Freiheitsstrafe für Sicherheitschef Urteil in Telekom-Spitzelaffäre rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den ehemaligen Sicherheitschef der Telekom bestätigt. Er ist damit rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren veruteilt, weil er Journalisten und Aufsichtsratsmitglieder bespitzelt hatte.


Mit dem Urteil des BGH ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Spitzelaffäre nun abgeschlossen. Der 62-Jährige ehemalige Sicherheitschef wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug verurteilt. An der Verurteilung wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sei "rechtlich nichts zu rütteln", sagte der Vorsitzende Richter Jörg-Peter Becker bei der Urteilsverkündung. Der ehemalige Abteilungsleiter für Konzernsicherheit hatte unter anderem Telefondaten von Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten auswerten lassen. Es sollte ermittelt werden, wer vertrauliche Unternehmensdaten an die Medien herausgegeben hatte. Insgesamt waren nach Angaben der Telekom 50 Personen von den Maßnahmen betroffen.

Sicherheitschef hat Geld unterschlagen

Der BGH bestätigte auch die Verurteilung wegen Untreue. Der Angeklagte hatte insgesamt knapp 700.000 Euro aus Telekom-Geldern für die Auswertung der Daten bezahlt. Dies sei als Untreue zu werten - er habe gewusst, dass die Datenauswertung rechtswidrig sei und deshalb kein Anspruch auf eine Vergütung bestehe. Zudem hatte der Sicherheits-Chef nach den Feststellungen des Landgerichts insgesamt 175.000 Euro an Vorschüssen für verdeckte Ermittlungen in die eigene Tasche gesteckt.

Im Prozess vor dem Bonner Landgericht hatte der Sicherheitschef die Verantwortung übernommen: Er sei zwar vom damaligen Vorstandschef Kai-Uwe Ricke beauftragt worden, das Informationsleck aufzuspüren. Allerdings habe er keinen konkreten Auftrag für das Ausspionieren bekommen. Die Ermittlungen gegen Ricke und den damaligen Aufsichtsrats-Vorsitzenden Klaus Zumwinkel wurden eingestellt. Beide zahlten später im Rahmen eines Vergleichs insgesamt mehr als eine Million Euro an die Telekom, um den Schaden aus der Affäre zu ersetzen - lehnten aber jedes Schuldeingeständnis ab.

BGH rügt die Dauer des Verfahrens

Die Telekom kommentierte die Entscheidung des BGH nicht. Das Unternehmen hatte 2008 mit einer Anzeige den Fall selbst ins Rollen gebracht. Im Zuge der Aufarbeitung der Affäre wurde im Vorstand ein neues Ressort für Datenschutz geschaffen. Den Betroffenen wurden Entschädigungen gezahlt. "Das ist ein gutes Urteil - und sicherlich ein Warnschuss für alle, die sich etwas ähnliches überlegen", kommentierte der frühere Capital-Redakteur Reinhard Kowalewsky die Entscheidung des BGH. Die Telefonkontakte des Journalisten waren etwa ein Jahr lang überwacht worden. Der BGH rügte in seiner Entscheidung am Mittwoch allerdings die lange Verfahrensdauer. Nach dem Urteil des Landgerichts im November 2010 waren Akten mehrere Monate lang nicht weitergeleitet worden.


Stand: 10.10.2012, 16.00 Uhr


Kommentare zum Thema (3)

letzter Kommentar: 11.10.2012, 10:28 Uhr

Das Leihschwein schrieb am 11.10.2012, 10:28 Uhr:
Vorstand Ricke und Aufsichtsrat Zumwinkel wussten doch genau mit welchen Methoden die Konzersicherheit Aufsichtsräte und Journalisten ausspioniert, hat sich blöd angestellt, wurde erwischt und nun verurteilt. Wie immer bei kriminellen Handlungen, wenn sie auffliegen, wußten beide Herrn von nichts. Das Schnüffeln von intriganten Führungskräften mit Hilfe der Konzernsicherheit gegen unliebsame Konzernmitarbeiter gehört doch zum Alltag in Konzernen. Da werden bei Bedarf Telefonate abgehört, e- Mails gelesen und Festplatten ausspioniert, das interessiert keinen. Nun traf es Aufsichtsräte und Journalisten und das ist strafbar.
Anti-Werbung schrieb am 11.10.2012, 10:05 Uhr:
Dieses Thema wird mit einem Sündenbock in die Wüste geschickt, hat aber derart medialen Wirbel über Jahre erzeugt, dass die wirtschaftliche Basis (der zufriedene Kunde) nachhaltig beschädigt worden ist, weil eine Ver.di-Funktionärsriege immer wieder die Medien suchte und die Negativschlagzeilen über Jahre den Konzern an den Rand des Mach-und Zumutbaren trieb? Wohin dieser mediale Gewerkschaftsrummel oft führt, sieht man vielleicht auch an Opel-Bochum, wo ein Betriebsrat permanent mit Negativschlagzeilen in den Nachrichten zusammengebracht wurde. Hilft das den Arbeitnehmern oder wird nur ein Ego bedient? Bisher hat das nie Arbeitsplätze erhalten aber mehr gekostet als ohne den Rummel? Wer kauft Produkte aus einem Konzern der permanent schlecht geredet wird?
Kurt49 schrieb am 11.10.2012, 08:53 Uhr:
Toll, eigentlich sollte man die verurteilen, die vertrauliche Unternehmensdaten an die Medien weiter gegeben haben, denn das stellt bestimmt auch eine Verletzung des Fernmeldegeheimisses dar.