bis auf ein betroffenes Kinderbekleidungsgeschäft und einen Optiker, hatten am Dienstag wieder geöffnet.

Noch in der Nacht hatten Mitarbeiter der Stadt mit den Aufräum- und Reinigungsarbeiten begonnen. "Der Sand, mit dem die Bombe abgedeckt worden war, wurde durch die Explosion hochgeschleudert und hat in einem Umkreis von 150 Meter eine dünne Sandschicht hinterlassen", berichtet Thomas Ricker, der Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit der Stadt Viersen. Das Problem: Auch auf den Blättern der Platanen in der Fußgängerzone liegt Sand - und bei jedem Windhauch rieselt er auf die Passanten herunter.

Hotline für Schadensfälle

Für die betroffenen Bürger hatte die Stadt schon am Abend ein Bürgertelefon eingerichtet. Zudem seien Mitarbeiter der Stadt vor Ort gewesen, um Auskunft zu erteilen. Ein Thema dabei: Der Umgang mit dem Schaden. Denn zunächst einmal müssen sich geschädigte Bürger an ihre jeweiligen Versicherungen wenden. "Sollte es dabei zu Problemen kommen, sind wir gerne mit Rat und Tat zur Stelle", so Fachbereichsleiter Ricker.

Sprengung musste schnell durchgeführt werden


Blindgänger
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Die Viersener Bombe vor der Sprengung

Die mit einem Säurezünder versehene Bombe war am Montagmittag gegen 13.50 Uhr bei Bauarbeiten in der Viersener Innenstadt entdeckt worden. Der Kampfmittelräumdienst in Düsseldorf wurde daraufhin sofort informiert. Die Untersuchung der Experten ergab, dass die 250 Kilogramm schwere Bombe gesprengt werden musste. "Schäden waren nicht zu vermeiden", sagt Dieter Daenecke, Leiter der Sprengung. Die kontrollierte Explosion der Bombe vor Ort sei unvermeidlich gewesen. Die Bombe sei von den Bauarbeitern relativ stark bewegt worden und in eine Grube gerutscht, als sie auf den Blindgänger stießen. "Daher mussten wir davon ausgehen, dass der Langzeitzünder in Gang gesetzt wurde."Deshalb sei die Evakuierung dringend notwendig gewesen."

Broschüren sind mit Sand bedeckt Video Viersen: Schäden bei Bombensprengung (03:37 Min.) WDR aktuell vom 18.09.2012

Viersen: Schäden bei Bombensprengung


Stand: 18.09.2012, 16.28 Uhr


Kommentare zum Thema (50)

letzter Kommentar: 19.09.2012, 14:04 Uhr

Versicherung schrieb am 19.09.2012, 14:04 Uhr:
Grundsaetzlich gilt laut GDV Klauseln die Kriegsausschlussklausel der Musterbedingungen.Viele Versicherungen berufen sich allerdings nicht darauf-siehe Bayern/Münchner Bombensprengung,da uebernehmen bspw. Versicherungskammer Bayern,zahlt die Allianz in diesen Fällen seit Jahrzehnten trotzdem.Laut Bundesgesetz müsste die Stadt(Muenchen)nur haften, wenn bei dem Einsatz nicht sorgfältig gearbeitet wurde. In Koblenz hat wegen einer Sperrung der Stadt ein Gastronom ueber 2 Instanzen geklagt und verloren!Also vergesst wohlfeile Politikersprueche direkt nach solchen Ereignissen-wenn die sich erst einmal mit den fachleuten beraten haben sieht ds ganz schnell voellig anders aus.Geld zu verschenken hat keine Stadt.
@Analytiker schrieb am 19.09.2012, 13:29 Uhr:
Wie so oft-keine Ahnung:"Amatol ist eine kriegsbedingte Streckung des sehr teuren TNTs mit preiswertem Ammoniumnitrat (Kunstdünger-Komponente). Die Mischung "Amatol" hat eine nur geringfügig schlechtere Brisanz als TNT, das TNT-Äquivalent liegt bei 0,8."Liesse sich somit_theoretisch_(!)abbrennen.Amatol wurde von Deutschland,USA und England verwendet.Das Einzige Argument das hier zaehlt ist der Chemische Langzeitzuender.
Analytiker schrieb am 19.09.2012, 11:45 Uhr:
@Andreas : Nur TNT und chemisch vergleichbare Sprengstoffe lassen sich abbrennen. Bei militärisch genutzen, hochbrisannten Sprengstoffen funktioniert das leider nicht. Von außen ist bei einer Bombe nicht sichtbar, um welchen Sprengstoff es sich im Inneren handelt. Der entscheidende Faktor hier war, bedingt durch den Säurezünder, die Zeit. Sie können auch sicher sein, das den deutschen Kampfmittelräumdiensten alle Verfahren zur Entschärfung einer Bombe/Granate bekannt sind.
Immer wieder lustig schrieb am 19.09.2012, 09:43 Uhr:
Solche"Fachleute" wie"kein Schisser"und "Andreas"in Faellen wie diesen zu lesen."Andreas"wuerde ich gerne mal dabei sehen wie er eine Bombe mit Chemeischem Langzeitzuender,der durch starke Bewegungen moeglicherweise bereits aktiviert ist,_anbohrt_um die Bombe auszubrennen.@"kein schisser"-was du im privaten(beruflichem)Umfeld machst und bereit bist an Risiken einzugehen interessiert hier in einem Fall wie diesem ueberhaupt nicht!Die Polizei MUSS und DARF derartige Sicherheitsmassnahmen anordnen!Dafuer haben alle Bundeslaender entsprechende Gesetze erlassen.Haelt die Polizei sich nicht daran und es kommt jemand zu Schaden und sei es nur ein kratzer-hat der Einsatzleiter ein dickes Problem!Regel ist dabei,das bis der Kampfmittelraeumdienst eingetroffen ist und eine Gefahrenbewertung vorgenommen hat die Polizei bereits weitraeumig abzusperren hat.Bayern bspw.Absperrung im Umkreis von 1km!Die 1km gelten als Mindestabstand bei einer offenen Stahlsprengung-das in Viersen darauf verzichte ...
@kein Schisser schrieb am 19.09.2012, 01:40 Uhr:
@kein Schisser: wenn sie erlebt haben, wer sich einnässt, ist das für mich nicht bindend im Bezug auf irgendwelche übervorsichtigen Evakuierungsmaßnahmen. Klar versuchen Behörden immer alle möglichen Gefahren auszuschließen, aber es sollte den Bürgern überlassen werden, ob sie ihre Buden räumen. In 1. und 2. Reihe ist das kein Ding, aber teilweise mehrere hundert Meter zeugt nur von unbegründeter Panik. Was ist, wenn mich in 1 km so ein Stahlsplitter verletzt? Dann muss auch jemand die Verantwortung übernehmen und mich entschädigen. Ich kann gar nicht verstehen, wie man so viel Angst um sein Leben haben kann, weil ein paar Meter weiter eine Bombe hochgehen könnte. Als wenn da gleich die Hauswände wegfliegen oder pulverisiert werden würden. Schon mal Untertage einen ordentlichen Gebirgsschlag mitgemacht? Ich mehrmals. Und Sie?

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