Videoüberwachung in NRW Big Brother oder sinnvolle Abschreckung?

Von Nina Magoley

Die Ermordung eines jungen Mannes vor einer Woche (14.10.2012) am Berliner Alexanderplatz hat eine Diskussion über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ausgelöst. Innenminister Friedrich (CSU) fordert mehr Kameras. In den Städten NRWs ist Big Brother bisher relativ selten und nicht immer wirkungsvoll.


Videoüberwachung
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Videoüberwachungsanlagen auch in NRW

Videokameras seien ein effizientes Mittel, das auf viele abschreckend und präventiv wirke, meint Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und fordert nun eine massive Ausweitung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen. Der 20-jährige Jonny K. war am frühen Sonntagmorgen (14.10.2012) von bisher Unbekannten angegriffen und mit Tritten gegen den Kopf so schwer verletzt worden, dass er starb, bevor die Polizei auf den Vorfall aufmerksam wurde.

SPD und Linke kritisieren die Forderung des Innenministers. Sie führe "nirgendwo zu mehr Sicherheit, wohl aber zu einem Gefühl der totalen Überwachung", erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Hartmann. Der Linken-Politiker Jan Korte warf Friedrich Populismus vor. "Mehr Videoüberwachung verhindert keine Gewalt", erklärte Korte in Berlin.

Videoüberwachung nur nach Polizeigesetz

Ob und wie Städte in NRW ihren öffentlichen Raum videoüberwachen, entscheide jeweils die örtliche Polizei, sagt Jörg Rademacher, Sprecher im Innenministerium NRW. "Es macht aber keinen Sinn, ganze Städte per Kamera zu überwachen", außerdem müsse es genug Personal geben, um die Bilder auch entsprechend auszuwerten. Werden Kameras installiert, muss das streng nach den Vorschriften des Polizeigesetzes NRW und des Landesdatenschutzgesetzes geschehen. Das Polizeigesetz sieht vor, dass solche Orte überwacht werden dürfen, an denen "wiederholt Straftaten begangen wurden" und wo weitere Vorfälle zu erwarten sind. Bilder, die nichts Auffälliges zeigen, müssen nach 14 Tagen gelöscht werden, die Überwachungsmaßnahme muss durch den Polizeipräsidenten jährlich neu genehmigt werden.

Partymeile in Düsseldorf unter Videokontrolle


Videoüberwachung in Düsseldorf
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Videoüberwachung in Düsseldorf

Neben Mönchengladbach nutzt in NRW zurzeit nur die Stadt Düsseldorf die Möglichkeit, städtischen Raum per Videokameras zu überwachen: Täglich ab 15 Uhr bis in den frühen Morgen beobachtet die Polizei so die Hauptpartymeile Bolker Straße in der Düsseldorfer Innenstadt. Der Bereich, in dem sich besonders an den Wochenenden viele betrunkene Kneipen- und Diskothekenbesucher bewegen, gilt als Brennpunkt für gewalttätige Auseinandersetzungen. "Die Überwachung dient hier ausschließlich der direkten Gefahrenabwehr", erklärt der Düsseldorfer Polizeisprecher Andreas Czogalla. Damit das funktioniert, sitzt während der gesamten Beobachtungszeit ein Mitarbeiter auf der nahegelegenen Wache am Bildschirm und schaut zu, was sich auf der Straße so tut. Sieht er, dass sich dort eine Auseinandersetzung oder eine Straftat anbahnt, geht die Information direkt an die Kollegen. "Wir brauchen durchschnittlich 40 bis 50 Sekunden, bis wir vor Ort sind", sagt Czogalla. "Der erste Schlag ist dann zwar meist schon geschehen, aber wir können meist eine Eskalation der Gewalt verhindern."


Monitorwand der Videoüberwachung im Kontrollraum
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Effektiv durch ständige Überwachung

So effektiv, räumt Czogalla ein, sei das System nur dank der Tatsache, dass die Polizeiwache nur wenige Schritte vom Ort des Geschehens entfernt ist. "An anderen Stellen des öffentlichen Raums wäre eine solche Prävention trotz Videokameras nicht möglich, weil wir viel länger bräuchten, um eingreifen zu können."

