Urteil in Düsseldorfer Prozess: Prostituierte erstochen - zehn Jahre Haft
Das Landgericht Düsseldorf hat am Donnerstag (06.09.2012) einen Geschäftsmann wegen Tötung einer Prostituierten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hat der 42-Jährige die Frau im Streit mit einem Messer erstochen.

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In einer Hotelsuite im Düsseldorfer Medienhafen starb die 25-Jährige.
Der Geschäftsmann selbst hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Seinen Angaben zufolge hatte er für sich und das spätere Opfer in dem Hotel eine Suite gemietet. Zum Tatzeitpunkt jedoch will er sich im Wellness-Bereich des Hotels aufgehalten haben. Bei seiner Rückkehr habe er dann den Täter in der Suite überrascht, dem Mann sei jedoch die Flucht gelungen.
Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre Haft gefordert
Diesen Aussagen konnten die Richter nicht folgen und verurteilten den Mann wegen Totschlags. Am Tatort seien nur seine Spuren gefunden worden, ein unbekannter Dritter sei im Hotel von niemandem gesehen worden, urteilten sie. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass der Mann mit der Prostituierten in einen Streit geraten war. Der Angeklagte habe der jungen Rumänin ein sorgenfreies Leben in Aussicht gestellt, angeblich wollte er ihr eine halbe Million Euro schenken. Als sie jedoch bemerkte, dass der Geschäftsmann nicht im Besitz von so viel Geld war, kam es nach Ansicht der Anklage zum Streit.
Die blutüberströmte Leiche der 25-Jährigen war am Whirlpool der Hotelsuite entdeckt worden. Der Körper wies 18 Stichwunden auf, vor allem in Brust und Nacken.
Täter war in die Türkei geflüchtet
Der Mord im Luxushotel hatte Anfang des Jahres bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der beim Escort-Service registrierte Freier war in die Türkei geflüchtet. Von dort aus hatte er sich an die Medien gewandt und das Tötungsdelikt bestritten. Später kehrte er nach Deutschland zurück und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Stand: 06.09.2012, 17.37 Uhr
Kommentare zum Thema (6)
letzter Kommentar: 08.09.2012, 20:04 Uhr
- Steuerzahler schrieb am 08.09.2012, 20:04 Uhr:
- Ein unverständliches Urteil. Bedauerlich das die Frau nicht Bankerin oder ähnlliches gewesen ist. Dann wäre das Urteil LL. Wieder mal ein Rabatturteil der Justiz.
- Snoopy schrieb am 07.09.2012, 09:49 Uhr:
- @Wiebus: Wenn Sie recht hätten, käme wohl nur Freispruch in Frage. Seit wann sind (biochemische) Maschinen für irgendetwas verantwortlich?
- Das Zentralorgan schrieb am 07.09.2012, 09:15 Uhr:
- 18(!) Stichwunden! Paulchen Panther ick hoer dir tappsen... @ den alten Bernd: Freier Wille ist das Himmelreich, wenn der Freier in der Lage ist, dafuer entsprechend zu bezahlen. Frag mal "unsere" Politiker, wenn sie von kleineren "Dienstreisen" zurueckkommen.
- Sorry schrieb am 07.09.2012, 07:14 Uhr:
- den Staatsanwalt verstehe ich auch nicht-"niedrige Beweggruende"(Mordmerkmal)liegen hier fuer mich vor!
- Bernd Wiebus, 50 schrieb am 06.09.2012, 21:46 Uhr:
- @Kevin: Weil es genaugenommen zu einenm großen Teil nur Glück ist, ob ich zum Täter werde oder nicht. Freier Wille ist eine Illusion.
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