Urteil in Mönchengladbach: Arrest für jugendliche Schläger
Weil sie Ende Mai zwei Frauen am Mönchengladbacher Bahnhof krankenhausreif geschlagen haben, wurden zwei 16-Jährige am Dienstag (14.08.2012) in Mönchengladbach zu Jugendarrest und Arbeitsstunden verurteilt. Die beiden Frauen hatten schwere Verletzungen im Gesicht erlitten.

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Tatort: der Hauptbahnhof in Mönchengladbach
Drei Wochen Jugendarrest, ein Anti-Aggressionstraining und 100 Arbeitsstunden wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lautet das Urteil für den Haupttäter in Mönchengladbach. Der damals 15-Jährige hatte beide Opfer mehrfach, auch mit seinem Gipsarm ins Gesicht geschlagen. Für die 100 Arbeitsstunden wird er eine Vergütung bekommen, die er den Opfern als Schmerzensgeld zahlen muss. Da dem zweiten Täter nur ein einziger Schlag nachgewiesen werden konnte, fiel seine Strafe etwas geringer aus. Er erhielt eine Woche Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und muss ebenfalls ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.
Täter schlugen sofort zu
Der Auslöser für den Übergriff war nichtig: Drei Jugendliche hatten in der Bahnhofshalle Fußball gespielt und dabei die Frauen angerempelt. Als die eine, eine 39-Jährige aus Köln, die Jungen aufforderte, das Fußballspielen dort zu unterlassen, habe ihr einer von ihnen ins Gesicht geschlagen. "Als ich um die Ecke kam, sah ich einen Jugendlichen, der mit der Faust mehrfach gnadenlos auf eine Frau einschlug, bis sie blutend zu Boden ging", berichtete ein Augenzeuge später. Nach Erkenntnissen der Bundespolizei hat sein etwas jüngerer Kumpel dann ebenfalls zugeschlagen. Die Freundin des Opfers habe sich dann dazwischen geworfen, um die Frau zu schützen. Auch sie sei dann zusammengeschlagen worden.
Schwere Gesichtsverletzungen
Die 39-jährige Kölnerin erlitt eine Gesichtsschädelfraktur, einen Nasenbruch und Würgemale im Halsbereich. Ihrer 35-jährigen Begleiterin aus Mönchengladbach brachen die Täter ebenfalls die Nase. Zudem trug sie mehrere Prellungen davon. Die Verletzungen seien auch deswegen so schwer gewesen, weil einer der mutmaßlichen Täter einen Gipsarm hatte, so Gerichtssprecher Phil Schabestiel. Die Frauen wurden ins Krankenhaus eingeliefert, konnten am Tag nach dem Überfall das Krankenhaus aber wieder verlassen.
"Akte", aber nicht vorbestraft
Die Jugendlichen ergriffen die Flucht. Einer von ihnen hatte sich nicht beteiligt; er stellte sich nach Angaben der Bundespolizei sofort und sagte später als Zeuge aus. Die beiden anderen wurden von der Polizei gefasst: der eine noch auf der Straße, der etwas ältere mit dem Gipsarm Tage später in der Wohnung seiner Mutter. Gegen den älteren Angeklagten, der mit dem Gipsarm zugeschlagen hatte, wurden nach Angaben des Landgerichts Mönchengladbach, in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren eingeleitet, zu einer Verurteilung kam es jedoch nie. Der jüngere Angeklagte ist noch nie auffällig gewesen und gilt als Ersttäter.
Stand: 15.08.2012, 09.35 Uhr
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