Zahl der Straftaten kontinuierlich gestiegen

Im April 2005 ging das Überwachungssystem in der Düsseldorfer Innenstadt in Betrieb. "Die Kameras haben keine abschreckende Wirkung", stellt der Polizeisprecher jedoch klar, die Zahl der Straf- oder Gewalttaten im überwachten Bereich sei seit Beginn der Überwachung nicht gesunken. "Hier geht es darum, schnell intervenieren zu können." Noch in den vergangenen drei Jahren stieg die Zahl von 635 Vorfällen im Jahr 2009 auf 934 im Jahr 2011. Die bei Schlägereien und Auseinandersetzungen meist hochkochenden Emotionen, erläutert Czogalla den Anstieg, ließen die Beteiligten die Kameras meist vergessen. Im Randbereich der Bolker Straße, der den Videokameras verborgen bleibt, zählte die Polizei zuletzt sogar fast 1.400 Kriminaldelikte. Grund für die Düsseldorfer Polizei, ihre Videoüberwachung nun um eine weitere Kamera zu ergänzen.

Aachen hat Kameras abgeschaltet

Inzwischen abgeschaltet sind Überwachungskameras an kriminellen Brennpunkten in Aachen und Bielefeld. Als sich Gewaltsituationen und Straftaten auf dem Aachener Friedrich-Wilhelm-Platz häuften, hatte die Aachener Polizei im September 2008 Kameras installiert, die "die meiste Zeit überwacht wurden", erzählt Polizeisprecherin Sandra Schmitz. Die Zahl vor allem der Taschendiebstähle auf dem Platz sei daraufhin im ersten Jahr um 14,4 Prozent gesunken. Ein weiteres Jahr später waren die Fallzahlen um weitere 17 Prozent gesunken, sodass "nach Polizeigesetz keine Rechtfertigung mehr bestand, die Videoüberwachung aufrechtzuerhalten". Die Kameras wurden im Herbst 2010 abgeschaltet.

Wahrnehmung des Hausrechts erlaubt Videoüberwachung


Videoüberwachung in Düsseldorf
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Kameras in einem Parkhaus

Auch andere Institutionen können sich das elektronische Auge zunutze machen. Die Voraussetzungen dafür sind im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Unter Paragraf 6b heißt es dort, die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume ist nur dann zulässig, wenn sie der "Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen", der Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer berechtigter Interessen dient. Als berechtigtes Interesse gilt beispielsweise, Kaufhäuser vor Ladendiebstahl oder Hausfassaden vor Graffitisprayern zu schützen. Auch zur Vorbeugung von Vandalismus oder Gewalttaten in öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Überwachungskamera erlaubt.

Tabuzonen: Toiletten und Umkleidekabinen


Hinweisschild "Videoüberwacht" auf einer Glasscheibe
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Deutlicher Hinweis muss sein

In jedem Fall aber muss auf eine vorhandene Videoüberwachung mit deutlichen Schildern hingewiesen werden. Unzulässig ist die Überwachung an Orten, wo die Betroffenen ein "schutzwürdiges Interesse haben, das höher zu bewerten ist, als das Erreichen des mit der Beobachtung verfolgten Zwecks". Ausschlaggebend ist dabei das Recht auf Schutz der Privat- und Intimsphäre und auch das Recht am eigenen Bild. Schutzwürdige Interessen bestehen beispielsweise, wenn es um sensible Informationen wie Religionszugehörigkeit oder Gesundheit geht oder wenn die Intimsphäre verletzt wird. So ist die Überwachung von Toiletten oder Umkleidekabinen grundsätzlich nicht erlaubt. Als schutzwürdig gelten auch die Entfaltung der Persönlichkeit oder die Wahrnehmung von Freiheitsrechten. Daher ist beispielsweise in Restaurants oder Freizeitparks, wo Menschen kommunizieren, essen, trinken oder sich erholen, die Videoüberwachung tabu. An Orten, wo solche Aktivitäten nicht im Vordergrund stehen, wie in Vorräumen von Banken oder an Zapfsäulen von Tankstellen, ist die Kamera dagegen erlaubt.

Bahn und U-Bahn: Hausrecht der Betreiber

Überwachen die Deutsche Bahn ihre Bahnhöfe oder Bahnbetriebe ihre U-Bahnen mit Kameras, fällt das unter das Hausrecht der Betreiber. Vor allem, um Vandalismus einzudämmen, seien sämtliche größeren Bahnhöfe in NRW komplett videoüberwacht, sagt ein Regionalsprecher der Deutschen Bahn. Bei kleineren Bahnhöfen sei immer der Aufzug unter Kamerakontrolle, an problematischen Orten auch der ganze Bahnhof. Die Zahl der Übergriffe in den überwachten Bahnhöfen sei dadurch deutlich gesunken.

Webcams nur mit unscharfen Bildern

Webcams wiederum sind nur dann erlaubt, wenn die Bilder so unscharf sind, dass die abgebildeten Personen oder Kfz-Kennzeichen nicht identifizierbar sind. Sind die übermittelten Bilder schärfer, reichen die vom Gesetz geforderten Hinweisschilder alleine nicht aus. Dann muss jede einzelne gefilmte Person ihr Einverständnis geben.


