Massengentest - Fragen und Antworten Wer nicht mitmacht, fällt auf

Bei Massengentests wendet sich die Polizei an jeden, der grob in ein Täterprofil passt - etwa, wenn er im näheren Umkreis zum Tatort wohnt. Wie freiwillig sind diese Tests wirklich? Welche Rechte und Pflichten haben Betroffene?


Ein Polizeibeamter entnimmt eine Speichelprobe

Wer kann in Deutschland einen Massengentest veranlassen?

So einen Test kann nur ein Richter anordnen - Paragraph 81a der Strafprozessordnung schreibt diesen so genannten Richtervorbehalt vor. Die Polizei selber tritt als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft auf, die einen Massengentest beantragen kann. Laut Strafprozessordnung dürfen Massengentests angewendet werden, wenn Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung aufgeklärt werden sollen. Die im Mordfall Nelli Graf offizielle Begründung des Amtsgerichts Bielefeld lautet: "Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Mordes".

Durch welche Kriterien kann man in ein Raster der Ermittlungen geraten?

Zur Abgabe einer Speichelprobe werden Personen aufgefordert, die einen Bezug zum Tatort oder grobe Ähnlichkeit mit dem Täter haben - also das gleiche Geschlecht, ein ähnliches Alter oder dieselbe Automarke. Die durch den Test gewonnen DNA-Zellen werden anschließend mit denen des Täters abgeglichen. Da gegen Personen, die sich dem Test verweigern, kein konkreter Tatverdacht besteht, sind sie keine Beschuldigten und können nur unter bestimmten Voraussetzungen untersucht werden. "Erst einmal wird automatisch das Alibi der Person überprüft und in letzter Instanz kann nur bei Verdacht per richterlichem Entschluss auch die Abgabe der Speichelprobe erzwungen werden", so Sonja Rehmert, Sprecherin der Polizei Bielefeld.

Wird der Massenspeicheltest zum Standardverfahren?

Bei Ermittlungen findet dieses Verfahren immer häufiger Verwendung, weil durch die freiwilligen DNA-Proben der Pool der potentiellen Verdächtigen reduziert werden kann. "Im Fall Nelli Graf gehen wir stark davon aus, dass der Täter in der Nähe des Wohnortes des Opfers wohnt, was diesen Test deshalb sinnvoll macht, nachdem alle anderen Ermittlungsversuche ohne Erfolg blieben", so Rehmert.

Macht man sich automatisch verdächtig, wenn man nicht an dem Test teilnimmt?

Bei jeder Untersuchung gibt es auch immer Personen, die nicht teilnehmen: Schließlich ist die Teilnahme freiwillig. Rehmert betont, dass dies jedermanns gutes Recht sei. Sie sagt jedoch auch, dass man mit Folgemaßnahmen rechnen müsse. Nicht-Teilnehmer würden etwa noch einmal angeschrieben und befragt. Dies seien die gängigen polizeilichen Methoden um herauszufinden, ob ein Tatverdacht besteht.

Eine Person als verdächtlich zu sehen, nachdem sie sich einem Test verweigert, würde gegen die Unschuldsvermutung verstoßen. Demnach muss jeder einer Straftat Verdächtige oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt werden. Nicht der Vedächtige muss seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen. Dabei sei aber eine Befragung der Polizei generell völlig zulässig, so Birgit Weck-Bockh, Sprecherin des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Aber man könne schon die Gefahr sehen, dass "eine Nichtteilnahme zu einem Verdächtigenstatus führt, obwohl dies eigentlich nicht sein darf".

Thema Datenschutz: Für wie lange Zeit werden die Daten gespeichert?

Laut Strafprozessordnung müssen die Proben und die zugehörigen Daten bei Nichtübereinstimmung mit der Spuren-DNA unverzüglich vernichtet werden und dürfen nicht gespeichert werden. Die Löschung muss von den Dienstleitenden Stellen außerdem dokumentiert werden. "Wir gehen fest davon aus, dass die Daten ordnungsgemäß gelöscht werden", sagt Weck-Bockh. Aus Sicht des Datenschutzes kritisiert sie jedoch, dass oft zu große Personenkreise erfasst würden und dann der Eindruck entsteht es würde "ins Blaue ermittelt".

Können Bürger, die ihre DNA-Probe abgegeben haben, Einblick in die Speicherung bzw. Löschung ihrer Daten beantragen?