Stand: 23.10.2012, 06.00 Uhr


Kommentare zum Thema (40)

letzter Kommentar: 25.10.2012, 08:26 Uhr

Realist schrieb am 25.10.2012, 08:26 Uhr:
Gegen Angsterkrankungen gibt es Hilfe in Form von Medikamenten und Gesprächstherapie. Überwachungswahnsinn wie Kameras usw. helfen dagegen nicht! Im übrigen ist die Forderung nach mehr Kameras durch unseren IM nur blinder Aktionismus um die Volksseele der einfacheren Gemüter zu beruhigen. Das verläuft sich wieder im Sande und das ist gut so! Für meien Geschmack und ich bin damit bei weitem nicht allein, gibt es schon jetzt viel zu viele Kameras im öffentlichen Raum! An die Adresse der privaten Kameraaufsteller, wenn auch nur ein Ausschnitt eines öffentlichen Weges zb. der Gehweg vor dem Haus, auf euren Kamerabildern zu sehen ist so ist das illegal! Es muß dann mit einer Klage von Nachbarn wie mir gerechnet werden :-)) Geht lieber zum Arzt!
Oma Grete schrieb am 24.10.2012, 14:04 Uhr:
Franz H.@ ist ja ein ganz schlauer Mensch und muss aus diesem Grund auch nicht Nachts mit der U-Bahn fahren, sonst würde er nicht so einen sch... schreiben. Merke: wenn ein Staat, egal wo auf der Welt, sein Volk überwachen will oder muss dann tut er dieses, egal wem es passt oder nicht. In Deutschland wird nichts oder nicht viel überwacht, denn sonst gäbe es deutlich weniger Gewalt und Verbrechen in unserem Land und die Aufklärung wäre schneller und einfacher.
anton schrieb am 24.10.2012, 13:44 Uhr:
Warum soll dass was in London und Paris sehr gut funktioniert nicht auch in Deutschen Großstädten gehen. In London hängen an jeder Bushaltestelle Kameras. Vielleicht werden Verbrechen damit nicht verhindert, aber man hat zumindest die Hoffnung auf schnelle und sichere Aufklärung. Kostet natürlich Geld, einmal die Anschaffung und Wartung der Technik und zum anderen Personen die diese Daten auswerten. Bringt aber dadurch auch neue Arbeitsplätze. Die Grünen und Linken werden jetzt wieder sagen "Polizeistaat", na und, anders gehts heutzutage wohl nicht mehr und wenn für alle ein bisschen mehr Sicherheit dabei rausspringt, ist das der beste Grund dafür zu sein.
Inglaterra schrieb am 24.10.2012, 12:45 Uhr:
@Franz H. - danke fuer das Kompliment. Es ist muessig, Menschen mit anderer Meinung einen eingeschraenkten Intellekt zuzuordnen. Ueberdies haben Kameras Verbrechen verhindert, siehe Artikel (Beispiel mit Taschendieben). Die Aussage, dass Kameras noch kein Verbrechen verhindert haetten, ist also schlichtweg falsch. Ich denke, es ist eher ein deutsches Phaenomen, mit Kameras Probleme zu haben - insbesondere in Ostdeutschland, wo das Thema ja aufgrund des Stasi-Missbrauchs zu DDR-Zeiten sensibel ist. Zum Thema Abschreckung: Ich hatte Probleme mit Vandalismus vor meinem Haus. Unabhaengig davon hatte ich ein Aussenthermometer herumliegen, das eigenlich fuer Windschutzscheiben von Autos konzipiert war. Ich klebte es an mein Buerofenster im 1. Stock, und der Vandalismus nahm ab. Spaeter fragte mich ein Nachbar, woher ich die Kamera haette - und von aussen koennte man wirklich meinen, das schwarze Ding am Fenster waere eine solche. Unbewusst hatte ich fuer Abschreckung gesorgt !
Franz H. schrieb am 24.10.2012, 10:14 Uhr:
Nur die beschränkten vertrauen einem Staat der Überwachungtechnologie überall an öffentlichen Plätzen etablieren will. Der "Michel" beschränkt wie er ist und vom Grunde her ein Angsthase lässt sich so einfach manipulieren. Keine Kamera hat je eine Straftat verhindert! Das Missbrauchspotential solcher Überwachung ist enorm. Und wenn eines sicher ist, dann das man dem Staat eine solcher Potential nicht in die Finger geben darf! Wer von e-Mailadressen glaubt das diese Schutz und Anonymität gewähren sollen der macht sich sicherlich seine Hose auch mit der Kneifzange zu.

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