Paragraph 18 des NRW-Datenschutzgesetzes besagt zwar, dass die betroffene Person einen Antrag stellen kann auf Auskunftserteilung über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten, den Zweck, die Rechtsgrundlage der Verarbeitung und die Herkunft der Daten. Behörden des Verfassungsschutzes, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Landesfinanzbehörden müssen allerdings zustimmen, bevor die Bürger Auskunft über ihre Daten erhalten.


Stand: 12.07.2012, 18.32 Uhr


Kommentare zum Thema (10)

letzter Kommentar: 14.07.2012, 13:38 Uhr

@Steuerzahler schrieb am 14.07.2012, 13:38 Uhr:
Als "Interner" kann ich Ihnen bestätigen, daß hier jeder Neuzugang egal wegen welchem Straftatverdacht er in Uhaft geht eine Speichelprobe abgegeben hat. Big Brother läßt grüssen.
@Steuerzahler schrieb am 13.07.2012, 15:59 Uhr:
Schon recht, hilft der Gefahrenabwehr per se, es hilft auch den oberen 10000, die wegen ist galanten Lebenstils vermasselte Organe haben und Ersatz brauchen - leichter geht der DNA-Abgleich doch nicht, ein Unfall, liegst auf der Bahre, dann wird ausgeräumt, wie benötigt. "Spenderausweis tse tse, Tonne" Da wirst Du Dir wohl kaum noch was schönreden können. (Allerdings kann ich Deine Artgenossen verstehen, gibst dem Staat viel Geld - da muß die Qual-i-tät schon stimmen) Hohler gehts nicht...
Birte Schmolle-Lasinsky schrieb am 13.07.2012, 14:56 Uhr:
Dieses vermeintliche Totschlagargument mit der Rettung von Menschenleben ist bei 7.000.000.000 Menschen und Hunderttausenden von Verhungerten in jedem Jahr so was von daneben........Dazu ist auch noch nicht ein einziges verlorenes Menschenleben durch solche Maßnahmen wiedererlangt worden. Wer seine Freiheit und sein Recht auf Selbstbestimmung für solch einen populistischen Mist wegwirft, hat beides überhaupt nicht verdient. Menschsein beginnt im Kopf. Zwei Arme und zwei Beine allein reichen aus meiner Sicht nicht zur Klassifizierung aus.
Steuerzahler schrieb am 13.07.2012, 14:48 Uhr:
@ Ruhri Das sind keine Stamtischparolen. Eine meiner Cousinen ist vor 12 Jahren vergewaltigt und ermordet worden. Der Täter konnte erst nach Jahren ermittelt werden. Dank eines solchen Massentestes. Ach ja .... als ein "Interner" .... kann ich dann auch noch bestätigen, dass natürlich verurteilte Straftäter Speicheltests abgeben müssen. Allerdings nur bei Kapitalverbrechen wie Missbrauch, Vergewaltigung, Drogenhandel usw. und dann auch nicht automatisch sondern auf richterliche Anordnung. UND Das ist ja der Sinn dieser Tests. Aber Leute wie sie, die sich der Gesellschaft und der Gemeinschaft verweigen werden stur ihr eigenes Ding weiterleben. "Scheiß auf andere ... hauptsache ich komme cool rüber und kann dazu noch mit Paragraphen um mich schmeißen." Ich rege mich gerade wieder auf ... so eine egoistische Gesellschaft .... ich sehe das jeden Tag. Immer weggucken ... und ja nichts opfern für andere
Ruhri schrieb am 13.07.2012, 14:29 Uhr:
@Steuerzahler: die meisten Straftäter, zumindest die, die wegen mehr als normalen Vermögensdelikten verurteilt wurden, haben eine DNA abzugeben. Notfalls mit Zwangsmaßnahmen. §81 g StPO ist hier einschlägig. Ein Blick in´s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung bevor Behauptungen auf Stammtischniveau aufgestellt werden. Trotzdem gibt es von mir nix freiwillig und keine Zusammenarbeit mit der Polizei. Denn schon jede, eventuell nur unbedachte Äußerung, hilft der Polizei, um gegen den Betroffenen oder andere zu ermitteln, die man damit möglicherweise ungerechtfertigt in Schwierigkeiten bringt. Und Ruckzuck bohren sie bei den Geschwätzigen weiter und suchen mangels anderer Anhaltspunkte bzw. eines Tatverdächtigen bei ihnen nach Beweisen oder erfinden welche. Darin sind Polizisten ausgebildet und sie sind beileibe nicht blöd. Im Vernehmen und Verdrehen sind sie halt Experten. Deshalb gibt es keine harmlosen Aussagen, nur schweigen.

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